Zusatzversicherungen bei Anwartschaft in der GKV (Sonstige Themen)
Hallo Zusammen,
Bei meiner Suche im Forum und im Web allgemein bin ich leider nicht fündig geworden, also hoffe ich hier eine Antwort auf meine Frage zu finden.
Ich werde demnächst für längere Zeit im Ausland studieren (voraussichtlich 4 Jahre lang) und bin gerade dabei meine Versicherungen dafür zu optimieren. Im Gastland werde ich in der staatlichen Krankenversicherung sein, die einen Anteil von 70% der Leistungen trägt. Über eine Zusatzversicherung in Deutschland sind für mich auch die restlichen 30% gedeckt. Für diese Zeit benötige ich also eigentlich keine GKV in Deutschland mehr und habe mir eigentlich vorgenommen sie zu kündigen.
Nun habe ich aber auch bereits seit 2 Jahren eine Zahnzusatzversicherung, die erst nach 4 Jahren in volle Leistung tritt und habe mich erkundigt was ich in meinem Fall am besten tun soll, wenn ich für so lange Zeit im Ausland bin. Da ich davon ausging nicht mehr in der GKV versichert zu sein, teilte man mir mit, dass mir nichts anderes übrig bleiben würde als die Zusatzversicherung zu kündigen (Wortlaut der Zusatzversicherung).
Nun endlich zur Frage. Vorraussetzung für die Zusatzversicherung ist die Mitgliedschaft in einer GKV. Ist dies noch gegeben, wenn die GKV auf Anwartschaft umgestellt wurde?
Ich bin mir durchaus bewusst das ich die Zusatzversicherung in meiner Zeit im Ausland ohnehin nicht nutzen könnte, fände es aber schade wenn ich nach Heimkehr wieder 4 Jahre warten muss, bis der volle Versicherungsschutz eintritt.
Haben sie vielleicht eine Idee oder die Antwort auf meine Frage?
Mit freundlichen Grüßen
Lidu84