VVG§21 Verjährung der PKV Ansprüche /Antw. H. Röhl (Private Krankenversicherungen)
Zunächst bedanke ich mich für die schnelle Antwort auf meine Anfragen v.11.1. um 17.21 bzw. korrigiert 18.17. VVG § 21 interpretiere ich also so, dass die PKV 10 Jahre nach Vertragsabschluss keinerlei Rücktritts- oder sonstige Ansprüche hat. Ich war nämlich etwas irritiert von der Einschränkung in Satz 1 (zweiter Teil), nach dem die 5-jährige Frist bei Fahrlässigkeit nicht für Versicheungsfälle gilt, die davor eingetreten sind.Der Satz scheint also nicht für die 10-jährige Frist mehr zu gelten.
Also kurz nochmal: Nach 10 Jahren ist allemal Schluss!
Ist das richtig?