Anfechtung (Private Krankenversicherungen)

Ercan @, Bruchsal, Sonntag, 17.02.2013, 19:34 (vor 4296 Tagen)

Hallo,


leider bin ich 06/11 von der Würtemmbergische in die UKV.
Ich hatte eine vorerkrankung und das war ein Bandscheibenvorfall. Diese wurde gemeldet und ich wurde nur mit einem Risikozuschlag angenommen. Das ich auch bezahlt.

Leider wurde ich dann 03/12 an der Bandscheibe Operiert.

01/13 bekam ich einen Brief von der UKV mit der Anfechtung, der Grund Husten, Blindarm op, wundheilungsstörung und Bandscheibenvorfall mit OP. etc.

Alle Krankheiten bzw. Operartionen die sie als Anfechtungsgrund angeben war in der Versicherungszeit bei der UKV. Bis zum Thema Bandscheibenvorfall. Aber dafür zahlte ich ja auch einen Risikozuschlag.
Jetzt verlangen sie ca. 30t€ von mir zurück.

Ich weis derzeit nicht weiter, rechtschutz habe ich erst nach der PKV 06/11 abgeschlossen und sie greift nicht.

Ich kann beweisen das alle Krankheiten die sie mir als anfechtungsgrund angeben nicht vor der UKV waren bis Bandscheibenvorfall und Husten :-P . Aber ich denke wegen diesem Husten können sie ja auch keine anfechtung machen.


Was sollte ich tun? was ist denen ihre absicht?

könnt ihr mir helfen, mir geht es seit wochen sehr sehr schlecht.
Aber ich bin mir hier keine schuld bewusst...

Anfechtung

heavyhead, Montag, 18.02.2013, 11:03 (vor 4295 Tagen) @ Ercan

Blöde Sache....Versuch es mal unter pkv-ombudsmann.de

Anfechtung

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 08.03.2013, 04:31 (vor 4278 Tagen) @ heavyhead

1. Da der Vertrag angefochten und somit ab Beginn aufgehoben wurde, muß Dich der Vorversicherer Württembergische Kraft VVG §193 Punkt (5) wieder aufnehmen.

2. Höchstwahrscheinlich wird man Dir aber nur den teueren Basistarif zu weit über sechshundert Euro anbieten, welcher vom Gesetzgeber für Nichtversicherte, Beitragsschuldner und rausgeworfene Kunden konstruiert wurde. In Anbetracht der vielen Krankheiten wirst Du eine risikofreie Aufnahme bei keiner PKV bewerkstelligen können und mit UKV kannst Du sicher eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen.

3. In jedem Fall bist Du aber weiterhin krankenversichert.

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