Unisex Tarife Debeka - auch für Öffnungsklausel interessant? (Private Krankenversicherungen)
Einen schönen guten Tag!
Ich bin seit kurzem verbeamtet (auf Probe), wegen Rückenproblemen haben verschiedene PKVen (u.a. Hallesche, Deutscher Ring, Alte Oldenburger) meine "Risikoanfragen" abgelehnt. Mein Makler rät zur Öffnungsklausel.
Nun meine Frage: der Bisex-Tarif der Debeka kam (u.a.) wegen den unzureichenden Hilfsmitteln im Haupttarif nicht infrage - zumindest habe ich das in vielen Foren gelesen. Im Unisex-Tarif werden wesentlich mehr Hilfsmittel genannt, ich finde die Formulierungen aber schwer zu verstehen:
"9. Hilfsmittel einschließlich Reparaturen - außer Sehhilfen
Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Hilfsmittel.
Als Hilfsmittel gelten medizinisch-technische Mittel, Körperersatzstücke
und Geräte, die am Patienten für diagnostische oder therapeutische
beziehungsweise lebenserhaltende Zwecke angewandt werden,
um Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen zu mildern
oder auszugleichen.Krankenversicherungsverein a. G.
Seite 2 von 8 C KV 104 (22.10.2012)
[/i]
Ist das jetzt offen oder nicht?
Ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 2.000 Euro ist der
Versicherungsnehmer berechtigt, vorab eine schriftliche Leistungszusage
des Versicherers einzuholen.
Was ist darunter zu verstehen?
Der Versicherer erstattet Aufwendungen zum Beispiel...
Ist das jetzt geschlossen?
Für mich als Laie liest sich der Passus so, als wenn mit dem Haupttarif ausreichend versichert wäre, aber ich bin eben ein Laie...
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
LG, Zora