Beitragsbemessungsgrenze Selbständige (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Samstag, 02.02.2013, 15:54 (vor 4311 Tagen) @ Tanya

Hallo,
maßgebend ist immer das was im Einkommensteuerbescheid unter Einnahmen aus Gewerbetrieb steht und es wird immer der letzte, vorliegende Bescheid genommen. Also, wenn du in 2013 nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze eingestuft bist, aber in 2013 auf einmal beispielsweise 3000,00 € mtl. hast und der Bescheid für 2013 dir im März 2014 zugestellt wird und du ihn auch direkt der Kasse vorlegst, dann zahlst du ab März 2014 nach dem höheren Einkommen, und zwar solange bis du den Bescheid für 2014 vorlegst.
War das Einkommen in 2014 wieder unter 2000,00 € kommt ab 2015 wieder das niedrigere Einkommen zum Zuge, usw., usw.
Also, mit Nachforderungen ist nichts drinnen, aber auch nicht mir Rückzahlungen.
Gruss
Czauderna


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