Lehrerin in Elternzeit gesetzlich familienversichert? (Krankenkassenrecht)

Chris, Freitag, 22.02.2013, 01:20 (vor 4294 Tagen) @ Krankenkassenmitarbeiter

Ich sehe das ebenso: (Fast) keine Chance...
Bis auf: Beurlauben lassen, damit ist kein Beihilfeanspruch gegeben und Sie könnten kostenfrei in die Fam.Vers. Ihres Mannes.

Ihre vorgetragene, angebliche Benachteiligung hinkt allerdings auch ein wenig! ...durch die Versicherung in der PKV, welches bei der Elterngeldberechnung im Gegensatz zum GKV-Beitrag nicht einkommensmindernd angerechnet wird, erhalten ein höheres Elterngeld! ;-)
Gut, wenn ich jetzt Ihre 4 Kinder berücksichtige und deshalb davon ausgehe, dass Sie eine 50% Stelle hatten, somit auch weniger GKV-Beitrag zu zahlen gehabt hätten, relativiert sich das vielleicht ein wenig, aber dennoch...

Ihr Leistungsniveau bei der DKV (Vermute "Q30;...) liegt um einiges höher als das der GKV. Das dürfen Sie auch nicht vergessen.
Würden Sie temporär in einen günstigeren Tarif (Rückkehroption ohne erneute Gesundheitsprüfung klären!!!) wechseln, würden Sie auch einiges an Beitrag einsparen und somit unterm Strich besser fahren, als wenn Sie GKV versichert wären.


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