Wechsel von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit mit Sperrfrist? (Private Krankenversicherungen)
Hallo, nein, kann er nicht - der Wechsel ist nur bei Eintritt von Krankenversicherungspflicht möglich und selbst wenn diese eintritt, er aber die letzten fünf Jahre immer in der PKV war, dann muss er 12 Monate versicherungspflichtig gewesen sein, eher sich freiwillig in der GKV weiter versichern kann.
Gruss
Czauderna
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- Wechsel von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit mit Sperrfrist? -
CKS,
30.01.2013, 18:09
- Wechsel von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit mit Sperrfrist? - Czauderna, 30.01.2013, 20:03