Beitragsbemessungsgrenze Selbständige (Gesetzliche Krankenkassen)

Tanya, Samstag, 02.02.2013, 15:04 (vor 4311 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe, dass jemand meine Fragen beantworten kann.

Ich bin im zweiten Jahr selbständig und habe im ersten Jahr unterstützende Leistungen vom Jobcenter erhalten (die Krankenkassenbeiträge). Nun trägt sich mein Unternehmen von allein und ich muß selbst für die Krankenkassenbeitrage (in meinem Fall knapp 350,00 Euro/Monat) aufkommen.

Wie ist die Beitragsbemessungsgrenze zu verstehen - ist das der Betrag, den ich netto abzüglich meiner Kosten im Unternehmen verdiene, oder alle Einkünfte ohne die Ausgaben? Die Krankenkasse sagt Letzteres, was ich irgendwie nicht glauben kann bzw. wenn dem so ist sehr ungerecht finde, da ich zwar derzeit hohe Einnahmen habe, aber auch hohe Ausgaben wie Miete für`s Firmengelände, Personal etc. habe.

Frage 2: Bei mir wurde anhabnd des letzten Steuerbescheides (wo die Einnahmen absehbar deutlich geringer sein werden) die Mindestbemessung von 2021,25 Euro zu Grunde gelegt. Was ist, wenn ich angenommen 3.200,00 Euro im Monat verdiene, muß ich dann mit einer hohen Nachzahlung am Jahresende rechnen? Über der Beitragsbemessungshöchstgrenze werde ich sehr wahrscheinlich nicht liegen!

Sorry für den langen Text, aber für mich ist das Neuland und ich möchte ein wenig kalkulieren können um keine böse Uberraschung am Jahresende zu erleben...

Danke schonmal und Grüße

Tanya

Beitragsbemessungsgrenze Selbständige

Czauderna, Samstag, 02.02.2013, 15:54 (vor 4311 Tagen) @ Tanya

Hallo,
maßgebend ist immer das was im Einkommensteuerbescheid unter Einnahmen aus Gewerbetrieb steht und es wird immer der letzte, vorliegende Bescheid genommen. Also, wenn du in 2013 nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze eingestuft bist, aber in 2013 auf einmal beispielsweise 3000,00 € mtl. hast und der Bescheid für 2013 dir im März 2014 zugestellt wird und du ihn auch direkt der Kasse vorlegst, dann zahlst du ab März 2014 nach dem höheren Einkommen, und zwar solange bis du den Bescheid für 2014 vorlegst.
War das Einkommen in 2014 wieder unter 2000,00 € kommt ab 2015 wieder das niedrigere Einkommen zum Zuge, usw., usw.
Also, mit Nachforderungen ist nichts drinnen, aber auch nicht mir Rückzahlungen.
Gruss
Czauderna

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