Beitragsrückstand? (Private Krankenversicherungen)
Hallo Jürgen,
in die GKV kansst Du nicht mehr zurück. Wenn Du die offenen Beitragsrechnungen Deiner PK nicht bezahlst, wirst Du in der Regel 2 Mahnungen bekommen. Anschließend kommt der Gerichtsvollzieher. Da Dein Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird es dann wohl zu einer Lohnpfändung kommen.
Ich an Deiner Stelle würde schnellstmöglich die Schulden bei Deiner PK bezahlen! Ansonsten wird es sehr teuer für Dich!
Viele Grüße
Simone
Wenn ich einen Beitragsrückstand bei einer PKV habe und mir die Beiträge nicht mehr leisten kann aus Finanziellen Gründen, obwohl ich Brutto über dem Bemessungssatz liege, und mich eine andere PKV nicht aufnimmt, kann ich dann auch nicht in die GKV zurück? Und wenn nicht was passiert dann, denn man muss ja KVerichert sein in unserm Land
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- Beitragsrückstand? -
Jürgen Kunkel,
08.02.2013, 14:06
- Beitragsrückstand? -
Simone,
11.02.2013, 09:48
- Beitragsrückstand? - Bernhard, 12.02.2013, 17:33
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Simone,
11.02.2013, 09:48