NICHT VERSICHERT (Sonstige Themen)
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 04.02.2010, 15:06 (vor 5409 Tagen)
Die Zahl der bundesweit Nichtversicherten hat zwar durch die seit 1.Januar 2009 geltende Pflicht zur Versicherung bundesweit von schätzungswesie Dreihunderttausend leicht abgenommen. Steigt aber wieder, da viele die Beiträge nicht aufbringen können und man einem nackten Mann nunmal nicht in die Tasche greifen kann. Sind viele drunter, die eben nicht zum Jobcenter tappen möchten um sich eine Überlebensration fürs Nichtstun abzuholen .. sie arbeiten als in die SCHUFA oder KREDITREFORM gerutschte Selbständige einfach weiter, zahlen ihre Gebühren an Berufgenossenschaft, IHK, Finanzamt, Gewerbemiete, Gehälter, Haftpflicht für den Transporter und kämpfen Tag für Tag ums Überleben. Aber eine Krankenversicherung ist da meist nicht mehr drin.
So ist die Situation und die verschärft sich gerade augenblicklich, weil viele Selbständige aus Osteuropa recht unproblematisch mit einer Freizügigkeitsbescheinigung als Bau-, Reinigungs- oder Transportfirmen auf den Markt drängen und ihr hart verdientes Geld lieber zu den Anverwandten nach Bydgoszcz, Bacau oder ins Baltikum schicken, als an eine Krankenversicherung und die sogar noch rückwirkend Strafzahlungen fordert. Was also tun?
1. Wer sich ab 1.März 2010 privat versichert, zahlt mindestens 177€ bei der hanse-merkur mit jährlich 600€ Selbstbeteiligung z.B. als 40jähriger oder bei vorhandener Wohnanschrift in Mitteldeutschland 175€ bei der ukv sogar ganz ohne feste Zuzahlung. Mit fünfzig gehts preislich schon nach oben auf 246€ hanse-merkur oder 227€ ukv. Ja, sagen manche abwertend, das sind doch keine Edeltarife mit 1Bettzimmer, Chefarzt und Heilpraktiker oder teuren Implantaten pipapo ... aber die meist vorsichtig und auch anonym Anfragenden wollen eigentlich nur eine Versicherung, welche die Krankenhauskosten übernimmt, denn die können sie nicht stemmen. Aber auch das tuen sowohl die Hamburger als auch die Versicherung aus Saarbrücken seit Jahren unproblematisch.
2. Beide Versicherungen verlangen ein kurzes ärztliches Attest, weil man vorher nicht versichert war. Dies kostet 30€ gemäß GOÄ und den Ziffern 75 und 95, kann aber je nach Arzt auch höher ausfallen.
3. Die Selbstbeteiligung läßt sich als Privatversicherter immer noch aushebeln, indem man seine Rechnungen für die einfache Zahnfüllung 25€ oder auch eine Krone mit 500€ bzw. die Vorsorgeuntersuchung bei Arzt oder Gynäkologen mit meist 50€-80€ selbst zahlt und im Gegenzug von der PKV bis zu fünf Monate Beitragsrückersattung erhält.
Fragen? ePost
Re: NICHT VERSICHERT
Frank , Freitag, 05.02.2010, 08:27 (vor 5408 Tagen) @ Joachim Röhl
Beschäftige mich derzeit mit genau diesem Dilemma.
Seit 25 Jahren selbständig, musste ich zweimal wg. mangelnder Liquidität meinen Versicherungsschutz kündigen, das letzte mal 2005. Suche nuch einen Versicherer und habe dabei bisher folhgendes erlebt/recherchiert:
1. Gesetzliche KV kommt in keinem Fall mehr in Frage, da ich seit letztem Jahr älter als 55 bin. Selbst bei der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit dürfte mich keine GKV mehr versichern.
2. Private KV: bei meiner letzten Versicherung hat mir der Makler zunächst einen "normalen" Mindesttarif angeboten, Kosten bei ca. 370 €/Monat incl. 360 € Selbstbehalt/anno. Aber es sollten sog. Strafbeiträge fällig werden: rückwirkend zum 1.2.2009 6 Monate der volle Beitrag und die restlichen Monate jeweils 1/6 des Monatsbeitrages, natürlich alles auf einen Schlag. Dann wurde von der zuständigen Abteilung der Antrag in dieser Form abgelehnt. Es komme nur der sog. Basis-Tarif zur Anwendung für 570 €/Monat. Dazu die Strafbeiträge nach der gleichen Berechnung aber auf der Grundlage des Basis-Tarifes. D.h. es wären zunächst rund 4.000 € fällig, bevor ich versichert werden kann, dann verlangt der Versicherer noch 6 Monatbeiträge im Voraus.
Wie soll ein Selbständiger, der Aufträge hat, denn so wieder versichert werden können? Ich halte das System für absurd schizophren.
Wer weiß einen Rat und kann mir einen Weg aus diesem Dilemma zeigen?
Re: NICHT VERSICHERT
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Freitag, 05.02.2010, 10:29 (vor 5408 Tagen) @ Frank
In die Gesetzliche kommst Du definitiv, wenn Deine Frau gesetzlich versichert ist und Du in der Selbständigkeit Einnahmen von weniger als 365€ monatlich hast auch nach dem 55. Geburtstag http://www.bertelsmann-bkk.de/uploads/media/Antrag_Familienversicherung_2010_ausfuellbares.pdf
Wahrscheinlich hast Du einen Antrag beim münchner verein, der barmenia oder dkv ff. gestellt .. bei der hanse-merkur bist Du als versicherungstechnisch 56jähriger mit gesamt 299 € wie oben beschrieben und mit 600€ Zuzahlung jährlich dabei oder über die ukv bei einer Wohnanschrift in den neuen Ländern für 267€ sogar ohne feste Zuzahlung. Fragen? ePost
Re: NICHT VERSICHERT
François, Samstag, 06.02.2010, 22:05 (vor 5406 Tagen) @ Joachim Röhl
Trifft das nur für die BKK zu? Meiner Mutter gehts nämlich ähnlich und telefonisch sagte ihr die Kasse, daß ab fünfundfünfzig garnichts mehr geht? Würde mich über ein kurze Antwort freuen.
Re: NICHT VERSICHERT
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Sonntag, 07.02.2010, 12:58 (vor 5406 Tagen) @ François
Das SGB V gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich. Kann aber vorkommen, daß Unkenntnis zu Falschaussagen führt wie "einmal privat immer privat" oder "ab 55 kommen sie nie wieder zu uns zurück"
Re: NICHT VERSICHERT
GKVler, Sonntag, 07.02.2010, 15:42 (vor 5405 Tagen) @ Joachim Röhl
Das SGB V gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich. Kann aber vorkommen, daß Unkenntnis zu Falschaussagen führt wie "einmal privat immer privat" oder "ab 55 kommen sie nie wieder zu uns zurück"
die Unkenntnis (ob absichtlich oder unabschtlich) liegt in der Regel bei den Vertretern der privaten Versicherungswirtschaft
es ist mittlerweile sehr schwer geworden, als über 55jährige/r von der PKV zurück in die GKV zu kommen. Es geht nur dann, wenn man mit jemandem verheiratet ist, der Mitglied der GKV ist und auf fast komplett auf seine Renten verzichtet - wenn dies überhaupt möglich ist.
Gruß GKVler
Re: NICHT VERSICHERT
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Sonntag, 07.02.2010, 17:31 (vor 5405 Tagen) @ GKVler
Was spricht dagegen, daß ein über 55jähriger Selbständiger im zweiten Frühling nochmal heiratet und sich somit eine Möglichkeit offen hält im Falle des Falles in die Familienversicherung einzutreten? Die 365€ bei einem Zeitaufwand von unter 15h wöchentlich werden doch in aller Regel eh nur erfüllt, wenn es mit der Selbständigkeit schon nicht zum Besten steht. Die Entscheidung ein Leben lang privat versichert zu bleiben sollte deshalb spätestens mit fünfzig nochmal in aller Ruhe und einem Taschenrechner überdacht werden. Denn mit einer schlecht laufenden Selbständigkeit habe ich sicher Probleme die Beiträge im Alter aufzubringen. Vielfach ist leider auch kein privates Beitragssicherungsprogramm in der PKV aufgebaut worden. Oftmals erhalten vormals Selbständige auch nur Altersrenten von wenigen hundert Euro und müssen später von staatlicher Grundsicherung leben. Grund: leider hat eine große Zahl von selbständig Tätigen keine freiwilligen Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung vormals BfA eingezahlt und privat auch nicht vorgesorgt. Aktien- und Edelmetallpakete, Mieteinnahmen, Ferienwohnung im Süden oder auch nur eine solide Private Rentenversicherung? Fehlanzeige
Der Kasse der Ehefrau mit solch argwöhnischen Vertretern wie unserer geschätzen GKVlerin muß man natürlich noch den letzten Steuerbescheid, die aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung und zur Sicherheit auch die auf nebenberuflich! geänderte Gewerbeanmeldung unter die Nase halten, damit man schließlich aufgenommen werden kann. Denn wenns ein Zuckerschlecken wäre und manche Mitarbeiter der GKV nicht mauern würden, gäbs die Anfragen hier ja gar nicht. Fragen? ePost
Re: NICHT VERSICHERT
GKVler, Sonntag, 07.02.2010, 18:08 (vor 5405 Tagen) @ Joachim Röhl
die Mitarbeiter der GKV mauern nicht, sie machen nur ihren Job....
wenn jemand seit 20 Jahren selbstständig tätig ist und diese Selbstständigkeit in dieser Zeit seit Haupt-Broterwerb war, liegt der Verdacht nahe, dass es sich um eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit handelt. Egal, was auf der Gewerbeabmeldung steht. Und dann ist das Einkommen völlig egal.
GKVler
Re: NICHT VERSICHERT
François, Dienstag, 09.02.2010, 18:36 (vor 5403 Tagen) @ Joachim Röhl
Vielen lieben Dank, waren gestern mit allen Unterlagen nochmal bei der Kasse und Mutter kann jetzt doch beim Vater mitversichert werden!!!!! Leider versuchen die einen gern auf die Nudel zu schieben, Danke an alle hier nochmal.
Re: NICHT VERSICHERT
willi , Mittwoch, 28.04.2010, 06:02 (vor 5326 Tagen) @ François
warum macht ihr euch alle soeinen kopp, einfach harzer machen, gibts kostenlose wohnung, tv, essen, bischen cash und die kasse muss dann alles zahlen, machen doch millionen so!!!! krank von arbeit und stress wirst du auch nicht, weil um 11 stehst du gemuetlich auf, schoenen kaffee, dann mit pfiffi zum zeitungsladen oder bischen shoppen, danach pc und games, abends was deftiges in die pfanne und nachts auf muttern
Re: NICHT VERSICHERT
RHW, Mittwoch, 28.04.2010, 19:29 (vor 5325 Tagen) @ willi
Hallo,
eine Ergänzung:
wenn man aktuell nicht versichert ist und die letzte Versicherung eine gesetzliche Krankenkasse war, gilt die Altersgrenze nicht. Man kann dann der GKV auch im höheren Alter beitreten (aber rückwirkend, ggf. zum 01.04.2007):
§ 5 Abs. 1 Nr. 13 und § 6 Abs. 3a SGB V
"(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich. Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind"
Gruß
RHW
Re: NICHT VERSICHERT
willi, Montag, 03.05.2010, 05:27 (vor 5321 Tagen) @ RHW
na dann ist doch noch besser, keen sterss mit dem amt, am besten man bleibt weg von zuhause und wenn man als groofti wieder nach deutschland muss, dann muesen die einen eh immer nehmen hahaha!!! dicke gesetzesluecke!!!!!! danke
Re: NICHT VERSICHERT
GKVler, Sonntag, 07.02.2010, 15:37 (vor 5405 Tagen) @ Joachim Röhl
In die Gesetzliche kommst Du definitiv, wenn Deine Frau gesetzlich versichert ist und Du in der Selbständigkeit Einnahmen von weniger als 365€ monatlich hast auch nach dem 55. Geburtstag
dass stimmt nur, wenn Frank nebenberuflich selbständig wäre. Wenn ich mir seine Frage durchlese, gehe ich aber davon aus, dass er hauptberuflich selbständig ist - und dann kann er nur dann zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn er sein Gewerbe abmeldet und ein Gesamteinkommen von weniger als 365 € monatlich hätte. Wenn er aber eine Altersvorsorge hat, die diesen Namen verdient, wird er über die Einkommensgrenze kommen.
der Spruch "einmal privat - immer privat" stimmt eben in den meisten Fällen doch - vor allem dann, wenn es sich um Personen handelt, die ein Leben lang gearbeitet haben und älter als 55 Jahre sind.
Da kann man nur sagen: vor einem Wechsel von der GKV in die PKV alles genau prüfen und nicht nur auf das hören, was die Versicherungsverkäufer erzählen.
Gruß GKVler
Re: NICHT VERSICHERT
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Sonntag, 07.02.2010, 17:35 (vor 5405 Tagen) @ GKVler
So ist es und >vor einem Wechsel von der PKV in die GKV alles genau prüfen und nicht nur auf das hören, was die GKVlerin spricht
Re: NICHT VERSICHERT
GKVler, Sonntag, 07.02.2010, 18:10 (vor 5405 Tagen) @ Joachim Röhl
zunächsat mal: ich spreche hier im Forum nicht, ich schreibe...
und: wenn du damit sagen willst, dass man sich selbst schlau machen soll, hast du sogar recht.
von wem stammt das Zitat eigentlich???
und was ist bei dem, was ich geschrieben habe, falsch - rein sachlich gesehen?
Gruß GKVler
Re: NICHT VERSICHERT
GKVler, Sonntag, 07.02.2010, 18:14 (vor 5405 Tagen) @ GKVler
ach ja, in diesem Zusammenhang - schon mal hiervon gehört?
§ 117 BGB Scheingeschäft.
(1) Wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, mit dessen Einverständnis nur zum Schein abgegeben, so ist sie nichtig.
(2) Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so finden die für das verdeckte Rechtsgeschäft geltenden Vorschriften Anwendung.
Re: NICHT VERSICHERT
Aile , Freitag, 05.03.2010, 07:40 (vor 5380 Tagen) @ Frank
Die Strafbeiträge und den Basistarif kann man umgehen, kein Problem.
Ich hatte den Fall auch im Bekanntenkreis.
Die private KV ist auf jeden Fall die bessere Lösung, auch in Hinblick auf die Zukunft.
HanseMerkur wie untenstehend nimmt allerdings Strafbeiträge.
Bei Rückfragen mailen...
Re: NICHT VERSICHERT
Anne , Donnerstag, 11.03.2010, 15:56 (vor 5373 Tagen) @ Aile
Genau das interessiert mich! Wie kann man die Strafbeiträge und den Basistarif umgehen?
Anne
Re: NICHT VERSICHERT
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 11.03.2010, 19:11 (vor 5373 Tagen) @ Anne
A) man war für einige Zeit im schönen Ausland gewesen und hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt z.B. 65km östlich Berlins, hinter Venlo, etwas nördlich von Flensburg oder ab dem Kufstein südlich. Nun ist man jedoch wieder ins Bundesgebiet eingereist, wohnt in der nie aufgegebenen Wohnung und hatte auch entgegen landläufiger Meinung zu keiner Zeit den Wohnsitz abgemeldet. Ab Einreisetag ist dann lediglich der volle Beitrag ohne Strafbeiträge in der zuständigen letzten GKV bzw. PKV zu bezahlen. Als Nachweise werden Flugscheine, Stempel einer ausländischen Meldebehörde aber auch Tätigkeitsnachweise und selbst Hotelquittungen akzeptiert. Haken: muß reell sein und kann fast nur von Selbständigen so praktiziert werden
B) falls in der PKV wegen negativer finanzieller Bonität oder medizinischen Risiken scheinbar nur der Basistarif übrig bleibt, wird der Weg etwas mühseliger, denn nur zwei Gesellschaften bundesweit akzeptieren ersten Schwachpunkt und bei gesundheitlichen Vorbelastungen hat fast jeder Versicherer andere Risikoprüfungen und Annahmerichtlinien, was ich hier jetzt nicht weiter ausführen werde. Gruppenverträge einiger weniger Gesellschaften und gute Kontakte der Vermittler können aber ebenso hilfreich sein, um dem Basistarif zu entgehen. Und falls es nicht gleich mit der Wunschgesellschaft klappt, kann man bei der nächsten Beitragsanpassung möglicherweise einen Wechsel vollziehen, denn man käme ja nun aus einer regulären Versicherung und nicht dem Nirvana. Haken: die oben beschriebenen Hemnisse müssten dann natürlich abgebaut bzw. man selbst gemäß der zu beantwortenden Gesundheitsfragen behandlungs- und beschwerdefrei sein bzw. die Abfragezeiträume wären bereits ausgelaufen.
C) zwei Gesellschaften bundesweit versichern Selbständige ohne Strafzahlungen in regulären Tarifen, wenn angegeben werden kann, daß die auch weit in der Vergangenheit liegende letze Krankenversicherung mal eine Gesetzliche gewesen ist. Man überläßt es in weiter Auslegung des Versicherungsvertragsgesetzes einfach der GKV aufgelaufene Beitragsschulden einzutreiben und versichert ab nächstem Monatsersten ganz ohne Zuschläge. Fragen? ePost
Re: NICHT VERSICHERT
Böttger , Donnerstag, 18.03.2010, 15:33 (vor 5366 Tagen) @ Joachim Röhl
und welche Gesellschaften sind das? Meine Freundin hat eine kleine Gaststätte. Sie sucht nämlich eine PKV??
MfG
Re: NICHT VERSICHERT
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 18.03.2010, 17:06 (vor 5366 Tagen) @ Böttger
Fragen? ePost
Re: NICHT VERSICHERT
Matze, Freitag, 02.07.2010, 16:33 (vor 5260 Tagen) @ Joachim Röhl
habe schon mal gemailt, aber keine Antwort, gilt denn das mit der Hansa Merkur noch? bin seit acht Jharen selbststänig, aber seit 2004 eben keine Versicherung mehr, keine schufa oder so, aber Barmenia, Allianz und Central haben mich abgelehnt und wollten mich wenn überhaupt nur im Basistarif aufnehmen, bitte mal antworten
Re: ohne Strafbeiträge versichert
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Dienstag, 06.07.2010, 23:40 (vor 5256 Tagen) @ Matze
Hab mal die Überschrift geändert, denn die hanse-merkur versichert auch weiterhin noch ohne Strafbeiträge. Bedingung wie bisher ist die Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attests. Die Beiträge selbst sind unverändert im Tarif KVG3 mit 600€ jährlicher Zuzahlung bei privatärztlicher Behandlung und inklusive der gesetzlichen Pflegeversicherung z.B.
männlich
30 Jahre........................131€
40 Jahre........................177€
50 Jahre........................246€
weiblich
30 Jahre........................213€
40 Jahre........................262€
50 Jahre........................331€
Fragen? joachimroehl@web.de
Re: ohne Strafbeiträge versichert
Matze, Freitag, 09.07.2010, 17:53 (vor 5253 Tagen) @ Joachim Röhl
Möchte an dieser Stelle mal einen großen Dank an das Forum aussprechen, ihr seid ja wie Stülpner Karl und Robin Hood zusammen. Meine Lage kennt ihr ja und durch die geile Information zur Hanse Merkur muß ich nun nicht 600 Euro in dem Basistarif bezahlen. Macht weiter so und falls ihr sowas wie einen Stamtisch habt, gebe ich da gern mal einen aus!!!!! Gruß von der Waterkant Euer Matze
Re: ohne Strafbeiträge versichert
Uli15u, Sonntag, 12.09.2010, 18:29 (vor 5188 Tagen) @ Joachim Röhl
Hallo,
nach dem ich das gelesen habe, meine Frage?
Wie sieht es bei der Hanse-Merkur bei "negativer finanzieller Bonität" sprich Schufaeintrag aus?
Liebe Grüße Uli
PS: Danke für die vielen Infos
Re: ohne Strafbeiträge versichert
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Montag, 13.09.2010, 01:57 (vor 5188 Tagen) @ Uli15u
Falls Du eine eidesstattliche Versicherung, im Volksmund Offenbahrungseid genannt abgegeben hast oder zur Erzwingung eines solchen sogar einen Haftbefehl im Register gespeichert wurde, auf den ersten Blick natürlich schlecht. Aber eine nachvollziehbare Erklärung, warum es unausweichlich dazu gekommen ist, kann die Dinge in einem anderen Licht erscheinen lassen. Wer als vorsätzlicher Betrüger oder Steuerstraftäter sechsstellige Summen im Aussenstand hat, wird verständlicherweise anders bewertet, als ein Selbständiger, der durch einem Unfall mit längerer Krankschreibung finanziell in die Miesen rutschte oder anderes Praxisbeispiel, wo einer von einem ins Ausland geflüchteten Geschäftspartner nachweislich gelinkt wurde und nun plötzlich allein für einen Firmenkredit bürgt und unter der Doppelbelastung zusammenbricht. Auch der geplatzte Ratenkredit bei einem Versandhaus oder eine zu spät beglichende Handyrechnung können zu einer Schufaeintragung führen. Eine mögliche Löschungsbeantragung mit zu erwartender Bewilligung oder auch ein peinlich eingehaltener Ratenzahlungsplan haben aber schon viele Risikoprüfer bei hanse-merkur und weiteren Gesellschaften überzeugt. Als letzer Ausweg bleibt auch eine mögliche Zahlung der ersten zwei bis drei Krankenversicherungsbeiträge im voraus oder eine Beantragung des Krankenversicherungsvertrages durch Ehepartner, Angehörige oder auch einen guten Freund, so man den in der schwierigen Situation noch hat.
Fragen? joachimroehl@web.de
Re: NICHT VERSICHERT
Harry Walther , Berlin, Sonntag, 21.11.2010, 11:53 (vor 5119 Tagen) @ Joachim Röhl
..Hallo, auch mich würde interessieren, welche Gesellschaften auf Strafzahlungen und Boniprüfung verzichten ..
M.f.G. H.Walther
Re: NICHT VERSICHERT
Claudia , Saarland, Freitag, 21.09.2012, 22:50 (vor 4448 Tagen) @ Joachim Röhl
Ich habe Ihre Beiträge bezüglich der PKV gelesen. Können Sie mir bitte die beiden Gesellschaften nennen, die bundesweit Selbständige ohne Strafzahlung in regulären Tarifen versichern.
Meine PKV hat mir fristlos gekündigt und ich weiss im Augenblick nicht mehr weiter. Freue mich auf Ihre Antwort.
Gruß
Re: NICHT VERSICHERT
Harry , Berlin, Sonntag, 21.11.2010, 11:46 (vor 5119 Tagen) @ Aile
Suche inzwischen alle Foren durch, um eine Lösung zu finden- wie ich endlich wieder krankenversichert werden kann.Vielleicht kann man sich mal austauschen?! M.f.G. Harry Walther
Re: NICHT VERSICHERT
Matze, Sonntag, 21.11.2010, 17:28 (vor 5118 Tagen) @ Harry
Wend Dich doch einfach mal an Joachim Röhl, hat bei mir mit Hanse Merkur bestens geklappt und so wie es aussieht bleibt der Beitrag auch nächstes Jahr so.
Re: NICHT VERSICHERT
Harry Walther , Berlin, Dienstag, 23.11.2010, 16:56 (vor 5116 Tagen) @ Matze
Tja...die Hanse Merkur hat mich vor einer Woche abgelehnt...
PKV und Strafbeiträge
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 16.12.2010, 10:41 (vor 5094 Tagen) @ Harry Walther
Eine Ablehnung zu Normalkonditionen tritt nur dann ein, wenn entweder aufgrund angedrohter oder vollzogener Beugehaft bzw. schon abgegebener eidesstattlicher Versicherung die finanzielle Bonität schlecht ist oder gesundheitliche Risiken vorhanden sind. Hier meine ich nicht die Hausstauballergie, den Bluthochdruck oder die chronischen Rückenbeschwerden sondern Diabetes, HIV, Morbus Crohn und schwere psychische Krankheitsbilder.
Viele finanziell in die Enge geratene Selbständige wählen dann den Weg, daß als Versicherungsnehmer einfach der z.B. nicht vorbelastete Ehepartner und dessen Bankverbindung notiert wird. Auch ein Vorausszahlung von zwei bis drei Monatsprämien kann den Risikoprüfer durchaus bewegen, dann doch die grüne Taste zu drücken. Bewährt hat sich immer eine schriftliche Darstellung, warum die Situation so entstanden ist und wie die finanzielle Zukunft aussehen soll. Gerade wenn weitere Verträge wie eine Berufshaftpflicht- oder Kfz-Versicherungen bestehen, kann die Situation auch ganz anders eingeschätzt werden. Seit einigen Jahren nutzen viele auch den recht flotten Weg zur Restschuldbefreiung über Strasbourg, der sich allerdings erst bei aufgelaufenen Forderungen im mittleren fünftstelligen Bereich rechnet.
Da aktuell ein ganze Reihe von auch anonymen Anfragen von Nichtversicherten eingehen, die hanse-merkur und die signal versichern weiterhin ohne Strafbeiträge. Bei der persönlichen Risikoabschätzung sind Zahlbeiträge von 209€ für einen 45jährigen Mann oder 295€ für die gleichaltrige Frau sicher akzeptabel im Vergleich zu den rein stationären Kosten nach z.B. folgensschweren Verkehrsunfall. Das Krankenhaus versorgt, erfragt die Versicherung und ohne solche geht die Rechnung direkt an den Patienten.
Fragen? joachimroehl@web.de
PKV und Strafbeiträge
Ronny Moldenhauer , Neubrandenburg, Mittwoch, 05.12.2012, 17:00 (vor 4373 Tagen) @ Joachim Röhl
Hallo in die Runde,
nach langem Suchen und vielen Optionen kann ich sagen, dass es noch eine handvoll Optionen gibt, wieder in eine PKV zu kommen, ohne Strafbeiträge zu zahlen. Dies ist aber an Voraussetzungen gebunden, wie z.B. eine saubere Schufa, usw. Alles in einem normalen gesetzlichen Rahmen.
Wer sich für mehr Info`s interessiert, kann mich gern per e-mail anfragen.
[E-Mail-Adresse entfernt: Bitte keine Werbung!]
Re: NICHT VERSICHERT
nmg , d-dorf, Freitag, 15.02.2013, 01:10 (vor 4302 Tagen) @ Harry Walther
ja hallo und mir hat die hanse merkur kekündigt dadurch bin ich in dieser lage und hat mir gleichzeitig ein paar tage einen basistarif angeboten der dann fast dopelt so teuer sein soll
Re: NICHT VERSICHERT
nmg , d-dorf, Freitag, 15.02.2013, 01:02 (vor 4302 Tagen) @ Frank
ja hallo mir gehts genau so und ich finde die regierung sollte sich das mal überlegen was sie tud es ist unverschämt solche gesetze zu machen wo bleibt da die demokratie das ist eher bereicherung am bürger also eine strafbare handlung wenn jemand anders soetwas machen würde entweder du zahlst oder bekommst keine versicherung ich bekomme keine wegen einer darmoperation alle pkv lehnen mich an ich müsse 5 jahre warten ich denke die wollen sich dann nur bereichern man muss eine klage an das oberste gericht in karlruhe einleiten lassen um so ein gestzt zu prüfen was ich auch machen werde vieleicht sollte man eine bürgerinitivation gründen um kralheit in das kommische system zu bringen so bis dann