Reha in Zusatzversicherung (Private Krankenversicherungen)

Gabi, Freitag, 17.08.2012, 23:45 (vor 4484 Tagen)

Hallo liebes Forum,

nach dem ich schon eine ganze Weile im Internet gesucht habe bin ich auf dieses Forum gestossen und hoffe das mir hier jemand meine Frage beantworten kann:

Gibt es Reha Maßnahmen die nicht von gesetzlichen Trägern übernommen werden ?

Hintergrund ist, das man mir vorgeschlagen hat meine stationäre ZV zu wechseln.

Diese beinhaltet aber folgende Passus:

Die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme werden erstattet, soweit
diese nicht von einem gesetzlichen Rehabilitationsträger übernommen werden.

Mir ist aber nicht ganz klar was das konkret bedeutet. Gibt es solche Fälle überhaupt? Bisher war ich der Meinung das für gesetzlich Versicherte alle Reha-Maßnahmen von gesetlichen Rehaträgern übernommen werden.
Im Internet finde ich leider nicht passendes dazu :-(
Die neueren Zusatzversicherungden enthalten diesen Passus wohl nicht mehr.

Da hier teilweise sehr kompetente Antworten gegeben werden, gibt es vielleicht auch jemanden der diese Frage beantworten kann :-)

LG

Gabi

Reha in Zusatzversicherung

Czauderna, Samstag, 18.08.2012, 10:51 (vor 4484 Tagen) @ Gabi

Hallo,
die Rentenversicherung ist immer dann wenn es um die Frage der Erwerbsfähigkeit geht und wenn dafür auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das bedeutet grundsätzlich, jeder, der Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt oder innerhalb der letzten
24 Monate (??) eingezahlt hat, oder bei Kindern werden die Eltern
dafür beurteilt, hat in solchen Fällen vorrangig Anspruch beim Rentenversicherungsträger und die Kasse (GKV oder wenn Vertragsinhalt, die PKV) scheiden dann als Kostenträger aus.
Und genau das will der Passus in deinen Unterlagen damit besagen.
Gruss
Czauderna

Reha in Zusatzversicherung

RHW, Samstag, 18.08.2012, 12:09 (vor 4484 Tagen) @ Czauderna

Hallo Gabi,

es wäre sehr hilfreich, nähere Angaben zu der Ausgangssituation zu erhalten:

Besteht aktuell eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung? Arbeitnehmerin mit Rentenversicherungspflicht? Selbständige mit welchen Rentenversicherungsbeiträgen? Beamtin? ....

Gruß

RHW

Reha in Zusatzversicherung

Gabi, Montag, 20.08.2012, 20:18 (vor 4481 Tagen) @ RHW

Hallo zusammen,

vielen Dank erst mal für die schnellen Antworten.

Die Ausgangsituation ist folgende:
Geseztlich versichert, momentan noch 2 Jahre in Mutterschutz, danach wahrscheinlich wieder berufstätig. Möglich, wenn auch unwahrscheinlich wäre aber auch noch weitere Zeit zu Hause (Erziehung) und damit wohl familienversichert.
Mann ist berufstätig und ebenfalls gesetzlich versichert.

Mir ist aber leider immer noch nicht ganz klar ob bei dieser Konstellation der Punkt mit der Reha vielleicht irgendwann von Bedeutung sein könnte (für beide) oder ob man da drauf verzichten kann.

Die andere Zusatzversicherung hätte folgende Pluspunkte:
Freie Krankenhauswahl, Leistungen über Höchstsätze ohne schriftliche Zustimmung.

Danke und LG :-)

Gabi

Reha in Zusatzversicherung

RHW, Montag, 20.08.2012, 20:33 (vor 4481 Tagen) @ Gabi

Hallo,

in der beschriebenen Konstellation ist es sehr wahrscheinlich, dass die Rentenversicherung eine notwendige Rehamaßnahme bezahlen würde (wenn in der Vergangenheit entsprechende Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden).

RV-Voraussetzungen für eine Reha

Falls es bei der Rentenversicherung Probleme gibt (z.B. fehlende Beitragsmonate), übernimmt die gesetzliche Krankenkasse notwendige Rehamaßnahmen.

Es gibt auch Konstellationen, in denen kein gesetzlicher Träger die Reha zahlt:

- bei PKV-Versicherten, wenn ein spezieller PKV-Tarif für Reha abschlossen wurde (insbesondere bei Selbständigen ohne gesetzl. Rentenversicherung oder bei Rentnern)

- die PKV-Versicherten selber, wenn kein spezieller PKV-Tarif für Reha abschlossen wurde (insbesondere bei Selbständigen ohne gesetzl. Rentenversicherung oder bei Rentnern)

- wenn die GKV (oder Rentenversicherung) eine Reha abgelehnt hat und man dennoch zur Reha fährt

Wichtig ist, unter welchen Bedingungen die Zusatzversicherung die Kosten für die Reha übernehmen würde. Bei dem letzten Beispiel habe ich große Zweifel. ob die Zusatzversicherung dann leisten würde. Ggf. ergeben die Versicherungsbedingungen nähere Hinweise zu diesem Punkt (ggf. auch Verweis auf andere Quellen).

Gruß

RHW

Reha in Zusatzversicherung

Samson, Dienstag, 21.08.2012, 07:16 (vor 4481 Tagen) @ RHW

Geht es bei der Zusatzversicherung nicht um die Übernahme privatärztlicher Leistungen die zusätzlich zu den gesetzlichen Kosten (Pflegesätze/ Fallpauschale) entstehen?

Ich verstehe die Diskussion nicht ganz. Es geht doch gar nicht um die Übernahme einer kompletten Reha, sondern nur um die Zusatzkosten, die der gesetzliche Träge nicht zahlt. Oder bin ich auf dem Holzweg?

Reha in Zusatzversicherung

Czauderna, Dienstag, 21.08.2012, 18:45 (vor 4480 Tagen) @ Samson

Hallo,

"Die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme werden erstattet, soweit
diese nicht von einem gesetzlichen Rehabilitationsträger übernommen werden"

So stand es im Eingangsbeitrag - wir müssen also davon ausgehen, dass es sich um die grundsätzlichen Kosten einer Reha handelt und nicht nur um die Mehrkosten.
Gruss
Czauderna

Reha in Zusatzversicherung

RHW, Dienstag, 21.08.2012, 21:44 (vor 4480 Tagen) @ Czauderna

Hallo Gabi,

was beinhalten denn die Versicherungsbedingungen denn noch (außer des bereits zitierten Satzes)?

Gruß

RHW

Reha in Zusatzversicherung

Samson, Mittwoch, 22.08.2012, 06:32 (vor 4480 Tagen) @ Czauderna

"Die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme werden erstattet, soweit
diese nicht von einem gesetzlichen Rehabilitationsträger übernommen werden"

So stand es im Eingangsbeitrag - wir müssen also davon ausgehen, dass es sich um die grundsätzlichen Kosten einer Reha handelt und nicht nur um die Mehrkosten.

Aber genauso könnte man herauslesen, dass es sich um Kosten handelt die über die Pflegesätze oder Fallpauschalen hinausgehen. Worauf bezieht sich "diese" im Zitat?
"Diese" bezieht sich laut C. auf die "Rehabilitationsmaßnahme" (Zitat aus Zitat..), man kann aber auch rauslesen, dass sich "diese" auf "Die Kosten" bezieht.
Blöd zu beschreiben, versteht ihr, was ich meine?

Reha in Zusatzversicherung

Gabi, Mittwoch, 22.08.2012, 21:30 (vor 4479 Tagen) @ Samson

Hallo an Alle,

Danke für die rege Teilnahme :-)
In den Versicherungsbedingungen finde ich zu dem Thema Reha leider nichts anderes passendes. Es handelt sich aber wohl nicht um Zusatzkosten.

Falls das weiter hilft, es handelt sich um den Tarif SW1 der DKV (stationäre Zusatzversicherung).

LG

Gabi

Reha in Zusatzversicherung

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 28.08.2012, 09:33 (vor 4474 Tagen) @ Gabi

Die stationäre Zusatzversicherung erstattet nicht die Kosten einer Rehabilitation. Dies wäre nur möglich über einen Zusatztarif oder als sogenannte AGM gleich anschließende gesundheitliche Maßnahme, wie es in der PKV heißt. Die muß vom Krankenhaus beantragt werden und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des stationären Aufenthaltes einsetzen. Eine wohlgemerkt sehr spezielle Fragestellung und deshalb stelle ich Rechtsquellen nicht ein.

Reha in Zusatzversicherung

Gabi, Mittwoch, 29.08.2012, 19:52 (vor 4472 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Herr Röhl,

danke für ihre Info.
Leider verstehe ich das nicht so ganz :-(
In den Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung steht doch der oben genannte Passus. Also müsste es doch Fälle geben wo dieser greift oder bin ich hier komplett aufe dem Holzweg :-)

LG

Gabi

Reha in Zusatzversicherung

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 29.08.2012, 20:13 (vor 4472 Tagen) @ Gabi
bearbeitet von Joachim Röhl, Mittwoch, 29.08.2012, 21:01

In der Vollversicherung ist das richtig, in der Zusatzversicherung gilt das fast überall nicht. Nachzulesen bei der dkv im §5 Punkt 1 unter d, bei der unter 1.2 geltenden Ausnahme falls sie nicht vom gesetzlichen Rehabilitationsträger übernommen werden. Das gilt aber meist nur für gesetzlich freiwillig versicherte Selbständige oder Freiberufler ohne Träger oder abgelehnte Fälle, wo aber auch die PKV gern den Entscheidungen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen folgt und dann die medizinische (Nicht!)Notwendigkeit kopiert.

Reha in Zusatzversicherung

Gabi, Mittwoch, 29.08.2012, 22:14 (vor 4472 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Herr Röhl,

na das ist doch mal eine Aussage, das macht es für mich schon verständlicher, Danke :-)

Wenn ich das dann richtig verstehe gilt das dann auch nicht für freiwillig gesetzlich Versicherte in Anstellung, diese hätten dann wohl auch keinen Anspruch ?

Wenn dem so ist, sollte doch eigentlich nichts gegen den Wechsel in den neuen Tarif (GZ1) sprechen (Vorteile: Freie Krankenhauswahl, Leistungen über Höchstsätze ohne schriftliche Zustimmung). Nachteile demnach wohl keine ?

Oder übersehe ich hier noch etwas ?

LG

Gabi

Reha in Zusatzversicherung

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 30.08.2012, 08:11 (vor 4472 Tagen) @ Gabi

So wie oben und in den Bedingungen geschrieben und Du solltest auch den Tarif Best Care nicht vergessen, sonst gäbe es weitere Lücken. Noch mehr Fragen? joachimroehl@web.de

Reha in Zusatzversicherung

Gabi, Sonntag, 23.09.2012, 20:11 (vor 4447 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Herr Röhl,

eine Frage hätte ich dann doch noch.
Würde der Tarif SW1 auch für Privatkliniken gelten.
Die Tarife SW die zur Vollversicherung dazu gebucht werden können, würden das ja abdecken oder sind das dann andere SW1/SW2`s ?

Viele Grüße

Gabi

Reha in Zusatzversicherung

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 24.09.2012, 08:43 (vor 4447 Tagen) @ Gabi

Was sollen wir über geschlossene Tarif sprechen - SW2 ist nicht mehr verkaufsoffen. Du könntest den stationären Zusatztarif GZ2 wählen, der allerdings nur nach Vorleistungen der GKV erstattet. Andernfalls gemäß Punkt 2a nur die Kosten 2Bettzimmer und Wahlessen.

Reha in Zusatzversicherung

Gabi, Montag, 24.09.2012, 09:23 (vor 4447 Tagen) @ Joachim Röhl

Guten Morgen,

d.h. der Zusatztarif SW1 würde dann doch Privatkliniken mit abdecken ?
Die Frage ist ja ob es vielleicht nicht doch besser wäre im Zusatztarif SW1 zu bleiben anstatt in den GZ1 zu wechseln.


Viele Grüße

Gabi

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