DEBEKA -neue Tarife !!! Was sich ändert... (Private Krankenversicherungen)

Soli, Donnerstag, 13.12.2012, 11:40 (vor 4362 Tagen)

Wenn ich das so lese, erkenne ich fast keinen Unterschied mehr zwischen PKV und GKV. Aber das ist zumindest gut für die Kunden !


Debeka Änderungen ab 21.12.2012

--> jeder Arbeitnehmer wird ungeachtet seines Gesundheitszustands aufgenommen, sofern er den Antrag innerhalb von sechs Monaten stellt, nachdem er die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat

--> alle Familienmitglieder können aufgenommen werden, ungeachtet des Gesundheitszustandes

--> Der Risikozuschlag für Kunden soll auf höchstens 30 Prozent begrenzt werden. Leistungsausschlüsse soll es gar nicht mehr geben.

--> starke Anpassung des Leistungskataloges

Die Debeka erhöht in den Unisex-Tarifen die Leistungen und erfüllt zukünftig 104 der 134 aufgestellten Kriterien aus der Studie des Kieler Instituts für Mikrodaten-Analyse, in welche die PKV 134 Nachteile gegenüber der GKV hatte. Die alten Bisex-Tarife erfüllen nur 55 Kriterien

Unter anderem:

- ambulanten Psychotherapie mit bis zu 52 Sitzungen jährlich
- Logopädie
- vollständiger Hilfsmittelkatalog
(u.a. neu: Blindenhund oder Insulinpumpe)
- Ergo- und Osteopathie
- hohe Leistungen für Sehhilfen (u.a. auch LASIK-Behandlung)
- Transporte zur Strahlen-und Chemotherapie
- Hospizbehandlung

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/unisex-tarife-krankenversicherer-hue...

Da können einem, die alten treuen BISEX-Bestandskunden schon Leid tun ...

DEBEKA -neue Tarife !!! Was sich ändert...

romkatzi, Donnerstag, 13.12.2012, 13:24 (vor 4362 Tagen) @ Soli

Na und, das preist man halt alles in die neuen Beiträge ein. Zahlen müssen das immer die Beitragszahler, egal ob einzelne oder eben auf alle verteilt. Umsonst is nix!

DEBEKA -neue Tarife !!! Was sich ändert...

Martin, Donnerstag, 13.12.2012, 13:42 (vor 4362 Tagen) @ romkatzi

Ich bin gespannt, wann und welche anderen Gesellschaften nachziehen werden.

Wie sieht es denn aus, wenn man noch in einem alten Bisex-Tarif ist. Ist ein Wechsel dann möglich und vor allem sinnvoll?

DEBEKA -neue Tarife !!! Was sich ändert...

Rüdiger, Donnerstag, 13.12.2012, 22:21 (vor 4362 Tagen) @ Soli

Wie soll das zu finanzieren sein?
Oder entspricht dies sowieso nur der jahrelangen
Praxis der kulanten Debeka!?
Ich werde wohl dennoch den alten Tarifen (wohl oder übel)
treu bleiben. Gleichwohl sehr enttäuscht, dass die
Debeka ihr credo "keine modischen Tarife" hier aufgibt.
Die PKV wird immer wackeliger und die Bürgerversicherung
kommt näher. Hier ein eindeutiges weiteres Zeichen.

DEBEKA -neue Tarife !!! Was sich ändert...

Soli, Freitag, 14.12.2012, 08:39 (vor 4361 Tagen) @ Rüdiger

@ Rüdiger

Das sehe ich auch so. Für die PKV Branche markiert der 21. Dezember einen gewaltigen Umbruch. Die neuen Unisex-Tarife werden den Markt massiv durchschütteln. Die Branche muss Leistungsanpassungen vornehmen, denn das System benötigt Neukunden um sich zu finanzieren.

Unter dem Deckmantel der Tarifumstellungen schieben derzeit alle PKVen ihrem Klientel aus anderen Gründen notwendige Preiserhöhungen gleich mit unter. Solche Preissprünge haben mit Unisex nur bedingt zu tun. Die Krankenversicherer verdienen an den Kapitalmärkten schlechter und senken - allen voran die Riesen Debeka und DKV - den Rechnungszins für neue Verträge von 3,5 auf 2,75 Prozent. Damit werden die Alterspolster der Kunden verzinst. Die Folge: ein Prämienplus bis zehn Prozent.

Sind Altkunden betroffen?

Das trifft vereinzelt sogar Altkunden: Zwei Versicherer müssen ab 2013 auf Druck der BaFin den Rechnungszins im Bestand senken. Sie konnten in einem Prüfverfahren nicht nachweisen, dass sie künftig in der Lage sind, den hohen Rechnungszins sicher zu erwirtschaften. Um wen es sich handelt, verschweigt die Behörde derzeit um Wechselwellen zu verhindern.

Solange die DEBEKA die alten Bisextarife noch mit 3,5% Rechnungszins kalkuliert, kann man dort verbleiben. Aber mittelfristig sind die "Altkunden" die Verlierer, denn auch hier wird der Rechnungszins bald gesenkt. Dann hat man schlechtere Leistungen und schneller steigende Beiträge als im UNISEXTarif.

Ich würde einen Wechsel nach § 204 VVG stets im Auge behalten!

DEBEKA -neue Tarife !!! Was sich ändert...

Nico, Freitag, 14.12.2012, 08:54 (vor 4361 Tagen) @ Rüdiger

wenn bedingungen seit fast 40 jahren nicht geändert wurden, schadet es sicherlich nicht die unisexeinführung zu nutzen um lücken zu schließen bzw. leistungen für mitglieder der pkv zu optimieren!

das ist auch sicherlich nicht ein "modischer tarif" sondern das resultat von analysen der letzten jahrzehnte.

ich bin auch guter dinge dass die debeka sich bei der finanzierung der neuen tarife ein paar gedanken gemacht hat. als größte pkv nach versicherten sollte sie wohl nicht die schlechtesten grundlagen dafür besitzen. der tarif PN gehört wohl nicht umsonst zu einem der beitragsstabilsten tarife in der pkv. aber vielleicht hast du da mehr bzw. andere informationen.

und wo du hier eindeutiges weiteres zeichen für das kommen einer bürgerversicherung erkennst, ist mir leider auch schleierhaft.

mfg

Wechsel in Unisex nicht möglich

Debeka-Versicherter, Mittwoch, 19.12.2012, 11:15 (vor 4356 Tagen) @ Nico

Auf telefonische Nachfrage, ob ich als Bestandskunde in den Unisextarif wechseln kann, bzw. mir die höheren Leistungen auch als Bisexkunde garantiert werden...teilte mir die Debeka-Mitarbeiterin heute folgendes mit:

Die neuen Unisex-Tarife sind noch nicht policiert, die Debeka könne erst nach dem 21.12 die Vertragskonditionen für die neuen Tarife konkret festlegen und fixieren. Ein Wechsel sei derzeit nicht möglich.


Für Bestandskunden prüft die Debeka erst nach abschließender Einführung der Tarife (nach dem 21.12) ob vereinfachte oder gar keine Gesundheitsfragebögen gegenüber Neukunden in Betracht kommen bzw. ob diese deutlich vereinfachte Wechselbedingungen erhalten. Man wolle alle Bestandskunden kontaktieren bzw. anschreiben und entsprechende Angebote vorlegen.

Wechsel in Unisex nicht möglich

Beamter, Mittwoch, 19.12.2012, 11:26 (vor 4356 Tagen) @ Debeka-Versicherter

Heute rief mich auf meine email-Nachfrage hin ein Debeka-Außendienstmitarbeiter an. Von einem Angebot für Bestandskunden, in den Neukundentaríf zu wechseln, war keine Rede. Meine Befürchtungen, der Bestandskundentarif werde vergreisen und es werde zu extremen Beitragssteigerungen kommen, versuchte er mit dem Hinweis zu zerstreuen, das werde ich nicht mehr erleben. Ich bin von der Debeka sehr enttäuscht.

Wechsel in Unisex nicht möglich

leie, Sonntag, 23.12.2012, 10:48 (vor 4352 Tagen) @ Beamter

kann man nicht grds. den tarif (von bi nach unisex) wechseln wenn man sich den gesundheitsfragen stellt? oder geht das ggf. bei der debeka laut euren aussagen dann gar nicht?

DEBEKA -neue Tarife !!! Was sich ändert...

Yipselys, Sonntag, 06.01.2013, 16:51 (vor 4338 Tagen) @ Rüdiger

Sehr richtig!

DEBEKA -neue Tarife !!! Was sich ändert...

Yipselys, Donnerstag, 03.01.2013, 22:28 (vor 4341 Tagen) @ Soli

Wie ich das so sehe ist das eine geschickte Finte der PkV inges. die Einführung der Unisex-Tarife dazu zu nutzen um, zum einen den Befürwortern (und in letzer Entscheidung auch die Entscheidung des BGH es schwer zu machen die PkV aufzulösen) der Bürgerversicherung (e.g. SPD, Grünen, etc.) den Wind aus den Segeln zu nehmen und zum anderen Leistungslücken zu schliessen und damit die PkV attraktiver zu machen, sowie schlecht kalkulierte Tarife still und heimlich zu korrigieren.
Die EU hat ja schon mal gedroht die Unisex-Tarif zu prüfen (s. Medien).
Ist letztendlich aber nur Augenwischerei.
In der PkV gilt der Grundsatz: Höhere Leistungen, höhere Beiträge!
D.h., daß die Unisex-Tarife zuersteinmal für Männer teurer werden und zusätzlich durch die verbesserten Leistungen mittel-bzw. langfristig die Beiträge exorbitant steigen werden.
Das wird zwar dauern, aber so lange ist zuerst mal die PkV insgesamt vor der Politik (Wahlen sind ja im Oktober `13) sicher. Über die Zeitdauer jedoch kalkuliert - werden die Tarife unbezahlbar (sind sie teilweise ja heute schon), auch wenn sie immer wieder behaupten, daß die Tarife sauber kalkuliert sind.
Eine Lüge übrigens seit 40 Jahren, da die hohen Beitragserhöhungen nur zu einem kleineren Anteil dem med. Fortschritt geschuldet sind.
Daher gilt für mich:
Ich bleibe in meinem Bi-Tarif und warte erst mal ab.
Zudem bin ich im größten Einzeltarif der gesamten PkV (PN)und damit ist eine Vergreisung eher unwahrscheinlich und stärkt die Marktposition der Debeka :-)
Wenn die Debeka die eigenen Bi-Tarif´ler locken möchte - worauf die verbesserten Leistungen vermutlich auch abzielen - kann das Angebot gar nicht so gut sein, da dann der Versichertenbestand sich über die Zeit auf Bi-und Unisextarif aufgliedert, was für die Tarifkalkulation der Bi-Tarife zu Beitragssteigerungen führen würde:-( Vermutlich auch für die Unisex-Tarife, da hier vermutlich schon ein Großteil der Wechselwilligen im neuen Tarif einkalkuliert ist). Also hoffentlich bietet die Debeka dies nicht an!
Daher sollte man sich nicht blenden lassen und erst mal abwarten!
Wenn sich die Unisex-Tarife beitragsstabil erweisen, kann man ja dies auch als Sprungbrett zu einem günstigeren Tarif nutzen, für den Fall, daß die Beiträge im Bi-Tarif im Alter zu hoch geworden sind (Alternative zum Basistarif). S. Paragr. 204 VVG.
Daß die Debeka in den Unisex-Tarifen auch gerne die "Altbestände"
sehen würde leite ich auch davon ab, daß für 2013 die Beiträge nicht erhöht werden. Was mich gewundert hat (nicht daß ich mich beklagen würde :-) ), daß es hier ja eigentlich nicht um eine Willensentscheidung des Versicherers geht, sondern der Tarif automisch erhöht werden muß wenn die Kosten (glaube 5%) über den Einnahmen liegen. Trickser am Ball?
Also ich glaube da kommt noch eine größere Aktion auf die Debeka-Versicherten und die anderer Gesellschaften zu.

Insgesamt bin ich von der PkV und nun auch von der Debeka enttäuscht, da sich das ganze für mich wie das 'letzte Aufgebot' der PkV darstellt. Es erinnert mich an die damalige (Marketing-) Aktion der Einführung der Billigtarife vieler Versicherer (Gott sei dank nicht die Debeka, hat aber auch nichts dagegen getan!), die ja bekanntermaßen auch voll in die Windeln gegangen ist.
Ich bin auch von den sog. Experten (z.B. Maklern) - auch hier im Forum- enttäuscht, die keine klare Stellung nehmen. Verstehe aber, daß diese nicht ihr Neugeschäft madig machen wollen :-)

Also warten wir mal ab was das nächste Jahr bringen wird.

Ich lasse mich jedenfalls nicht veräppeln :-)

Nichts desto trotz stehe ich zur Debeka!

DEBEKA -neue Tarife !!! Was sich ändert...

Beamter, Freitag, 04.01.2013, 17:26 (vor 4340 Tagen) @ Yipselys

Der Wechsel von Bestandskunden in den neuen Tarif gemäß § 204 VVG ist nicht problemlos möglich, da der neue Tarif Mehrleistungen beinhaltet und insoweit Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge verlangt und Wartezeiten vorgesehen werden können.
Warum für den Alttarif keine Vergreisung stattfinden soll, wenn doch keine jungen Neukunden mehr aufgenommen werden können, ist nicht nachvollziehbar. Die Größe der Tarifgemeinschaft hindert die Vergreisung mit der daraus resultierenden Beitragsexplosion jenenfalls nicht.

DEBEKA -neue Tarife !!! Was sich ändert...

Martina..., Freitag, 04.01.2013, 21:31 (vor 4340 Tagen) @ Beamter

Die Debeka hat ja nun bei den Beihilfetarifen komplett umgebaut.
Es gibt jetzt das Einbettzimmer zusammen mit den Wahlleistungen CA.
Gibt es überhaupt noch eine Art Beihilfeergänzungstarif und wie passt der ins Bild?
Bisher war der ja ein absolutes Muss - und jetzt eher luxus? Andereseits steht im Tarif BC auch die Beihilfefähigen Hilfsmittel. Werden die nicht schon durch den Tarif B abgedeckt? Hier gibt es ja schon den offenen Hilfsmittelkatalog, was macht dann im BC dieser Punkt noch Sinn?

Die Frage bleibt grundsätzlich:
Sollte ein Beamter bei der Debeka auf die Unisex-Tarife umstellen, da dort augenscheinlich viel mehr vertraglich abgesichert ist?
Und geht das aus P/Z und BE ohne Gesundheitsprüfung?

Insgeamt hat die Debeka genau die hier im Forum vielfach genannten Kritikpunkte mit ihren neuen Unisex-Tarifen komplett beseitigt (oder fehlt immer noch was?)

DEBEKA -neue Tarife !!! Was sich ändert...

Tom, Samstag, 05.01.2013, 12:08 (vor 4339 Tagen) @ Martina...

Die Debeka hat ja nun bei den Beihilfetarifen komplett umgebaut.
Es gibt jetzt das Einbettzimmer zusammen mit den Wahlleistungen CA.

Es gibt zwei Beihilfeeränzungstarife: BG und BC
Einbettzimmer (mit 30€ Erstattung pro Tag bei Nichtinanspruchnahme) ist nur im BC (C = Comfort) versichert.

Bisher war der ja ein absolutes Muss - und jetzt eher luxus? Andereseits steht im Tarif BC auch die Beihilfefähigen Hilfsmittel. Werden die nicht schon durch den Tarif B abgedeckt? Hier gibt es ja schon den offenen Hilfsmittelkatalog, was macht dann im BC dieser Punkt noch Sinn?

Der BC-Tarif erstattet zusätzlich Kosten für die Wartung und Erhaltung der Hilfsmittel; die übernimmt der B-Tarif nicht zwangsläufig. Das könnten Hörgeräte-Batterien sein, vielleicht sogar der Strom, um den elektrischen Rollstuhl zu laden, allerdings könnte ich mir auch um einiges höhere Wartungskosten bei komplexen Geräten vorstellen.

Die Frage bleibt grundsätzlich:
Sollte ein Beamter bei der Debeka auf die Unisex-Tarife umstellen, da dort augenscheinlich viel mehr vertraglich abgesichert ist?
Und geht das aus P/Z und BE ohne Gesundheitsprüfung?

Ich denke nicht ohne GP, da im Unisex mehr Risiken abgesichert sind.

Insgeamt hat die Debeka genau die hier im Forum vielfach genannten Kritikpunkte mit ihren neuen Unisex-Tarifen komplett beseitigt (oder fehlt immer noch was?)

Der Unisex-Tarif scheint mir auch sehr gut zu sein. Was vielleicht noch fehlt (keine abschließende Aufzählung):
- Keine Begrenzung auf GOÄ und GOZ
- Vorsorgeuntersuchungen über gesetzliche Programme hinaus (derzeit ist eine weitere Vorsorgeuntersuchung pro Jahr vorgesehen, also für Paranoide)
- Gezielte Behandlung im Ausland

Manche Tarife erstatten auch noch alle Fahrtkosten zum Arzt, auch bei Gehfähigkeit - wer's braucht...

Gruß
Tom

DEBEKA -neue Tarife !!! Was sich ändert...

Yipselys, Sonntag, 06.01.2013, 16:48 (vor 4338 Tagen) @ Tom

Gute Vorschläge....

Aber wer soll das bezahlen?

Kann wohl nur ein beihilfeberechtigter Beamter fordern.

DEBEKA -neue Tarife !!! Was sich ändert...

Tom, Sonntag, 06.01.2013, 21:33 (vor 4338 Tagen) @ Yipselys

Gute Vorschläge....

Aber wer soll das bezahlen?

Ich schrieb "was vielleicht noch fehlt", je nach persönlichen Bedürfnissen.

Kann wohl nur ein beihilfeberechtigter Beamter fordern.

Tja, beihilfeberechtigt und deshalb leider ohne Arbeitgeberanteil für die GKV - Ich wäre liebend gerne in der GKV geblieben.

DEBEKA -neue Tarife !!! Was sich ändert...

Yipselys, Sonntag, 06.01.2013, 17:01 (vor 4338 Tagen) @ Beamter

Vermutlich wird die Debeka den Altbeständen ein attraktives Wechselangebot machen.
Z.B. Gleiche Beiträge bei verbesserten Leistungen bzw. einen Tarif anbieten welche für Alt-und Neutarife gilt. Para. 204 hilft hier.
Wechselfrist begrenzt, damit viele (insbes. Beamte)wechseln und die besseren Leistungen mitnehmen.
Was dann aus dem Alttarif P bzw. PN wird steht in den Sternen.

DEBEKA -neue Tarife !!! Was sich ändert...

Beamter, Donnerstag, 17.01.2013, 11:31 (vor 4327 Tagen) @ Yipselys

Ich finde es bedauerlich, dass die Debeka sich zu dem Thema weder hier noch durch direkte Ansprache der Bestandskunden in irgendeiner Form einläßt. Kundenfreundlichkeit sieht anders aus.:-(

Wechsel in Unisex - Vorsicht Gesundheitsprüfung!

Leo, Frankfurt, Mittwoch, 23.01.2013, 18:48 (vor 4321 Tagen) @ Beamter

Ich hatte vor rund 2 Wochen ein Gespräch mit einem Außendienstmitarbeiter. Der wollte mich definitiv in die neuen Unisex-Tarife locken (bisher habe ich den Tarif PNW als Selbständiger). Ich würde dann bessere Leistungen bekommen. Alles was ich machen müsste, wäre eine GESUNDHEITSPRÜFUNG. Da ich noch unter 30 bin wäre das für mich ja bestimmt kein Problem. Man werde später nochmal schriftlich alle Bestandskunden kontaktieren, aber ich solle die "Chance" doch am besten gleich nutzen.

Ich bin Bestandskunde seit meiner Geburt und habe bisher keine Gesundheitsprüfung gemacht. Da bei mir vor Jahren eine periphere Netzhautdegeneration diagnostiziert wurde (Debeka weiß durch Arztrechnung davon...) werde ich natürlich einen Teufel tun, und mich auf eine Gesundheitsprüfung niemals einlassen. Da hätte ich sofort einen dicken Risikoaufschlag, vielleicht sogar einen Ausschluss von Augenleiden. Ich habe den Eindruck, dass der Debeka-Vertreter (ein fescher Azubi) den Auftrag hatte, mal zu überprüfen, ob man mich potentiell in Zukunft teuren Kunden mit dem Vorwand der ach so tollen Unisextarife nicht in eine Gesundheitsprüfung locken kann.

Wechsel in Unisex - Vorsicht Gesundheitsprüfung!

A*** @, NDS, Mittwoch, 10.04.2013, 18:17 (vor 4244 Tagen) @ Leo

Die "alten" Mitglieder der Debeka werden durch die Unisextarife keine Nachteile haben, natürlich ist ein Wechsel in diese Tarife momentan mit einer Gesundheitsprüfung.Es wird aber mit Sicherheit eine Aktion dieses Jahr geben, wobei die "alten" Mitglieder, die Gelegenheit haben, in die neuen Tarife zu wechseln( mit einer kleinen Gesundheitsprüfung) Die Gesundheitsprüfung schützt im Grunde die Mitglieder der Debeka.Denn je mehr Kosten verursacht werden, umso höher wird die Prämie der Mitglieder das ist doch ganz klar! Und die Leistungen der Unisextarife sind wirklich super. Ich kenne die Leistungen im Vergleich zu den alten Bisex-Leistungen und es soll kein Mitglied damit geblendet werden. Nach vielen vielen Jahren musste die Debeka neue Tarife erschaffen, da der Staat die Unisextarife einführen wollte.Die Debeka nutzt die Chance und passt die Bedürfnisse zeitgerecht an, sie ist einfach die qualitiv beste private Krankenversicherung.:-P

Wechsel in Unisex - Vorsicht Gesundheitsprüfung!

Frage, Donnerstag, 11.04.2013, 00:14 (vor 4244 Tagen) @ A***

Hallo,

wie konkret ist denn so eine Wechseloption mit "kleiner Gesundheitsprüfung", so wie du das nennst? Gibt es ein Zeitraum wann da mal was kommuniziert wird oder ist das nur orakelt?

DEBEKA -neue Tarife !!! Was sich ändert...

Alexander, Donnerstag, 31.01.2013, 21:18 (vor 4313 Tagen) @ Soli

Guten Abend!

Ich habe möglicherweise ein Problem ;-) Würde mich sehr freuen, eine kurze Einschätzung von Euch zu bekommen.

Ich habe am 19.12. durch Akzeptieren des Risikozuschlags einen PKV-Vertrag mit der DEBEKA geschlossen (erstmalige Verbeamtung mit RZ 30%). Unterschrift direkt in der Geschäftsstelle. Ich bin nicht verheiratet und habe 50% Beihifeanspruch.

Geplant waren P30+P20, Z30+Z20, BE/S2, WK50, PVB für 312€ inkl. RZ (254€ ohne RZ).

Nun wurde mir mitgeteilt, dass der Vertrag nicht rechtzeitig policiert werden konnte (?!) und ich nun den neuen Unisex-Tarif mit den Bausteinen B30, B20K, WL100, BC, PVB für 378€ inkl. RZ (295€ ohne RZ). abschließen soll/muss. Angeblich sei der ja auch vom Leistungsumfang viel besser. Davon konnte ich mich hier ja auch überzeugen. Bei meiner Erkrankung, die zum RZ führt, profitiere ich allerdings nicht davon. Die besseren Leistungen wäre also eher "auf Reserve".

Nach heftigen Protest wurde mir angeboten, das neue Tarifpaket für 312€ zu erhalten.

Bei der DKV und der HUK habe ich etwas günstigere Angebote, hatte mich aber im Dezember wegen der großen Versichertenzahl für die debeka entschieden.

Nun bin ich völlig verwirrt. Ist das nun gut oder schlecht? Sollte ich den alten Tarif erstreiten? Das Vertrauen ist erstmal dahin :-(

Ganz herzlichen Dank vorab, viele Grüße!
Alexander

DEBEKA -neue Tarife !!! Was sich ändert...

Tom, Freitag, 01.02.2013, 17:46 (vor 4312 Tagen) @ Alexander

Du bekommst also den neuen, besseren Tarif fürs gleiche Geld? Wo ist das Problem? Die alten HUK- und DKV-Tarife haben im Vergleich mit dem Debeka-Unisex deutliche Leistungseinschränkungen. Einziger verbleibender Punkt wären die Beitragssteigerungen - aber da kann man nur in die Glaskugel schauen.

Wenn's dir dennoch zu teuer ist, kannst du ggf. den BC (Comfort) durch den BG ersetzen - macht vielleicht 20-30 EUR aus.

Gruß
Tom

DEBEKA -neue Tarife !!! Was sich ändert...

Kai Müller @, Bremen, Mittwoch, 06.02.2013, 10:28 (vor 4307 Tagen) @ Alexander

Hi,

vergleich doch mal mit den Tarifen der DBV. Dort gibt es 100% bei Heilpraktikerbehandlungen nach GOH, ne Versichertenkarte, Beitragsrückerstattung auch bei Einreichung von Vorsorge-/Schutzimpfungsrechnungen und Du wirst nicht veräppelt.

LG,

Kai Müller

DEBEKA -neue Tarife !!! Was sich ändert...

Martina..., Freitag, 30.08.2013, 22:14 (vor 4102 Tagen) @ Kai Müller

Benötige bitte noch Infos zum neuen BC Tarif:

http://www.debeka.de/service/bedingungen/Krankenversicherung/index.html

4. Gesondert berechenbare ärztliche und sonstige therapeutische
stationäre Behandlung im Krankenhaus
Wenn Versicherungsschutz sowohl nach Tarif B als auch Tarif WL
besteht, werden Leistungen für gesondert berechenbare ärztliche
und sonstige therapeutische stationäre Behandlung im Krankenhaus
erstattet, die über den Leistungsumfang der vorgenannten Tarife
hinausgehen.
--Was ist darunter zu verstehen, Beispiel?--

6. Stationäre Behandlung in einer Privatklinik
Der Versicherer erstattet für stationäre Behandlung in einem Krankenhaus,
das nicht der Bundespflegesatzverordnung oder dem
Krankenhausentgeltgesetz unterliegt (Privatklinik), Aufwendungen
für die Inanspruchnahme der Allgemeinen Pflegeklasse einschließlich
ärztlicher und sonstiger therapeutischer Leistungen sowie medizinisch
begründeter, nachgewiesener Nebenkosten.
--Bezahlt das nicht auch schon der B-Tarif?--

10. Brillen einschließlich Reparaturen
10.1 Brillen (Brillengestelle und Brillengläser), sofern sie nach den
jeweiligen Beihilfevorschriften beihilfefähig sind, bis zur beihilfefähigen
Höhe.
10.2 Sofern Beihilfevorschriften keine Beihilfefähigkeit für Brillen
vorsehen, werden bei Aufwendungen - für maximal zwei Brillengläser
im Kalenderjahr - Leistungen für Einstärkengläser
bis zu 30 Euro je Glas und für Mehrstärkengläser bis zu
75 Euro je Glas erbracht.
---das sind doch keine riesigen Summen, oder?---

und hier kommt der versteckte Hammer:
Anmerkung zu den Nummern 1, 3, 4, 6 und 7
1. Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche
Leistungen, die der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in den jeweils gültigen Fassungen
entsprechen.
Von den Gebührenordnungen abweichende Vergütungen (zum
Beispiel, wenn Begründungen bei begründungspflichtigen Vergütungen
fehlen) und Mehraufwendungen aufgrund von Vergütungsvereinbarungen
erstattet der Versicherer nicht. Bei gesondert berechenbarer
ärztlicher und therapeutischer Behandlung bei stationärem
Krankenhausaufenthalt erstattet der Versicherer angemessene
Mehraufwendungen von Vergütungsvereinbarungen, sofern diese
medizinisch begründet sind.
--das heißt doch, dass stationär auch über 3,5-fach der GOÄ gezahlt wird, oder!?--

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