Lehrerin in Elternzeit gesetzlich familienversichert? (Krankenkassenrecht)
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem: ich bin eine verbeamtete Lehrerin und befinde mich gerade seit ca einem Jahr in Elternzeit. Ich habe somit kein Einkommen, muss aber monatlich die 30%Beitrag (das sind monatlich über 200€) an die PKV (DKV) zahlen,da ich zu 70% über die Beihilfe des Landes versichert bin. Das erscheint mir nicht rechtens. Wie soll ich von 0€ Gehalt 200€ an die PKV zahlen? Bei der GEW haben wir die Auskunft erhalten, dass die GK meines Mannes (Barmer) mich in die Familienversicherung aufnehmen muss, wenn ich bei der PKV eine ruhende Mitgliedschaft beantrage (Anwartschaft?), solange ich nicht arbeite.
Als wir das vor einigen Jahren schon einmal bei der Barmer erfragten, bekamen wir die Auskunft, dass das nicht ginge, da ich den Beihilfeanspruch habe.
Wie sehen Sie das?
Wir haben ein Gehalt weniger, 4 Kinder und dann sollen wir noch zusätzlich 200€ an die PKV zahlen? Das kann doch nicht rechtens sein und muss doch eben auch anders regelbar sein.
Erfüllen wir denn nicht, solange ich in Elternzeit bin, nicht arbeite und kein Gehalt habe, die Voraussetzungen für die Familienversicherung bei der GK?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit frdl. Grüßen,
kasimali
Lehrerin in Elternzeit gesetzlich familienversichert?
Hallo,
solange der Beihilfenaspruch besteht, solange ist eine Familienversicherung in der GKV. ausgeschlossen - da hatte die BArmer recht.
Gruss
Czauderna
Lehrerin in Elternzeit gesetzlich familienversichert?
Hallo und herzlichen Glückwunsch!
War bei mir genauso, und ich arbeite bei einer GKV!!
Da gibts leider keinen Weg.
Lehrerin in Elternzeit gesetzlich familienversichert?
Ich sehe das ebenso: (Fast) keine Chance...
Bis auf: Beurlauben lassen, damit ist kein Beihilfeanspruch gegeben und Sie könnten kostenfrei in die Fam.Vers. Ihres Mannes.
Ihre vorgetragene, angebliche Benachteiligung hinkt allerdings auch ein wenig! ...durch die Versicherung in der PKV, welches bei der Elterngeldberechnung im Gegensatz zum GKV-Beitrag nicht einkommensmindernd angerechnet wird, erhalten ein höheres Elterngeld!
Gut, wenn ich jetzt Ihre 4 Kinder berücksichtige und deshalb davon ausgehe, dass Sie eine 50% Stelle hatten, somit auch weniger GKV-Beitrag zu zahlen gehabt hätten, relativiert sich das vielleicht ein wenig, aber dennoch...
Ihr Leistungsniveau bei der DKV (Vermute "Q30;...) liegt um einiges höher als das der GKV. Das dürfen Sie auch nicht vergessen.
Würden Sie temporär in einen günstigeren Tarif (Rückkehroption ohne erneute Gesundheitsprüfung klären!!!) wechseln, würden Sie auch einiges an Beitrag einsparen und somit unterm Strich besser fahren, als wenn Sie GKV versichert wären.
Lehrerin in Elternzeit gesetzlich familienversichert?
Hallo,
die GEW sollte eigentich die rechtliche Situation kennen oder aber auf Auskünfte verzichten.
Der Anspruch auf eine Familienversicherung während der Elternzeit ist nach § 10 Abs.1 letzter Satz SGB V ausdrücklich ausgeschlossen: Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.
MfG
ratte1