Nach 10 Jahren Daten löschen? (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Mittwoch, 14.11.2012, 07:20 (vor 4392 Tagen) @ Herbst

Hallo,
grundsätzlich werden solche Daten ohnehin nach 10 Jahren bei den Kassen gelöscht,manche sogar auch früher. So werden z.B. Arbeitsunfähigkeitszeiten incl. Diagnosen bei einigen Kassen sogar schon nach 6 Jahren gelöscht. Zu den Aufbewahrungsfristen gibt es auch ein dazu passendes Gesetz. wenn also noch Daten aus früheren Zeiten gespeichert sind, dann nur, wenn sie für später eingetretene Leistungsfälle relevant waren, z.B. bei Blockfristbildung im Zusammenhang mit dem Krankengeldanspruch.
Gruss
Czauderna


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