Frankreich-Deutschland (Gesetzliche Krankenkassen)

gamo, Mittwoch, 23.01.2013, 17:59 (vor 4321 Tagen)

Hallo an alle Experten und Expertinnen,

ich habe 43 Jahre in die gesetzliche Krankenversicherung Deutschlands eingezahlt und habe in Deutschland meine Rente (ab Mai) beantragt und gleichzeitig auch den Antrag auf Krankenversicherung der Rentner gestellt.
Ich lebe aber in Frankreich und bin - aufgrund Arbeitslosigkeit vorher in Deutschland (sog. ehemaliger Grenzgänger)hier in Frankreich in der "normalen" Krankenkasse krankenversichert. Das Arbeitslosengeld erhalte ich aufgrund Abkommens zwischen Deutschland und Frankreich IN und aus Frankreich und, so sagte man mir 2005, ich könne aufgrund dessen (Arbeitslosigkeit) nur noch in Frankreich krankenversichert sein. Hier krankenversichert bin ich von Anfang 2006 bis heute.
Nun schreibt mir meine ehemalige TK: Die Deutsche Rentenvers. teilt uns mit, dass Sie am 19.Dez. 2012 eine Rente beantragt haben. Zu unseren Aufgaben als gesetzl. Krankenkasse gehört es zu klären, ob Sie als Rentenantragsteller und später Renter versicherungspflichtig werden. Da Sie in den letzten Jahren nicht gesetzlich krankenversichert waren, werden Sie durch diesen Rentenantrag nicht versicherungspflichtig. Die DRV (Deutsche Rentenversicherung) haben wir bereits darüber informiert.
Was tun?

Danke und freundliche Grüße


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum