Anfechtung (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 08.03.2013, 04:31 (vor 4278 Tagen) @ heavyhead

1. Da der Vertrag angefochten und somit ab Beginn aufgehoben wurde, muß Dich der Vorversicherer Württembergische Kraft VVG §193 Punkt (5) wieder aufnehmen.

2. Höchstwahrscheinlich wird man Dir aber nur den teueren Basistarif zu weit über sechshundert Euro anbieten, welcher vom Gesetzgeber für Nichtversicherte, Beitragsschuldner und rausgeworfene Kunden konstruiert wurde. In Anbetracht der vielen Krankheiten wirst Du eine risikofreie Aufnahme bei keiner PKV bewerkstelligen können und mit UKV kannst Du sicher eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen.

3. In jedem Fall bist Du aber weiterhin krankenversichert.


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