Versicherungspflicht - Aufnahme verweigert (Gesetzliche Krankenkassen)
Meine Tochter. 38 Jahre alt, wurde der PKV-Vertrag zum 31.06.2012 gekündigt, weil sie einer Erkrankung nicht angegeben hatte. Sie war seit 9 Jahren privat versichert und lebte nur von Zinseinnahmen. Zum 01.09.2012 hat sie nun eine versicherungspfichtige Beschäftigung. Als meine Tochter der Mitarbeiterin der GKV sagte, dass sie eine Versicherungslücke von drei Monaten hat, wurde ihr die Aufnahme verweigert. Die Begründung lautete, dass es seit dem 01.01.2009 auch in der PKV keine Lücken geben darf. Sie möchte die drei Monate bei einer anderen PKV schließen, erst dann könne sie aufgenommen werden. Für eine andere PKV bestehe Kontrahierungszwang für den Basis-Tarif. Ist diese Ausage so richtig? Der Basis-Tarif ist sehr teuer. Muss meine Tochter jetzt 3700 Euro rückwirkend bezahlen, bevor sie eine GKV zum 01.09.2012 aufnimmt? Der Arbeitgeber weiss nicht, wie er den Lohn abrechnen soll, ohne GKV.