Befreiter Student -- Heirat -- Wechsel möglich? (Gesetzliche Krankenkassen)

Erkenbrand, Donnerstag, 07.02.2013, 18:14 (vor 4306 Tagen)

Hallo zusammen,

meine Situation bzw. Frage ist etwas kompliziert.

Ich bin Student, Mitte 30, und hatte mich zu Studienbeginn schlecht beraten lassen, sodass ich mich damals von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen habe. Deshalb konnte ich auch innerhalb meiner Ausbildung nicht mehr in die gesetzlichen Kassen zurück.

Seit einiger Zeit greift bei mir nun der übliche Studententarif aufgrund meines Alters nicht mehr; ich habe aus finanziellen Gründen deshalb schweren Herzens in einen Tarif mit 1200 Euro Eigenbeteiligung im Jahr gewechselt. (Die ist sogar noch etwas teurer als die vorherige, aber die normalen Beiträge wären doppelt so hoch.) Seitdem bin ich zum Glück bisher noch nicht großartig krank geworden - was momentan natürlich richtig teuer werden könnte. *toitoitoi*

Da ich vor kurzem geheiratet habe, hier meine Frage: Kann ich nun (trotz der ursprünglichen Befreiung) ggf. doch bereits während der Ausbildung noch in die Kasse meiner Frau wechseln? Das wäre eine finanzielle und vor allem seelische Entlastung, die mir etwas Sicherheit geben und die ich gerade gut gebrauchen könnte.

Vielen Dank natürlich für Eure/Ihre Tipps! :-)

Erkenbrand

Befreiter Student -- Heirat -- Wechsel möglich?

Czauderna, Donnerstag, 07.02.2013, 19:37 (vor 4306 Tagen) @ Erkenbrand

Hallo,
welche Ausbildung machst du gerade, immer noch Studium ?,
wenn nein, was dann und bekommst du dafür Geld, wenn ja wie viel ?
Gruss
Czauderna

Befreiter Student -- Heirat -- Wechsel möglich?

Erkenbrand, Freitag, 08.02.2013, 10:47 (vor 4305 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna!

Ja, ich bin noch bis zum kommenden Frühjahr in meinem Erststudium. Nebenbei arbeite ich die maximal erlaubten 19,5 Stunden/Woche und verdiene dabei ca. 750 Euro brutto bzw. ca. 600 Euro netto (Gleitzone).

Um meine Frage nochmal zu verdeutlichen. ;-) Bisher war die Tatsache "Befreiung von der Versicherungspflicht" ein absolutes Ausschlusskriterium für die GK. Man sagte mir, das greift solange, bis sich an meinem Status durch z.B. Exmatrikulation, Arbeitslosigkeit o.ä. etwas ändert. Was ich mich nun gefrage habe ist, ob sich durch die Hochzeit ggf. mein Status "weit genug" geändert hat.

Schöne Grüße
Erkenbrand

Befreiter Student -- Heirat -- Wechsel möglich?

Czauderna, Freitag, 08.02.2013, 12:26 (vor 4305 Tagen) @ Erkenbrand

Hallo,
nein, hat es leider nicht, da durch dein Einkommen nicht die Voraussetzungen für Familienversicherung erfüllt sind.
Gruss
Czauderna

Befreiter Student -- Heirat -- Wechsel möglich?

Erkenbrand, Freitag, 08.02.2013, 13:53 (vor 4305 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,

auf deinen Hinweis "Voraussetzungen für Familienversicherung" hin habe ich gerade auch nochmal geschaut (Wikipedia, aber da war es auch ziemlich detailliert und deutlich). Das heißt also, ich arbeite zu viele Stunden (> 18 Std.) bzw. habe ein zu hohes Monatseinkommen (> 385 Euro), richtig?

Danke für deine Rückmeldungen!

Schönen Gruß
Erkenbrand

Befreiter Student -- Heirat -- Wechsel möglich?

Czauderna, Freitag, 08.02.2013, 13:58 (vor 4305 Tagen) @ Erkenbrand

Hallo,
richtig !
Gruss
Czauderna

Befreiter Student -- Heirat -- Wechsel möglich?

Erkenbrand, Freitag, 08.02.2013, 14:08 (vor 4305 Tagen) @ Erkenbrand

Danke! :-) Nochmal kurz dazu:

Ich bin gerade noch über diese Sätze gestolpert:

"Mit Erreichen des 30. Lebensjahres oder des 14. Fachsemesters endet die studentische Versicherungspflicht, und man steht erneut vor der Entscheidung, ob man als freiwilliges Mitglied seiner Kasse künftig einen Monatsbeitrag ab ca. 100 Euro entrichtet oder alternativ eine private Krankenversicherung abschließt."
(http://www.versicherungen.de/gkv.0.html)

"Übrigens endet die Krankenversicherungspflicht für Studenten automatisch nach dem 14. Fachsemester bzw. der Vollendung des 30. Lebensjahres. Danach ist man generell von der Krankenversicherungspflicht befreit und sollte sich freiwillig versichern."
(http://www.studenten-krankenversicherung.net/ studenten-krankenversicherung/ krankenversicherungspflicht-studenten.html)

Ich bin über 30 und habe auch mehr als 14. Fachsemester. Logisch schlussfolgernd hieße das doch dann: Die Pflicht, von der ich mich befreien lassen habe, ist erloschen. Deshalb hat sich auch meine Befreiung erledigt und ich könnte wieder in die GK (als eigenständig versicherte Person) wechseln? Oder übersehe ich da einen Haken?

Mir geht es ja nicht darum, möglichst geringe Tarife (Familienversicherung) zu zahlen, sondern für einen normalen Beitrag auch normal versichert zu sein.

Schönen Gruß
Erkenbrand

Befreiter Student -- Heirat -- Wechsel möglich?

Czauderna, Freitag, 08.02.2013, 16:53 (vor 4305 Tagen) @ Erkenbrand

Hallo,
alles richtig, aber leider auch das, dass du etwas übersehen hast. Solange du nicht krankenversicherungspflichtig wirst, solange ist der Weg für dich in die GKV versperrt (Ausnahme wäre die Familienversicherung, aber das haben wir ja schon geklärt).
Gruss
Czauderna

Befreiter Student -- Heirat -- Wechsel möglich?

Erkenbrand, Freitag, 08.02.2013, 17:32 (vor 4305 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
ja, das habe ich nach dem Posting auch gemerkt. :-) Gut, dann muss ich da wohl durch und werde hoffentlich in den nächsten 12 Monaten nicht großartig krank.

Danke auf jeden Fall für den Rat!

Befreiter Student -- Heirat -- Wechsel möglich?

Erkenbrand, Mittwoch, 20.02.2013, 12:44 (vor 4293 Tagen) @ Czauderna

Hallo!

Ganz habe ich das Thema "Familienversicherung" jetzt doch noch nicht aufgegeben. Deshalb eine kurze Frage noch:

Wie lange muss ich die Kriterien > 385 Euro, > 18 Stunden/Woche bereits erfüllen, um wechseln zu können? (Ich habe etwas von zwei Monaten gehört, kann das aber nicht bestätigen.) Und wie sähe es aus, sobald ich dann in der Familienversicherung meiner Frau wäre? Müsste ich diese Kriterien dann noch weiter erfüllen und nachweisen?

Vielen Dank für die Hilfe!

Erkenbrand

Befreiter Student -- Heirat -- Wechsel möglich?

Czauderna, Mittwoch, 20.02.2013, 13:16 (vor 4293 Tagen) @ Erkenbrand

Hallo, machen wir doch mal ein "Planspiel" dazu _ Du. bzw. deine Ehefrau stellt bei der GKV-Kasse einen Antrag auf Familienversicherung - Ihr gebt an, dass du studierst, aber dem Grunde nach nicht als Student krankenversicherungspfglichtig wärest, also die damamlige Befreiung nicht mehr aktuell ist. Ausserdem gebt Ihr ein Einkommen von beispielsweise 350,00 € mtl. an. Die Kasse führt die Familienversicherung durch, was meist durch die Übersendung einer Krankenversichertenkarte seine Bestätigung findet. Nach einem Jahr wird diese Familienversicherung durch die Kasse überprüft - ihr bekommt einen Fragebogen und wiederholt Eure Angaben in der Form wie bei der Erstanmeldung. Nun wird es so sein, dass die Kasse Nachweise über das Einkommen fordert, der ultimative Nachweis ist der Einkommensteuerbescheid, ansonsten eben andere Nachweise, die verwertbar sind für die Kasse - nun stellt sich raus, dass die 385,00 € Einkommen überschritten wurden/werden, was zur Folge hat, dass die Kasse die Familienversicherung beendet. Kann sie den Zeitpunkt der Einkommensüberschreitung anhand der Unterlagen lokalisieren, endet die Familienversicherung rückwirkend zu dem zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt wurde, ansonsten gilt der Monat der Zustellung des Einkommensteuerbescheides für das Ende. Danach stellt sich die Frage ob du ein Beitrittsrecht zur Kasse deiner Ehefrau als freiwilliges Mitglied hast, und die hast du !!! - Planspiel - ende.
Gruss
Czauderna

Befreiter Student -- Heirat -- Wechsel möglich?

Erkenbrand, Montag, 04.03.2013, 12:20 (vor 4281 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,
vielen Dank für deinen Rat!

Zwei praktische Fragen stellen sich mir noch:

a) Wollen die gesetzlichen Kassen denn beim Antrag auf Familienversicherung nicht direkt auch Nachweise sehen? GGf. wie lange rückwirkend?

b) Wird die Kasse für die Monate, in denen ich nachweislich zu viel gearbeitet habe, Nachforderungen erheben? Oder wäre dann, wenn ich bei der Kasse in einen normalen Tarif wechsele, dieser dann rückwirkend nachgefordert?

Vielen Dank!
Schönen Gruß
Erkenbrand

Befreiter Student -- Heirat -- Wechsel möglich?

Czauderna, Montag, 04.03.2013, 12:28 (vor 4281 Tagen) @ Erkenbrand

Hallo,
Familienversicherung geht nur mit Vollendeung des 30. Lebensjahres frühestens mit Tag der Eheschliessung - was davor war interessiert für die Familienversicherung grundsätzlich nicht.
Das bedeutet, du kannst nur das nachweisen was lfd. ist, die Vergangenheit spielt da keine Rolle - erst in ca. einem Jahr, bei der Wiederholungsprüfung wird die Vergangenheit (Ab Beginn der Familienversicherung) abgefragt.
Gruss
Czauderna

Befreiter Student -- Heirat -- Wechsel möglich?

Erkenbrand, Montag, 04.03.2013, 12:33 (vor 4281 Tagen) @ Czauderna

Vielen Dank! :-)

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