Lehrerin in Elternzeit gesetzlich familienversichert? (Krankenkassenrecht)
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem: ich bin eine verbeamtete Lehrerin und befinde mich gerade seit ca einem Jahr in Elternzeit. Ich habe somit kein Einkommen, muss aber monatlich die 30%Beitrag (das sind monatlich über 200€) an die PKV (DKV) zahlen,da ich zu 70% über die Beihilfe des Landes versichert bin. Das erscheint mir nicht rechtens. Wie soll ich von 0€ Gehalt 200€ an die PKV zahlen? Bei der GEW haben wir die Auskunft erhalten, dass die GK meines Mannes (Barmer) mich in die Familienversicherung aufnehmen muss, wenn ich bei der PKV eine ruhende Mitgliedschaft beantrage (Anwartschaft?), solange ich nicht arbeite.
Als wir das vor einigen Jahren schon einmal bei der Barmer erfragten, bekamen wir die Auskunft, dass das nicht ginge, da ich den Beihilfeanspruch habe.
Wie sehen Sie das?
Wir haben ein Gehalt weniger, 4 Kinder und dann sollen wir noch zusätzlich 200€ an die PKV zahlen? Das kann doch nicht rechtens sein und muss doch eben auch anders regelbar sein.
Erfüllen wir denn nicht, solange ich in Elternzeit bin, nicht arbeite und kein Gehalt habe, die Voraussetzungen für die Familienversicherung bei der GK?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit frdl. Grüßen,
kasimali