Rückkehr in eine PKV ohne Srafbeiträge und Basistarif (Private Krankenversicherungen)

gerd, Dienstag, 19.02.2013, 20:23 (vor 4293 Tagen)

Hat schon jemand Erfahrung mit der "Neuen KV"/ Europäische Krankenversicherung als Alternative zu PKV mit Basistarif und Strafbeiträgen ... ?

Rückkehr in eine PKV ohne Srafbeiträge und Basistarif

Chris, Freitag, 22.02.2013, 01:36 (vor 4291 Tagen) @ gerd

Um Behandlungskosten erstattet zu bekommen, durchaus eine Lösung.
Das Problem nicht wieder in das "Deutsche System" zurück zu kommen besteht weiterhin. Langfristig also nicht geeignet.
Da gibt es bessere Möglichkeiten...

LG
Chris

Rückkehr in eine PKV ohne Srafbeiträge und Basistarif

gerd, Freitag, 22.02.2013, 14:31 (vor 4291 Tagen) @ Chris

... eine bessere Möglichkeit würde mir schon sehr viel weiterhelfen. Danke!

Gruß Gerd

Rückkehr in eine PKV ohne Srafbeiträge und Basistarif

Chris, Dienstag, 26.02.2013, 22:10 (vor 4286 Tagen) @ gerd

Dann müssten Sie etwas mehr von sich erzählen...z.B. derzeitiger Erwerbsstatus, Alter...

Heirat oder eine kleine Anstellung über 500 € bei einem Freund wären so die ersten Lösungsmöglichkeiten.

LG
Chris

Rückkehr in eine PKV ohne Srafbeiträge und Basistarif

gerd, Mittwoch, 27.02.2013, 20:15 (vor 4285 Tagen) @ Chris

Ja, so als erste Ideen nicht schlecht - Kommt für mich aber leider nicht mehr in Frage. Ich bin 56, Freiberufler, geschieden und war bis vor 3 Jahren privat versichert. Was tun ... ?

Rückkehr in eine PKV ohne Srafbeiträge und Basistarif

Simone, Donnerstag, 28.02.2013, 08:17 (vor 4285 Tagen) @ gerd

Strafbeiträge bezahlen und ab in den Basistarif!

Rückkehr in eine PKV ohne Srafbeiträge und Basistarif

gerd, Donnerstag, 28.02.2013, 15:11 (vor 4285 Tagen) @ Simone

Super, ich bin wirklich begeistert - Danke für diesen geistreichen Beitrag ...

Rückkehr in eine PKV ohne Srafbeiträge und Basistarif

Rainer, Donnerstag, 28.02.2013, 15:19 (vor 4285 Tagen) @ gerd

Wer in Deutschland lebt, muss sich auch an die deutschen Gesetze richten. Und eines davon ist nun mal die Krankenversicherungspflicht. Wer gegen Gesetze verstößt, zahlt Strafe und muss den entstandenen Schaden ersetzen.

Wo also ist DEIN Problem?

Rückkehr in eine PKV ohne Srafbeiträge und Basistarif

Chris, Freitag, 01.03.2013, 01:25 (vor 4284 Tagen) @ Rainer

@Rainer
Besch******* Kommentar!
Nur, wenn es die KV-Pflicht schon immer gäbe, hätten Sie halbwegs recht.
Aber ich wünsche Ihnen dennoch alles erdenklich Gute...
z.b. ein traumhaft schönes Haus mit wundervollem Garten!
...zudem wünsche ich Ihnen darüber hinaus, dass der Gesetzgeber nicht auf die Idee kommt und enteignet Ihnen Ihren Garten um direkt hinter dem Haus eine Autobahn zu bauen.
So richtig nah an der Terassentreppe, so das Sie auf der untersten Stufe stehend mit der Stirn an die Schallschutzwand klopfen können!
...naja, ich wünsche Ihnen darüber hinaus, dass dann niemand kommt und Ihnen noch in den Rücken tritt mit einem Kommentar ähnlich Ihrem! :-P

@Gerd
Es wird schwierig.:-(
An all die anderen hier: Ich habe das nicht bei klarem Verstand geschrieben, war temp. unzurechnungsfähig oder habe geträumt...

1. Heiraten Sie erneut und melden Sie ihr Gewerbe temp. auf nebenberuflich um.
2. Da weiss ich nicht genau, wie das in der Praxis konkret geht, aber so in etwa habe ich das einmal erlebt: Angenommen jmd. hätte vor vielen Jahren Deutschland verlassen (ordentlich abgemeldet), kehrt aktuell wieder zurück, geht mit einem Arbeitsvertrag (z.B. 500 EUR) und der Anmeldung in D zu einer GKV wo er glaubt zu letzt versichert gewesen zu sein (Nach so vielen Jahren im Ausland kann man mal vergessen in welcher GKV man zu letzt war). In dem Falle hatte die GKV (Frage an die GKV-Experten: Wie lange sind hier die Aufbewahrungsfristen?) zwar keine Unterlagen mehr, glaubte aber dem Antragsteller und versicherte ihn normal.
3. Haben Sie befreundete Unternehmer im EU-Ausland? Anstellung im Ausland, somit dort im gesetzlichen Gesundheitssystem versichern. Nach D zurück kehren, der Wahl-GKV die ausländische Vorversicherung (wahrsch. müsste diese aber mind. 12 Mon. bestanden haben) nachweisen und sich in der GKV versichern.

4. Die Möglichkeit geht, ist aber auch illegal: Gesund? Boni sauber? Dann eine PKV suchen, welche im Antragsprüfungsverfahren keinen Vorversicherungsnachweis verlangt, nahtlose GKV-Vorversicherung angeben. Um auf Nummer sicher zu gehen am besten 2 Jahre lang nichts an Rg. einreichen. Sollte doch was an Erkrankung sein, Rg. aus der eigenen Tasche bezahlen und schauen, das die Versicherung nicht auf den Arzt zurück greifen kann. Sprich, Sie vergessen diesen Arztbesuch vor JEDEM und ALLEM!!! Speziell vor keinem anderen Arzt diesen Arzt erwähnen, sonst wäre das u.U. ganz schnell in der Akte.
Zw. 3-10 Jahren aufpassen was man an Rg. einreicht.

5. Gesund bleiben und auf die Zukunft hoffen:
http://www.versicherungsmagazin.de/index.php;do=show/id=20349/alloc=195/site=vm

LG
Chris

Rückkehr in eine PKV ohne Srafbeiträge und Basistarif

Bodi, Samstag, 02.03.2013, 15:12 (vor 4283 Tagen) @ Chris

Die 4. Möglichkeit ist sinnlos. Der Threadersteller würde altersbedingt relativ hohe Beiträge zahlen, wäre aber im Ernstfall ohne Versicherungsschutz. Denn die PKV würde den Vertrag wegen arglistiger Täuschung berechtigterweise anfechten.

Die Idee des Threaderstellers (EU/EWR-Dienstleister) ist m.E. schon ein guter Weg oder zumindest Versuch.

Rückkehr in eine PKV ohne Srafbeiträge und Basistarif

Samson, Montag, 04.03.2013, 10:18 (vor 4281 Tagen) @ Chris

Was ist denn das für ein schwachsinniger Kommentar? Was haben denn traumhaft schöner Häuser mit der KV-Pflicht zu tun?
Kann nicht mal einer der Moderatoren diesen wohl geistig verwirrten User "Chris" löschen?

@Rainer
Besch******* Kommentar!
Aber ich wünsche Ihnen dennoch alles erdenklich Gute...
z.b. ein traumhaft schönes Haus mit wundervollem Garten!
...zudem wünsche ich Ihnen darüber hinaus, dass der Gesetzgeber nicht auf die Idee kommt und enteignet Ihnen Ihren Garten um direkt hinter dem Haus eine Autobahn zu bauen.
So richtig nah an der Terassentreppe, so das Sie auf der untersten Stufe stehend mit der Stirn an die Schallschutzwand klopfen können!
...naja, ich wünsche Ihnen darüber hinaus, dass dann niemand kommt und Ihnen noch in den Rücken tritt mit einem Kommentar ähnlich Ihrem! :-P

Rückkehr in eine PKV ohne Srafbeiträge und Basistarif

Chris, Dienstag, 05.03.2013, 19:55 (vor 4279 Tagen) @ Samson

Was ist denn das für ein schwachsinniger Kommentar? Was haben denn traumhaft schöner Häuser mit der KV-Pflicht zu tun?

Auf ein schwachsinniges Kommentar, habe ich ein ebensolches zurück gegeben. Gleiches Recht für alle! ;-)
Zudem besteht da ein Zusammenhang. Machen Sie mich nicht dafür verantwortlich, dass sich Ihnen dieser nicht erschliesst.

War es Absicht von Ihnen, gerade einen der wichtigsten Sätze meines Posts nicht mit zu zitieren???
"Nur, wenn es die KV-Pflicht schon immer gäbe, hätten Sie halbwegs recht."

Rückkehr in eine PKV ohne Srafbeiträge und Basistarif

Jürgen, Montag, 04.03.2013, 14:12 (vor 4281 Tagen) @ Chris

1. Heiraten Sie erneut und melden Sie ihr Gewerbe temp. auf nebenberuflich um.

Er ist geschieden. Soll er jetzt wegen einer PKV eine illegale Scheinehe eingehen?

4. Die Möglichkeit geht, ist aber auch illegal:

Forderst Du ihn jetzt auch noch zu einer Straftat auf? Ich fasse es nicht!

Tu ihm und uns bitte den Gefallen und verlasse dieses Forum. Schlecht gemeinte Ratschläge un Aufrufe zu kriminellen Handlungen sind hier nicht gewünscht. Wenn Du schon fachlich inkompetent bist, halte Dich doch einfach aus den Diskussionen hier raus.

Rückkehr in eine PKV ohne Srafbeiträge und Basistarif

Chris, Dienstag, 05.03.2013, 21:18 (vor 4279 Tagen) @ Jürgen

Er ist geschieden. Soll er jetzt wegen einer PKV eine illegale Scheinehe eingehen? >

Narürlich nicht. Eigentlich sollte ich mich dazu gar nicht äussern. Ich kann nichts dafür, was in Ihrem Kopf vor geht.
Wir sind hier in einem Diskussionsforum, da kann man auch Theorien äussern und zu Diskussion stellen. Sie brauchen hier nicht künstlich zu dramatisieren.
Das hier ist ja keine Rechtsberatung oder Empfehlung. Ich habe theoretische Möglichkeiten geäussert. Freie Meinungsäusserung steht mir per Gesetz :-P ja zu. Sie sollten hier vielleicht einmal Ihr eigene Rechtsauffassung kritisch überprüfen.

Aber ich versuche Ihnen dennoch gerne zu erläutern, warum es meiner Meinung nach legitim ist, den Punkt aufzuführen:
1. Scheidung ist kein Gegenargument. Man darf in Deutschland durchaus häufiger heiraten und dadurch einen Anspruch auf Familienversicherung erwerben.
2. Es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass sich Gerd bei der derzeitigen Rechtslage und Strafbeitragsproblematik in nächster Zeit versichern wird.
Schauen Sie sich die Aussagen von Verbraucherschutzzentralen, Hilfsorganisationen an. Lesen Sie die Berichte der GKV udn PKV-Verbände. Es melden sich kaum noch Unversicherte. Das hat bestimmt nichts damit zu tun, dass sich die Zahl der Unversicherten so dramatisch reduziert hat.

Sie scheinen Gerd zu kennen, dass Sie beurteilen können, dass er in einem Jahr nicht vielleicht doch wieder heiraten wird.

Für mich steht der Mensch im Vordergrund, nictht die Erfüllungspflicht unreifer Gesetze/Rechtsvorschriften, die in der nächsten Legislaturperiode wieder ganz anders aussehen können! Es passiert in dem Bereich viel, was gegen geltendes Recht verstößt. Praxis ohne Grenzen behandelt auch unversicherte Patienten, obwohl z.B. die Medikamentenüberlassung klar gesetzeswidrig ist.

4. Die Möglichkeit geht, ist aber auch illegal:


Forderst Du ihn jetzt auch noch zu einer Straftat auf? Ich fasse es nicht!

Siehe oben. Zudem beleidigen Sie Gerd! Ich spreche ihm zu ein mündiger Bürger zu sein, der sehr wohl weiss, was Recht und Unrecht ist.

Tu ihm und uns bitte den Gefallen und verlasse dieses Forum. Schlecht gemeinte Ratschläge un Aufrufe zu kriminellen Handlungen sind hier nicht gewünscht. Wenn Du schon fachlich inkompetent bist, halte Dich doch einfach aus den Diskussionen hier raus.

Jawohl! Zu Befehl.
...Haben Sie sich hier eigentlich die Genehmigung eingeholt für andere sprechen zu dürfen? Ihre Ausdrucksweise stufe ich zudem als bedenklich ein...

Mir zeigen Sie hier klar, dass Sie kein Rechtsexperte sind. Das Schlimme: Sie meinen wohl einer zu sein & mahnen mich ab.
Nicht gerade ein guter Charakterzug...

VG
Chris

Rückkehr in eine PKV ohne Strafbeiträge/Basistarif

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 07.03.2013, 08:05 (vor 4278 Tagen) @ Chris

Die Pflicht zur Versicherung haben schon viele auch aus diesem Forum nach hier beschriebenem Weg ohne Strafzahlungen erfüllt. Neuerdings werden hierzulande auch Krankenversicherer aus dem gesamten EU-Bereich verkauft und hier liegen sowohl Vor- als auch Nachteile auf der Hand:

Sie sind im wesentlichen preisgünstiger, weil keine Alterungsrückstellungen gebildet werden. Auch kann man viel umfangreicher Leistungen zu- bzw. abwählen. Allerdings sind mögliche sprachlichen Barrieren bei der Leistungserstattung oder gar im Streitfall nicht von der Hand zu weisen.

Die aktelle Prämiensätze liegen für einen 30jährigen bei 47,50€ monatlich für die komplette ambulante und stationäre Behandlung. Mit vierzig sind es 50,41€ und mit fünfzig 54,08€. Ab sechzig steigen die Beiträge auf 75,20€ und mit siebzig sind es dann schon 146,75€ monatlich. Eine Aufnahme ist in diesem Jahr bis zum Geburtsjahr 1938 möglich.

Sie erfolgt analog hiesiger Gesllschaften mit einem Gesundheitsfragebogen, Vorerkrankungen werden fast immer ausgeschlossen und im Falle einer Nichtzahlung der Beiträge erfolgt schnurstarcks die Kündigung, wo es in Deutschland ab in den Basistarif zu über sechsundert Euro geht und die meist lebenslange Schuldenfalle droht.

Fragen? joachimroehl@web.de

Rückkehr in eine PKV ohne Strafbeiträge/Basistarif

gerd, Donnerstag, 07.03.2013, 16:23 (vor 4278 Tagen) @ Joachim Röhl

D.h. eine KV bei einem EU-Krankenversicherer wäre durchaus eine legitime (und eventuell preiswerte) Alternative zu den deutschen PKVs - vorausgesetzt natürlich die Zulassung in Deutschland.
Super - Danke für Deinen Beitrag!

Rückkehr in eine PKV ohne Strafbeiträge/Basistarif

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 07.03.2013, 17:35 (vor 4277 Tagen) @ gerd

Eine Zulassung in der Bundesrepublik brauchts nicht, sondern gemäß deutscher Finanzaufsicht BaFin lediglich die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach §193 Absatz 3 VVG, denn auch in diesem Fall steht EU-Recht über Bundesrecht. Das ist vielen Versicheren natürlich ein Dorn im Auge und mittlerweile wachen auch einige Makler auf und versuchen von dem Kuchen der schätzungsweise zweihunderttausend Unversicherten ein Stück abzubekommen. Aber auch viele zu teuer Versicherte lassen sich Angebote zukommen und wechseln dann mit der nächsten Anpassung. Durch Zufall hatte ich selbst in den frühen Neunzigern das Glück mit englischen und belgischen Versicheren Kontakt aufzubauen und seitdem erhalten nicht nur hunderte Auslandsdeutsche sondern auch immer mehr Nichtversicherte die äußerst günstigen Policen aus Brüssel oder London.

Hintergrund ist, daß deutsche Private aufgrund der hierzulande gesetzlich verankerten Unkündbarkeit nur in höchst seltensten Fällen einen Geschäftsführer versichern würden, der z.B. bei der SCHUFA negative Eintragungen hat. Ein vormals beruflich gescheiterter Freiberufler mit schlechtem Ranking bei INFOSCORE gleichfalls. Ein jahrelang unversicherter Selbstständiger hat in Westeuropa somit ebenfalls keine Probleme - was zählt ist lediglich ein tadelloser Gesundheitszustand.

Rückkehr in eine PKV ohne Strafbeiträge/Basistarif

Karl, Mittwoch, 13.03.2013, 19:43 (vor 4271 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo zusammen,
ich hätte hierzu auch eine Frage.
Kann ich denn dann "für immer" in dieser ausl. KV bleiben? Ich dachte hier gäbe es immer ein Höchstalter, hat man dieses erreicht endet die Versicherung.
Die GKV würde diese Personen dann doch auch nicht wieder aufnehmen, oder?

VG
Karl

Rückkehr in eine PKV ohne Strafbeiträge/Basistarif

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 13.05.2013, 09:48 (vor 4211 Tagen) @ Karl

Die europäischen privaten Versicherer bieten wie die deutschen zeitlich unbefristete Verträge an. Aus welchem Grund sollte ein z.B. 68jähriger mit gerade mal 146€ Monatsbeitrag von eine englischen zu einer deutschen Gesellschaft wechseln? Man würde ihm sicher nur den "Basistarif" zu 630€ anbieten und nur falls er vollkommen gesund wäre, könnte er jeden dann überhaupt noch geöffneten Tarif wählen. Warum aber?

Rückkehr in eine PKV ohne Strafbeiträge/Basistarif

Burkhardt Öffler @, Gütersloh, Freitag, 07.06.2013, 06:53 (vor 4186 Tagen) @ Joachim Röhl

Bitte um Hilfe, war lange selbständig. Jetzt zum 01.5.2013 wieder
Angestellter und möchte zurück in die Krankenkasse

Rückkehr in eine PKV ohne Strafbeiträge/Basistarif

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 07.06.2013, 07:01 (vor 4186 Tagen) @ Burkhardt Öffler

Du bist im falschen Strang, die Überschrift hier lautet Rückkehr in eine PKV ohne Strafbeiträge/Basistarif ..

Rückkehr in eine PKV ohne Strafbeiträge/Basistarif

rs, Freitag, 14.06.2013, 11:39 (vor 4179 Tagen) @ Joachim Röhl

Falls das Thema noch für jemanden aktuell ist, gibt es heute gute Nachrichten.

Der Bundestag hat soeben eine Regelung beschlossen, welche es allen heute noch nicht krankenversicherten ab rechtskraft des heute beschlossenen Gesetzes (müsste der 01.07.2013 sein) durch eine Übergangsregelung ermöglicht

- Ohne Nachzahlung von Beiträgen
- Ohne Zahlung irgendwelche Säumniszuschläge
- Kurzgesagt SCHULDENFREI

in das System der Krankenkassen zurückzukehren.

Dies gilt sowohl für die gesetzliche, als auch für die private Krankenversicherung und BEFRISTET für die Rückkehr bis zum 31.12.2103.

Für alle die derzeit also noch keine Krankenversicherung, sondern einen Haufen Sorgen haben, heisst es jetzt:

- Sekt aufmachen
- Wochenende genießen
- In den nächsten Monaten ganz entspannt bei der Krankenversicherung melden

Rückkehr in eine PKV ohne Strafbeiträge/Basistarif

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 14.06.2013, 18:49 (vor 4178 Tagen) @ rs

Wer als kleiner Gewerbetreibender wie so viele irgendwann vor 2009 aus seiner Versicherung wegen Zahlungsunfähigkeit rausgeflogen ist, soll jetzt Sekt trinken auf einen Beitrag von monatlich 630€ im Basistarif oder bei gesetzlicher Kasse ab 350€ aufwärts?

Ist doch nur eine Frage der Zeit, bis sich die finanzielle Situation wiederholt und er dann aus den Versicherungszwängen von PKV/GKV gar nicht mehr los kommt und eine neue Schuldenspirale einsetzt.

In so fern vernünftiger eine Europäische Krankenversicherung (Stichwort Neue KV) zu wählen, die auch mit über sechzig nur 146€ monatlich kostet und genau das absichert, was existenziell bedrohlich werden kann: die stationären Kosten.

Fragen? joachimroehl@web.de

Rückkehr in eine PKV ohne Strafbeiträge/Basistarif

Fragender, Sonntag, 16.06.2013, 19:01 (vor 4176 Tagen) @ rs

Falls das Thema noch für jemanden aktuell ist, gibt es heute gute Nachrichten.

Der Bundestag hat soeben eine Regelung beschlossen, welche es allen heute noch nicht krankenversicherten ab rechtskraft des heute beschlossenen Gesetzes (müsste der 01.07.2013 sein) durch eine Übergangsregelung ermöglicht

- Ohne Nachzahlung von Beiträgen
- Ohne Zahlung irgendwelche Säumniszuschläge
- Kurzgesagt SCHULDENFREI

in das System der Krankenkassen zurückzukehren.

Dies gilt sowohl für die gesetzliche, als auch für die private Krankenversicherung und BEFRISTET für die Rückkehr bis zum 31.12.2103.

Was machen nun die, die schon bezahlt haben? Sich kräftig ärgern, oder gibt's Geld (Wucherzinsen) zurück? Ist das ganze nur ein Wahlgeschenk?

Viele Fragen...

Rückkehr in eine PKV ohne Srafbeiträge und Basistarif

Karl, Freitag, 03.01.2014, 16:20 (vor 3976 Tagen) @ gerd

Ich habe nur über den Schuldenschnitt im Rahmen des Notlagentarifes gelesen. Dabei werden mehrere Millionen Euro für verschuldete Versicherte erlassen. Dabei erhalten die Versicherungsnehmer aber auch nur nun das notwendigste. Denn es besteht laut dejure.orgnur noch ein Anspruch auf eine Notversorgung. Da brauche ich aber auch keine private Krankenversicherung mehr.

Rückkehr in eine PKV ohne Srafbeiträge und Basistarif

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 03.01.2014, 16:44 (vor 3976 Tagen) @ Karl

Wenn man seine Beiträge nicht mehr bezahlen kann, dann greift der Notlagentarif!

Man erhält auch nicht nur eine Notversorgung, sondern hat Versicherungsschutz bei akuten Erkrankungen, Unfällen, Schwangerschaft und Entbindung, etc.

Es entfällt auch jeglicher Selbstbehalt.

Für Menschen, die in einer PKV (gefangen) sind und Ihre Beiträge nicht aufbringen können, eine sinnvolle maßnahme um die Thematik Schulden in den Griff zu bekommen.

Aber was wollten Sie uns denn nun genau mitteilen?

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/

Rückkehr in eine PKV ohne Srafbeiträge und Basistarif

Holger Lange @, Hannover, Donnerstag, 04.08.2016, 11:40 (vor 3032 Tagen) @ gerd

Hallo,

es gibt mehrere Möglichkeiten wieder in eine PKV ohne Strafbeiträge zu kommen entweder direkt oder über den Umweg über eine europäische Krankenversicherung oder über bestimmte PKV Krankenversicherungsgesellschften, welche auf die Strafbeiträge verzichten.( www.diegesundheitsexperten.de).

Welche Möglichkeiten hat Kunde?

1. Es gibt Gesellschaften welche auf die Strafbeiträge verzichten, und hier nur mit einem kleinen ärztlichen Attest arbeiten ohne Blut und Laborwerte( Kostenpunkt je nach Hausarzt um die 30-50 Euro).
Bedingung ist immer aber eine "saubere Schufa", das heißt es darf keine negativen Einträge geben. Es gibt ein paar PKV Anbieter welche Kunden mit einem "weichen Schufa Merkmal" versichern würden, hier muss der Kunde dann aber ausführlich erklären, wie der Eintrag zustande kam, eine aktuelle Kontoauskunft und einen BWA Nachweis erbringen.

2. Es besteht immer die Möglichkeit über einen EWR Versicherer ( Momentan gibt es nur noch 1 Versicherer auf dem deutschen Markt für deutsche - Morgan Price, für Ausländer gibt es alternative Anbieter) sich zwischen zu versichern, dieses Produkt ist zwar nicht VVG Konform, aber der Kunde hat sofort wieder Versicherungsschutz ohne Strafbeiträge, ohne ärztliches Attest und trotz evtl. neg. Bonität.
Über den Weg der EU-Krankenversicherungen bekommen wir die Kunden nach einem Jahr wieder in eine deutsche PKV versichert, ohne Strafbeiträge und ärztliche Atteste( Problem ist, falls beim Attest etwas neg. auffallen sollte, und der Arzt z.B. eine chronische Krankheit feststellen sollte, führt das zu Risikozuschlägen oder sogar Ablehnungen).

Momentan besteht auch die Möglichkeit für bestehende Kunden welche bei uns im Bereich der europäischen Krankenversicherungen versichert sind über einen Kollektiv-Rahmenvertrag - Kunden wieder in der PKV zu versichernt mit Pflegepflichtversicherung ohne Strafbeiträge, trotz neg. Schufa und mit gekürzten Gesundheitsfragen.

Wer diese beiden Möglichkeiten nicht nutzen will, bzw. sofort wieder in einer PKV versichert sein will oder muss, bleibt nur der Weg in einem Basistarif. Diesen muss der letzte PKV Versicherer anbieten. Dieses wollen die Gesellschaften in der Regel nicht, das heißt, es werden die Strafbeiträge rückwirkend fällig, und das kann teuer werden. Wenn man diese Beiträge nicht aufbringen kann, muss man sein Gewerbe abmelden und dann mit dem Sozialamt sprechen um Lösungen zu erarbeiten.
Gerne helfen wir Euch bei Fragen:
http://www.diegesundheitsexperten.de
oder Ihr schreibt mich bei Rückfragen gerne direkt an unter h.lange@tutario.com
Lieben Gruß
Holger Lange

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