Unisex Tarife Debeka - auch für Öffnungsklausel interessant? (Private Krankenversicherungen)

BadBack, Donnerstag, 27.12.2012, 13:56 (vor 4349 Tagen)

Einen schönen guten Tag!

Ich bin seit kurzem verbeamtet (auf Probe), wegen Rückenproblemen haben verschiedene PKVen (u.a. Hallesche, Deutscher Ring, Alte Oldenburger) meine "Risikoanfragen" abgelehnt. Mein Makler rät zur Öffnungsklausel.
Nun meine Frage: der Bisex-Tarif der Debeka kam (u.a.) wegen den unzureichenden Hilfsmitteln im Haupttarif nicht infrage - zumindest habe ich das in vielen Foren gelesen. Im Unisex-Tarif werden wesentlich mehr Hilfsmittel genannt, ich finde die Formulierungen aber schwer zu verstehen:

"9. Hilfsmittel einschließlich Reparaturen - außer Sehhilfen
Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Hilfsmittel.
Als Hilfsmittel gelten medizinisch-technische Mittel, Körperersatzstücke
und Geräte, die am Patienten für diagnostische oder therapeutische
beziehungsweise lebenserhaltende Zwecke angewandt werden,
um Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen zu mildern
oder auszugleichen.Krankenversicherungsverein a. G.
Seite 2 von 8 C KV 104 (22.10.2012)

[/i]
Ist das jetzt offen oder nicht?

Ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 2.000 Euro ist der
Versicherungsnehmer berechtigt, vorab eine schriftliche Leistungszusage
des Versicherers einzuholen.

Was ist darunter zu verstehen?


Der Versicherer erstattet Aufwendungen zum Beispiel...
Ist das jetzt geschlossen?

Für mich als Laie liest sich der Passus so, als wenn mit dem Haupttarif ausreichend versichert wäre, aber ich bin eben ein Laie...
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
LG, Zora

Unisex Tarife Debeka - auch für Öffnungsklausel interessant?

romkatzi, Freitag, 28.12.2012, 11:50 (vor 4348 Tagen) @ BadBack

"9. Hilfsmittel einschließlich Reparaturen - außer Sehhilfen
Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Hilfsmittel.

Als Hilfsmittel gelten medizinisch-technische Mittel, Körperersatzstücke und Geräte, die am Patienten für diagnostische oder therapeutische beziehungsweise lebenserhaltende Zwecke angewandt werden,
um Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen zu mildern
oder auszugleichen.

Ist das jetzt offen oder nicht?

Ja das ist offen, da hier keine anschließende Aufzählung erfolgt.

Ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 2.000 Euro ist der
Versicherungsnehmer berechtigt, vorab eine schriftliche Leistungszusage des Versicherers einzuholen.

Was ist darunter zu verstehen?

Das ist die Umsetzung eines neuen Gesetzes. Wenn Du voraussichtliche Kosten > 2000.- hast, kannst Du vorab eine Zusage anfordern. Eine Ablehnung muss innerhalb 14 Tagen geschehen, sonst gilt das das als Zusage.

Der Versicherer erstattet Aufwendungen zum Beispiel...

Ist das jetzt geschlossen?

nein das ist offen, denn es erfolgt nur eine beispielhafte Aufzählung. Allerdings müssen die Aufwendungen dann schon den Beispielen in etwa gleichen, also nicht völlig was anderes darstellen. Wenn also Sehhilfen beschrieben werden ("z.B. Brillen, Kontaktlinsen ...") gibts da keinen Rollstuhl.

LG, Bernhard.

Unisex Tarife Debeka - auch für Öffnungsklausel interessant?

Martina..., Samstag, 29.12.2012, 19:40 (vor 4346 Tagen) @ romkatzi

Die Debeka hat ja nun bei den Beihilfetarifen komplett umgebaut.
Es gibt jetzt das Einbettzimmer zusammen mit den Wahlleistungen CA.
Gibt es überhaupt noch eine Art Beihilfeergänzungstarif und wie passt der ins Bild?
Bisher war der ja ein absolutes Muss - und jetzt eher luxus? Andereseits steht im Tarif BC auch die Beihilfefähigen Hilfsmittel. Werden die nicht schon durch den Tarif B abgedeckt? Hier gibt es ja schon den offenen Hilfsmittelkatalog, was macht dann im BC dieser Punkt noch Sinn?

Die Frage bleibt grundsätzlich:
Sollte ein Beamter bei der Debeka auf die Unisex-Tarife umstellen, da dort augenscheinlich viel mehr vertraglich abgesichert ist?
Und geht das aus P/Z und BE ohne Gesundheitsprüfung?

Insgeamt hat die Debeka genau die hier im Forum vielfach genannten Kritikpunkte mit ihren neuen Unisex-Tarifen komplett beseitigt (oder fehlt immer noch was?)

Unisex Tarife Debeka - auch für Öffnungsklausel interessant?

Chris, Dienstag, 12.02.2013, 16:02 (vor 4301 Tagen) @ Martina...

Hi Martina,
scheinst dich ja mind. ein wenig auszukennen, aber stehtst wohl gerade auf dem Schlauch.
Natürlich macht der BC grundsätzlich Sinn, wenn man ihn versichern kann.
Die Erstattungen z.B. der Hilfsmittel liegen bei der Debek höher, als die der Beihilfe. So kann der Kunde ein "komfortalberes", "besseres" Hilfsmittel in Anspruch nehmen, ohne gleich die Beihlfekürzung selbst tragen zu müssen! ;-)

Aber kann mir einer mal die Erstattung für Sehhilfen erklären?
In den AVB für den B ist keine Häufigkeit angegeben.
Jetzt bin ich nicht mehr der jüngste und hab berufsbedingt viel mit Bedingungen und Paragraphen zu tun.
Nach meinem Verständnis bezieht sich das dann auf die gesamte Vertragslaufzeit...
Wie soll das in der Praxis funktionieren?
Ein Anwärter der da mit 17 Jahren den B versichert, dann direkt Verbeamtet wird, würde da ja u.U. sehr schlecht mit fahren...

VG
Chris

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum