Hallo,
wenn er nur Pflegegeld bekommt, dann kann das eigentlich nicht sein, denn Pflegegeld alleine wird immer im voraus gezahlt.
Wenn er allerdings die Kombinationspflege hat, also Sachleistungen (Pflegedienst) und Pflegegeld, dann kann die Pflegekasse das anteilige Pflegegeld erst errechnen und auszahlen wenn auch der
Pflegedienst seine Abrechnung gemacht hat.
Gruss
Czauderna