Debeka - Bitte um Hilfe! (Private Krankenversicherungen)
Hallo liebes Forum,
ich benötige bitte einmal dringend unabhängige Auskunft.
Ich erhielt zur Brillenerstattung der Debeka zwei unterschiedliche Aussagen.
Ich werde ab Spätsommer Lehramtsanwärterin & habe 50% Beihilfeanspruch.
Lt. dem Vertreter der Debeka, erhalte ich für die Dauer des Referendariats im Fall der Fälle bis zu 1000 EUR Erstattung für Sehhilfe aus dem Tarif ?"B"?.
Im Kleingedruckten steht nicht, wie bei den anderen Versicherern, wie häufig man diese bekommt???
Lt. einem Vertreter der Versicherungskammer Bayern, würde ich sowieso nur max 500 EUR bekommen? Die Begründung habe ich nicht verstanden, irgendwas wg. dem Beihilfeanspruch von 50%.
Ich verstehe nur Bahnhof, könnte mir jmd. bitte, bitte behilflich sein, das aufzubröseln.
Vorab vielen, vielen Dank!
LG
Tascha
Debeka - Bitte um Hilfe!
Hi,
da hat der Herr von der VKB schon recht, im Tarif steht:
Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Brillengläser, Brillengestelle und Kontaktlinsen einschließlich Reparaturen bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 1.000 Euro.
Dein Erstattungssatz beträgt aber in Deiner Tarifstufe B50 für ambulante Behandlungen 50%, Du bekommst also max. 500.- €. (Die Erstattungssätze der jeweiligen Tarifstufen findest Du ganz hinten im Vertragswerk).
Das ist auch sinnvoll, weil die Beihilfe eigentlich bei Behandlungen den Rest bezahlt. Brillen sind jedoch eine Ausnahme. Hier gibts für Bayerische Beamte nur in ganz schweren Fällen was; sprich: Du musst den Rest selber zahlen.
Über die Häufigkeit sagt der Tarif nichts aus, also wird hier auf die medizinische Notwendigkeit zurückgegeriffen. Wie die Debeka das im Einzelfall sieht, weiß ich natürlich nicht.
Grüße romkatzi.
Debeka - Bitte um Hilfe!
Hallo,
die Erstattung erfolgt aus dem Tarif BC folgendermaßen :
Der Versicherer erstattet unter Anrechnung von Ansprüchen nach
öffentlich-rechtlichen Beihilfevorschriften und von Leistungen des
Versicherers verbleibende Aufwendungen. Soweit Beihilfevorschriften
Selbstbeteiligungen (zum Beispiel als Eigenbehalte, Selbstbehalte,
Abzugsbeträge, Kostendämpfungspauschale bezeichnet) vorsehen,
gehören diese nicht zu den verbleibenden Aufwendungen.
10. Brillen einschließlich Reparaturen
10.1 Brillen (Brillengestelle und Brillengläser), sofern sie nach den
jeweiligen Beihilfevorschriften beihilfefähig sind, bis zur beihilfefähigen
Höhe.
10.2 Sofern Beihilfevorschriften keine Beihilfefähigkeit für Brillen
vorsehen, werden bei Aufwendungen - für maximal zwei Brillengläser
im Kalenderjahr - Leistungen für Einstärkengläser
bis zu 30 Euro je Glas und für Mehrstärkengläser bis zu
75 Euro je Glas erbracht.
Und folgende Erstattung nach Tarif B :
10. Sehhilfen
Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Brillengläser, Brillengestelle
und Kontaktlinsen einschließlich Reparaturen bis zu einem
Rechnungsbetrag von insgesamt 1.000 Euro
Gruß Sangha
Debeka - Bitte um Hilfe!
Zur Häufigkeit : Einmal im Versicherungsjahr. Der Debeka Mitarbeiter sollte Dir vielleicht vorab die Tarifbedingungen zum durchlesen geben.
Debeka - Bitte um Hilfe!
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Jetzt bin ich schlauer.
Punkt 10 der Bedingungen habe ich gelesen. Für einen Laien lässt die Formulierung aber viel Interpretationsspielraum.
Der Mitarbeiter der Debeka hat mich ja auch unsicher gemacht, da er immer von "1000 €" geredet hat.
Die Sache mit der Erstattung 1x jährlich steht ja auch nicht so in den Bedingungen. Medizinische Notwendigkeit sieht auch jede Partei ein wenig anders...