Beitragsrückstand? (Private Krankenversicherungen)

Jürgen Kunkel @, Weißenhorn, Freitag, 08.02.2013, 14:06 (vor 4309 Tagen)

Wenn ich einen Beitragsrückstand bei einer PKV habe und mir die Beiträge nicht mehr leisten kann aus Finanziellen Gründen, obwohl ich Brutto über dem Bemessungssatz liege, und mich eine andere PKV nicht aufnimmt, kann ich dann auch nicht in die GKV zurück? Und wenn nicht was passiert dann, denn man muss ja KVerichert sein in unserm Land

Beitragsrückstand?

Simone, Montag, 11.02.2013, 09:48 (vor 4307 Tagen) @ Jürgen Kunkel

Hallo Jürgen,

in die GKV kansst Du nicht mehr zurück. Wenn Du die offenen Beitragsrechnungen Deiner PK nicht bezahlst, wirst Du in der Regel 2 Mahnungen bekommen. Anschließend kommt der Gerichtsvollzieher. Da Dein Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird es dann wohl zu einer Lohnpfändung kommen.

Ich an Deiner Stelle würde schnellstmöglich die Schulden bei Deiner PK bezahlen! Ansonsten wird es sehr teuer für Dich!

Viele Grüße
Simone

Wenn ich einen Beitragsrückstand bei einer PKV habe und mir die Beiträge nicht mehr leisten kann aus Finanziellen Gründen, obwohl ich Brutto über dem Bemessungssatz liege, und mich eine andere PKV nicht aufnimmt, kann ich dann auch nicht in die GKV zurück? Und wenn nicht was passiert dann, denn man muss ja KVerichert sein in unserm Land

Beitragsrückstand?

Bernhard, Dienstag, 12.02.2013, 17:33 (vor 4305 Tagen) @ Simone

Und die Leistungen werden auch stark eingeschränkt. Da gibts[mit ein paar Ausnahmen] nur noch Kostenerstattung für Behandlungen, denen akute Krankheiten und Schmerzzustände zugrunde liegen.

Zahnersatz, Psychotherapie, die meisten Medikamente (z.B. Bluthochdruck, Lipidsenke, Insulin...) u.v.a. kann man dann aus eigener Tasche bezahlen.

Das sollte also wirklich nur als ultima ratio der Fall werden.

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