Rückkehr in eine PKV ohne Srafbeiträge und Basistarif (Private Krankenversicherungen)

Chris, Freitag, 01.03.2013, 01:25 (vor 4287 Tagen) @ Rainer

@Rainer
Besch******* Kommentar!
Nur, wenn es die KV-Pflicht schon immer gäbe, hätten Sie halbwegs recht.
Aber ich wünsche Ihnen dennoch alles erdenklich Gute...
z.b. ein traumhaft schönes Haus mit wundervollem Garten!
...zudem wünsche ich Ihnen darüber hinaus, dass der Gesetzgeber nicht auf die Idee kommt und enteignet Ihnen Ihren Garten um direkt hinter dem Haus eine Autobahn zu bauen.
So richtig nah an der Terassentreppe, so das Sie auf der untersten Stufe stehend mit der Stirn an die Schallschutzwand klopfen können!
...naja, ich wünsche Ihnen darüber hinaus, dass dann niemand kommt und Ihnen noch in den Rücken tritt mit einem Kommentar ähnlich Ihrem! :-P

@Gerd
Es wird schwierig.:-(
An all die anderen hier: Ich habe das nicht bei klarem Verstand geschrieben, war temp. unzurechnungsfähig oder habe geträumt...

1. Heiraten Sie erneut und melden Sie ihr Gewerbe temp. auf nebenberuflich um.
2. Da weiss ich nicht genau, wie das in der Praxis konkret geht, aber so in etwa habe ich das einmal erlebt: Angenommen jmd. hätte vor vielen Jahren Deutschland verlassen (ordentlich abgemeldet), kehrt aktuell wieder zurück, geht mit einem Arbeitsvertrag (z.B. 500 EUR) und der Anmeldung in D zu einer GKV wo er glaubt zu letzt versichert gewesen zu sein (Nach so vielen Jahren im Ausland kann man mal vergessen in welcher GKV man zu letzt war). In dem Falle hatte die GKV (Frage an die GKV-Experten: Wie lange sind hier die Aufbewahrungsfristen?) zwar keine Unterlagen mehr, glaubte aber dem Antragsteller und versicherte ihn normal.
3. Haben Sie befreundete Unternehmer im EU-Ausland? Anstellung im Ausland, somit dort im gesetzlichen Gesundheitssystem versichern. Nach D zurück kehren, der Wahl-GKV die ausländische Vorversicherung (wahrsch. müsste diese aber mind. 12 Mon. bestanden haben) nachweisen und sich in der GKV versichern.

4. Die Möglichkeit geht, ist aber auch illegal: Gesund? Boni sauber? Dann eine PKV suchen, welche im Antragsprüfungsverfahren keinen Vorversicherungsnachweis verlangt, nahtlose GKV-Vorversicherung angeben. Um auf Nummer sicher zu gehen am besten 2 Jahre lang nichts an Rg. einreichen. Sollte doch was an Erkrankung sein, Rg. aus der eigenen Tasche bezahlen und schauen, das die Versicherung nicht auf den Arzt zurück greifen kann. Sprich, Sie vergessen diesen Arztbesuch vor JEDEM und ALLEM!!! Speziell vor keinem anderen Arzt diesen Arzt erwähnen, sonst wäre das u.U. ganz schnell in der Akte.
Zw. 3-10 Jahren aufpassen was man an Rg. einreicht.

5. Gesund bleiben und auf die Zukunft hoffen:
http://www.versicherungsmagazin.de/index.php;do=show/id=20349/alloc=195/site=vm

LG
Chris


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