Familienversicherung eines Selbständigen über Ehepartner (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Montag, 11.02.2013, 11:39 (vor 4302 Tagen) @ stuermer

Hallo,
zunächst muss unterschieden werden zwischen hauptberuflich Selbständig und nicht hauptberuflich Selbständig.
Während der hauptberuflich Selbständige keinen Anspruch auf Familienversicherung hat, kann der nicht hauptberuflich Selbständige bei einem Einkommen unter 385,00 € mtl. durch aus in die Familienversicherung wenn er sonst keine anderen Einnahmen hat.
Den Status stellt die "betroffene" Krankenkasse fest - der grobe Unterschied zwischen hauptberuflich und nicht hauptberuflich liegt darin, dass bei einem nicht hauptberuflichen Selbständigen die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreiten darf und das Einkommen nicht die Hauterwerbsquelle darstellen darf - wie gesagt grob formuliert - genau und detaillierter wird das im Einzelfall immer durch die Kasse geprüft und festgelegt.
Gruss
Czauderna


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