Versicherungsgesetz (Private Krankenversicherungen)

Brigitte1, Sonntag, 11.11.2012, 18:56 (vor 4395 Tagen)

Hallo, wenn ich bei Abschluss einer Zusatzversicherung vorsätzlich keine Vorerkrankungen angebe, kann ich ja nach Ablauf von 10 Jahren nicht mehr gekündigt werden...
Eine Möglichkeit eine Versicherung zu bekommen, wenn man 10 Jahre keine Leistungen in Anspruch nimmt?
Danke

Versicherungsgesetz

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 12.11.2012, 10:53 (vor 4394 Tagen) @ Brigitte1

So ist es etwas versteckt im VVG §21 Punkt (3) auch geregelt. 10 Jahre nach Vertragsbeginn hat der Versicherer keinerlei Möglichkeiten einen Vertrag wegen vorsätzlich falscher Angaben, sprich Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht anzufechten, aufzuheben oder Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse zu verfügen. Die Kosten legt der Versicherer direkt auf die Versicherten der Alterskohorte um und die werden sich über die nächste Beitragsanpassung sicherlich freuen.

Fragen? joachimroehl@web.de

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