Wie sollen wir unser Kind versichern? (Gesetzliche Krankenkassen)

Coraisha, Donnerstag, 17.01.2013, 08:13 (vor 4328 Tagen)

Hallo zusammen,

mein Mann und ich erwarten im April unser erstes Kind. Vorher heiraten wir auch noch.

Ich bin aktuell als Angestellte freiwillig gesetzlich versichert (knapp über der JAEG) und er ist als Bundespolizeibeamter 100% Heilfürsorge-Empfänger (unter der JAEG). Für das Pensionsalter hat er eine Anwartschaft abgeschlossen.

Nun meine Fragen, unseren Sohn betreffend:

- Kann unser Sohn mit meinem Mann versichert werden?
- Kostet dies etwas extra?
- wird eine private Zusatzversicherung benötigt?
- wie sieht der Leistungskatalog für unseren Sohn aus?
- was ist Ihre Empfehlung?
- wie können wir unsere Kind "anmelden"?

Nun meine Fragen zu mir:

Ich möchte nach der Geburt 12 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen.

- bin ich in dieser Zeit dann beitragsfrei bei meiner GKV?
- wenn nicht, gibt es Wege, dass ich den Beitrag minimieren kann, da ich auch nicht den Höchstsatz an Elterngeld erhalte?
- soweit ich weiß, besteht die Möglichkeit für mich auch eine Anwartschaft zu beantragen. Wann ist dies sinnvoll? Was ist Ihre Empfehlung?

- Gibt es aus Ihrer Sicht sonst noch irgendwelche Aspekte, die wir beachten sollen?

Ich freue mich auf, Ihre Antworten.

Wie sollen wir unser Kind versichern?

Czauderna, Donnerstag, 17.01.2013, 08:20 (vor 4328 Tagen) @ Coraisha

Hallo,

Frage zum Kind : Kind kann kostenlos in der GKV mitversichert werden, da Einkommen höher, als das des PKV-versicherten Ehegatten - Frage zur PKV-Angeboten und Tarifen kann ich lkeider nicht beantworten.

Frage zum Mitglied :
Beitragsfrei geht nicht - Höhe des Beitrages während der Elternzeit bemittst sich nach eigenem und Einkommen Ehemann, davon jeweils 50% - mindestens nach 898,33 € höchstens nach 1968,75 €.
Gruss
Czauderna

Wie sollen wir unser Kind versichern?

ratte123, Donnerstag, 17.01.2013, 22:54 (vor 4327 Tagen) @ Czauderna

Frage zum Mitglied :
Beitragsfrei geht nicht - Höhe des Beitrages während der Elternzeit bemittst sich nach eigenem und Einkommen Ehemann, davon jeweils 50% - mindestens nach 898,33 € höchstens nach 1968,75 €.
Czauderna

Alternativ: Während der Elternzeit gerade so viel arbeiten, dass das Entgelt über 450,- Euro monatlich liegt = Eintritt der Versicherungspflicht.

MfG
ratte1

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