Ohne Krankenversicherung in 2012 noch in die PKV? (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Montag, 19.11.2012, 09:27 (vor 4387 Tagen) @ Andreas

Entscheidend ist, ob zuletzt eine Versicherung in der PKV oder in der GKV bestand.
Falls zuletzt eine PKV bestand, so darf die GKV bei Jobaufnahme nichts nachfordern, weil für zuletzt privat Versicherte keine Versicherungspflicht in der GKV bestand (§ 5(1) Nr. 13 SGB V greift nur für zuletzt gesetzlich Versicherte oder noch nie Versicherte, die aufgrund ihres beruflichen Status der GKV zuzuordnen sind).
Auch darf die GKV aufgrund der neuen Versicherungspflicht als Angestellter nicht an die PKV verweisen. Taktische Spielchen wie etwa vorher noch eine PKV abzuschliessen sind teuer und unnötig.

Falls zuletzt eine GKV bestand, so greift § 5(1) Nr. 13 SGB V.
Mögliche Lösung (ohne Erfolgsgarantie) in diesem Fall: Fehlende Mitwirkung beim Antrag nach §5(1) Nr. 13 SGB V, den die GKV vermutlich einfordern wird.

Ferner sind ie Konsequenzen fehlender Vorversicherung in der GKV (Beitragsnachzahlungen bis zu 4 Jahren rückwirkend und ev. sehr hohe Säumniszuschläge) und in der PKV (einmaliger Strafzuschlag, aber keine Nachzahlung von Beiträgen) sehr unterschiedlich.


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