Sonn- u. Feiertagsarbeit (Gesetzliche Krankenkassen)

Willi, Samstag, 08.09.2012, 10:34 (vor 4464 Tagen)

Es gibt ein Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen laut Arbeitszeitgesetz. Weiss jemand, welche Ausnahme die gesetzlichen Krankenkassen erfüllen, um 24 Stunden, auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar zu sein?

Sonn- u. Feiertagsarbeit

Czauderna, Samstag, 08.09.2012, 11:29 (vor 4464 Tagen) @ Willi

Hallo,
wie soll ich das verstehen - es gibt ein Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen ??
Das solltest du näher erläutern.
Rund um die Uhr erreichbar oder bis 24:00 Uhr erreichbar, dasgibt es öfters, u.a. auch bei einigen GKV-Kassen -wo ist das Problem dabei ?
Gruss
Czauderna

Sonn- u. Feiertagsarbeit

RHW, Samstag, 08.09.2012, 20:37 (vor 4464 Tagen) @ Willi

Hallo,

hier sind alle Ausnahmen aufgelistet:

Ausnahmen Sonntagsarbeit

Meine Vermutung ist Absatz 1 Nr. 2.
Krankenkassen sind auch Behörden.

Gruß

RHW

Sonn- u. Feiertagsarbeit

Willi, Sonntag, 09.09.2012, 19:48 (vor 4463 Tagen) @ RHW

Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit? Eine Krankenkasse funktionierte früher auch von Montags bis Freitags. Das Problem ist, das die Arbeit an Sonn- und Feiertagen immer mehr zunimmt, obwohl die eigentlichen Probleme eh in der Woche bearbeitet werden.

Sonn- u. Feiertagsarbeit

RHW, Sonntag, 09.09.2012, 20:03 (vor 4463 Tagen) @ Willi

Sonn- und Feiertagsarbeit muss immer von einer staatlichen Stelle genehmigt werden. Ob diese Genehmigungen zu großzügig gehandhabt werden, darüber kann man sich streiten.

In manchen Situationen sind Versicherte sehr froh, wenn Probleme sofort am Wochenende geklärt werden können:

- Hausfrau ist am Sonntag ins Krankenhaus gekommen und die Betreuung der Kleinkinder ist zu regeln

- der Arbeitnehmer (bzw. dessen Angehörige), der finanzielle Sicherheit benötigt, ob er Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber oder Krankengeld von der Krankenkasse bekommen wird

- der Unfal im Ausland

Nicht alle Versicherten haben finanzielle Reserven.

Natürlich stellen diese Anrufe nicht die Mehrheit der Anrufer. Es ist aber schwierig nur diesen besonderen Fällen einen Anruf zu "erlauben".

Früher gab es Krankenkassen, die nur von 9 bis 12 Sprechzeit hatten. Auch deren Versicherte haben überlebt (ob alle diese Krankenkassen überlebt haben, weiß ich nicht).

Gruß

RHW

Sonn- u. Feiertagsarbeit

Czauderna, Sonntag, 09.09.2012, 20:17 (vor 4463 Tagen) @ Willi

Hallo,
dieses Erreichen rund um die Uhr und das an 365 Tagen im Jahr, das kann man getrost unter Wettbewerb, aber keinesfalls unter Service ablegen.Wer glaubt, an einem Sonntag um 0:30 Uhr eine qualifizierte Beratung durch seine Kasse zu erhalten, ich denke, der wird sich schwer irren. Meines Wissens nach, meldet sich da, wenn es überhaupt ein Mensch und keine Maschine ist, ein "Dienstleistungsunternehmen" eben dieser Kasse, welches den Anruf entgegen nimmt und weiterleitet, die Beantwortung erfolgt dann ab Montag. Kassenangestellte werden dort nicht am Telefon sein und ob der Dienstleister seinen Sitz in Deutschland hat, das wäre die weitere Frage ??
Ich werde mal schauen, was ich da in Erfahrung bringen kann und melde mich dann ggf. wieder.
Gruss
Czauderna

Sonn- u. Feiertagsarbeit

Willi, Montag, 10.09.2012, 18:23 (vor 4462 Tagen) @ Czauderna

Mein Neffe arbeitet bei einer KK. Er sagt, dass die Mitarbeiter, die am Wochenende arbeiten, sehr wohl Mitarbeiter seiner KK sind. In Zukunft soll aber der Vertrieb der KK die Anrufe am Wochenende entgegen nehmen, um die Neukunden sofort zu umwerben und telefonisch aufzunehmen. Verkauf an Sonn- und Feiertagen so erlaubt?

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