Anwartschaft für Kind nach Auslandsgeburt (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 07.12.2012, 22:58 (vor 4368 Tagen) @ jwe

Das wird jeder Versicherer ablehnen, man will entsprechend interner Arbeitsrichtlinien sofort den vollen Beitrag. Aber Du kannst ihn ja für die letzten beiden Monate rückwirkend ab Geburt versichern und erklärst später nach Erhalt der Versicherungsbestätigung, daß er nun im Ausland weilt und bekämst dann die Anwartschaft relativ unkompliziert.


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