Beihilfeergänzungstarif (Private Krankenversicherungen)

Michael @, Oldenburg, Montag, 29.10.2012, 20:40 (vor 4407 Tagen)

Hallo,

ich bin seit Jahren bei der Debeka privat krankenversichert mit Beihilfeanspruch in Höhe von 50 %. Ich habe einen Beihilfeergänzungstarif. Jetzt kam es aber wiederholt vor, dass die Debeka trotzdem z.B. Medikamente, Krankengymnastik und Massagen nur in Höhe der von der Beihilfe anerkannten Höhe zahlte. Gibt es verschiedene Beihilfeergänzungstarife bei der Debeka, sprich habe ich nur eine günstige Form oder ist das schon die einzige "Top-Variante". Der Vertreter der Debeka spricht bei dieser Frage ein bischen um den heißen Brei herum.

Vielen Dank für die Hilfe. Gerne kann ich natürlich noch die genaue Bezeichnung meiner Tarife nennen, falls das erforderlich ist.

Beihilfeergänzungstarif

Stoffel, Dienstag, 13.11.2012, 13:15 (vor 4393 Tagen) @ Michael

Du hast den Topschutz der Debeka besser Geht es nicht. Deine Tarife heißen p30+p20, z30+z20, be, pvb. Der Beihilfe ergänzungstarif kann je nach Bundesland oder Bundesbeihilfe variieren. Generell leistet die Debeka und auch die Beihilfe nur bis zur beihilfefähigen Höhe der Beihilfeergänzungstarif leistet dann nochmal nach wenn sich die Beihilfe beteiligt hat aber nicht vollständig z.B. Heilpraktiker, Zahnersatz, Hilfsmittel speziell Brillen und CL, Chefarztbehandlung, Ausland etc.
Bei deinem Problem bei Krankengymnastik würde ich dem Therapeuten vorher sagen welche Leistungen die Beihilfe und die Debeka leistet dann hält er sich auch an die Höchstsätze ansonsten wechseln.

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