Anwartschaft für Kind nach Auslandsgeburt (Private Krankenversicherungen)

jwe, Freitag, 07.12.2012, 15:50 (vor 4368 Tagen)

Hallo,

ich bin beim Googeln auf diesen Beitrag gestoßen: 20585

Meine Frage ist ähnlich gelagert.

Im Oktober wurde mein Sohn in Kuba geboren und er wird zusammen mit meiner Frau (Kubanerin) voraussichtlich im April 2013 nach Deutschland kommen. D.h. bis April braucht er eigentlich keine deutsche Krankenversicherung, da er ja in Kuba abgesichert ist.

Allerdings muss die Neugeborenen-Nachversicherung in der PKV innerhalb der ersten zwei Lebensmonate erfolgen.

Ist es möglich, die Nachversicherung in Form einer Anwartschaft zu machen, und diese erst zu aktivieren, wenn der Kleine herkommt?

Anwartschaft für Kind nach Auslandsgeburt

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 07.12.2012, 22:58 (vor 4368 Tagen) @ jwe

Das wird jeder Versicherer ablehnen, man will entsprechend interner Arbeitsrichtlinien sofort den vollen Beitrag. Aber Du kannst ihn ja für die letzten beiden Monate rückwirkend ab Geburt versichern und erklärst später nach Erhalt der Versicherungsbestätigung, daß er nun im Ausland weilt und bekämst dann die Anwartschaft relativ unkompliziert.

Anwartschaft für Kind nach Auslandsgeburt

jwe, Freitag, 07.12.2012, 23:19 (vor 4368 Tagen) @ Joachim Röhl

Das klingt doch gut. Dankeschön!

Anwartschaft für Kind nach Auslandsgeburt

jwe, Donnerstag, 03.01.2013, 20:57 (vor 4341 Tagen) @ Joachim Röhl

So, ich habe heute den Versicherungsschein bekommen. Der Versicherer hat die Anwartschaft ab Geburt problemlos akzeptiert.

Ich wollte das noch posten, weil ich ja sicher nicht der erste und auch nicht der letzte Deutsche bin, dessen Kind im Ausland geboren wird.

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