Kosten einer Goldkrone (Private Krankenversicherungen)
Hans, Donnerstag, 27.09.2012, 22:34 (vor 4443 Tagen)
Vor einigen Wochen hat meine Ehefrau für eine Backenzahnkrone Keramik mit Stift in der GKV versichert eine Rechnung von ca. 650 € erhalten und nach 200 € Kassenleistung letztlich 450 Eigenanteil geleistet. Ich selbst bin als Beamter zu 50 % privat versichert, i.ü. beihilfeberechtigt. Nun hat mein Zahnarzt für eine auch bei mir notwendige Zahnkrone eines Backenzahnes (allerdings Goldkrone) einen Kostenvoranschlag von sage und schreibe 1400 € erstellt. Geht hier noch alles mit rechten Dingen zu? In beiden Rechnungen wird übrigens für viele Positionen mit dem 3,5 fachen Wert gerechnet.
Kosten einer Goldkrone
Doris, Freitag, 28.09.2012, 22:46 (vor 4442 Tagen) @ Hans
Dafür haben Sie aber sicher als Beamter auch einen schnelleren Termin beim Zahnarzt bekommen.
Kosten einer Goldkrone
Simone, Dienstag, 02.10.2012, 07:51 (vor 4439 Tagen) @ Hans
Hallo Hans,
das ist leider ganz normal. Deshalb behandeln Ärzte ja auch so gerne Privatpatienten.
Aber warum regst Du Dich so auf? Als Beamter zahlt doch die PKV 50% und die Beihilfe incl. Beihilfeergänzungstarif die restlichen 50%. Eigentlich dürftest Du doch nichts dazu bezahlen. Deshalb ist es für Dich doch egal, wie teuer die Krone wird.
Gruß Simone
Vor einigen Wochen hat meine Ehefrau für eine Backenzahnkrone Keramik mit Stift in der GKV versichert eine Rechnung von ca. 650 € erhalten und nach 200 € Kassenleistung letztlich 450 Eigenanteil geleistet. Ich selbst bin als Beamter zu 50 % privat versichert, i.ü. beihilfeberechtigt. Nun hat mein Zahnarzt für eine auch bei mir notwendige Zahnkrone eines Backenzahnes (allerdings Goldkrone) einen Kostenvoranschlag von sage und schreibe 1400 € erstellt. Geht hier noch alles mit rechten Dingen zu? In beiden Rechnungen wird übrigens für viele Positionen mit dem 3,5 fachen Wert gerechnet.
Kosten einer Goldkrone
Hans, Dienstag, 02.10.2012, 16:39 (vor 4438 Tagen) @ Simone
Hallo Simone, leider treffen Deine Annahmen nicht zu, da ich in dem Falle, dass ich eine Rechnung bei der PKV einreiche, die Beitragsrückerstattung(BRE) verliere, die bei Leistungsfreiheit gewährt würde. Faktisch lohnt es sich nicht, bis ca. 1400 € Rechnungssumme eine Rechnung zur Erstattung einzureichen. Auch die Beihilfe zahlt nur nach Abzug einer Eigenbeteiligung von 240 €, d.h. bei einem Beihilfesatz von 50 % ist bei einer Rechnungssumme bis 480 € die Beihilfe gleich Null. Für Rechnungen über 480 € ist mein "Eigenanteil" wegen Wegfall der BRE faktisch 50 % bis zu der Summe von ca. 1400 € (s.o.). Ich habe also ein enormes Interesse, dass die Zahnarztkosten niedrig sind.
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Jochen, Donnerstag, 04.10.2012, 09:03 (vor 4437 Tagen) @ Hans
Ich habe also ein enormes Interesse, dass die Zahnarztkosten niedrig sind.
Dann mußt Du Dich gesetzlich krankenversichern!
Kosten einer Goldkrone
Hugo, Donnerstag, 04.10.2012, 17:36 (vor 4436 Tagen) @ Jochen
Das dürfte als Beamter wohl nicht mehr möglich sein. Außer er beendet sein Beamtenverhältnis und nimmt eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf.
Vorausgesetzt er hat das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet.
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Jochen, Freitag, 05.10.2012, 07:32 (vor 4436 Tagen) @ Hugo
Das dürfte als Beamter wohl nicht mehr möglich sein. Außer er beendet sein Beamtenverhältnis und nimmt eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf.
Dann muss er wohl auf einen Teil seiner Beitragsrückerstattung verzichten. Oder er läuft mit einer Zahnlücke durch das Leben. Das wäre dann noch billiger als die GKV-Lösung!
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Hans, Montag, 08.10.2012, 18:41 (vor 4432 Tagen) @ Jochen
Ich freue mich, dass meine Schilderungen, wonach ein Beamter für eine Krone das Doppelte gegenüber einem GKV-Versicherten zahlen muss, bei mehreren Forumsteilnehmern zu einer fröhlichen Stimmung geführt haben, die in zahlreichen zum Ausdruck kamen.
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Simone, Dienstag, 09.10.2012, 07:35 (vor 4432 Tagen) @ Hans
Ich freue mich, dass meine Schilderungen, wonach ein Beamter für eine Krone das Doppelte gegenüber einem GKV-Versicherten zahlen muss, bei mehreren Forumsteilnehmern zu einer fröhlichen Stimmung geführt haben, die in zahlreichen zum Ausdruck kamen.
Es trifft nicht nur die paar Beamten, sondern alle PKV-Versicherten. Als GKV-Versicherter hast Du den großen Vorteil, dass Deine Krankenkasse Rabatte verhandelt, und dadurch die Kosten reduziert werden. Als PKV-Versicherter bist Du zuerst Selbstzahler. Rabatte mußt Du selber aushandeln, was in der Regel aber nicht funktioniert. Außerdem wirst Du als PKV-Versicherter auch wesentlich besser und umfangreicher behandelt. Dies alles wirkt sich selbstverständlich auch erheblich auf die Kosten aus.
Wer in eine PKV wechselt sollte dies alles aber bekannt sein. Du kannst nicht den guten Service der PKV und die günstigen Preise der GKV haben. Beides geht nicht.
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Bernhard, Dienstag, 16.10.2012, 12:50 (vor 4424 Tagen) @ Simone
Sorry, dass die meisten hier nur Stuss erzählen.
GKV und PKV-Versicherte sind bei Zahnersatzmaßnahmen nämlich durchaus im selben Boot, denn alles, was über die Regelleistung hinausgeht (z.B. die Keramikkrone) wird nach GOZ abgerechnet.
Der einzige Unterschied ist, dass der GKVler dann in der Regel 50% der Regelleistung als Zuschuss bekommt, was letztendlich für eine Versorgung gemacht wird, ist der GKV egal, das geht nur nach dem Befund.
Irgendwelche Rabatte für die GKV gibts da nicht. Aber auch eine Bevorzugung der PKVler ist da sinnfrei, weil die GKVler eben auch einen Großteil selber zahlen. Im Gegensatz zu PKVlern, die zumindest schon mal was von GOZ gehört haben, haben sie aber noch weniger Ahnung, wie abgerechnet wird.
Der Unterschied kann aus vielen Sachen herrühren. Wird z.B. zusätzlich eine Funktionsanalyse gemacht (GOZ 8000ff?). Die brauchts bei einer Krone nicht, wird aber gerne mal vorgeschlagen (die Kasse zahlts ja, siehe obige Beiträge).
Gold ist auch teurer als eine Keramikkrone, welchen Unterschied das macht, kann ja an den Laborkosten sehen.
Ansonsten ist das ohne die einzelnen GOZ-Ziffern und Zahnstellen schwer zu beurteilen.
Die 3,5fach Ausnutzung ist halt eine Sache der Rechnungsoptimierung oder des tatsächlichen Befunds. Ob berechtigt oder nicht, kann man hier natürlich nicht entscheiden.
Aber man kann ruhig auch mal zum Zahnarzt gehen und fragen, warum das denn jetzt soviel teurer ist und was man dafür mehr bekommt. Tut man ja bei jedem Fernseher im Baumarkt auch.
Grüße, Bernhard
Kosten einer Goldkrone
Hans, Mittwoch, 17.10.2012, 18:45 (vor 4423 Tagen) @ Bernhard
Kosten der GKV-Keramikkrone gemäß vorl. Rng.: Gebührennummern: Betrag in Euro: 2195:59,05;2197:25,59;2210:264,25;Gesamtsumme 348,89 €;Kosten Fremdlabor:236,45 €, Kosten Eigenlabor:52,10 €; Kassenleistung: 198,28 €;
Kosten Goldkrone PKV gem. Kostenvorausberechnung: 1394,68 €(Honorar 811,73 €, 582,95 € Material-und Laborkosten):Honorar 3,5 fach:Z0030, Z0070,Z0090,Z0100, Z2330,Z2030,Z2180,Z2030,Z3070,Z4055, Z4075,Z2270,Z0070,Z0090,Z0100,Z2210,Z2030; 2,3fach:Z5170,Z8010,Z8020,Z8050.
Die PKV-Berechnung für die Goldkrone ergibt somit einen mehr als doppelt so hohen Betrag gegenüber der GKV-Rechnung.
Beamte wird kann man an ihren Zahnlücken erkennen. Ich werde mir den Zahn ziehen lassen.
Kosten einer Goldkrone
Bernhard, Montag, 22.10.2012, 13:48 (vor 4418 Tagen) @ Hans
So wies ausschaut musst Du vor Deinem Vergleich noch scheun, ws tatsächlich ähnlich ist. Ich habs hier mal aufgegliedert:
Honorar 3,5 fach:
Z0030, (Heil und Kostenplan)
Z0070, (ist kein Zahnersatz, hier wird geprüft, ob der Zahn noch lebt)
Z0090,Z0100, (Spritzen)
Z2330,Z2030, (da wird ein Loch mit Karies behandelt, wohl ein anderer Zahn?)
Z2180, Z2030 ,Z3070, (da wird der Zahn zur Krone vorbereitet)
Z4055, Z4075(da werden Zahnstein bzw. Konkremente weggemacht, hat mit der Krone nix zu tun)
Z2270, (das ist eine provisiorische Krone)
Z0070,Z0090,Z0100, (siehe oben)
Z2210,Z2030; (die eigentliche Kronenversorgung, ist identisch mit dem anderen Plan)
2,3fach:
Z5170, (Röntgen)
Z8010,Z8020,Z8050 (Funktionsanalyse, meist überflüssig - gerade wenns nur eine Krone ist; hats bei Deiner Frau ja auch nicht gebraucht).
zu dem 3,5fachen Satz: So teuer wird’s dann wohl doch nicht, hier wird oft prophylaktisch der Höchstsatz im Plan angegeben, damit es für den Patienten keine negativen Überraschungen bei der endgültigen Rechnung gibt.
Als Vergleich musst Du also abziehen:
GOZ 2330, 2030, 4055, 4075, 5170, 8010, 8020, 8050 sowie den Unterschied der Materialkosten.
Und mein Tipp: Lass Dir die Krone machen!
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Hans, Samstag, 20.10.2012, 21:34 (vor 4420 Tagen) @ Bernhard
Jetzt hat´s dem Nichtstusserzähler die Sprache verschlagen.
Ab dem 3,5-fachen Satz nur bei erhöhtem Behandlungsaufwand
Yessica, Samstag, 06.10.2012, 22:13 (vor 4434 Tagen) @ Hans
Ab dem 3,5-fachen Satz darf nur bei besonderem Behandlungsaufwand abgerechnet werden, im Regelfall (bei normalem Behandlungsaufwand) ist maximal der 2,3-fache Satz zulässig!
Darauf würde ich den Zahnarzt im eigenen Interesse unbedingt 'mal ansprechen - wenn sich die Kosten im Rahmen halten sollen!