Fahrkostenübernahme (Gesetzliche Krankenkassen)

Marianne, Freitag, 31.08.2012, 08:56 (vor 4469 Tagen)

Guten Tag, die Krankenkassen übernehmen Fahrkosten soweit mir bekannt ist, bei einer stationären Aufnahme im Krankenhaus.
Wie sieht es aus, wenn diese stationäre Aufnahme nur für 1 Tag erfolgt, da eine Operation in Vollnarkose erfolgt und der Patient am Abend wieder nach Hause darf?
Ist dies dann eine ambulante Operation oder liegt eine stationäre Aufnahme vor?
Meine 2. Frage wäre dann, ob es nach einer in Vollnarkose erfolgten Operation zumutbar ist, mit öffentlichen Verkehrsmitteln (3x Umsteigen, Bus/S-Bahn/U-Bahn/Bus, Dauer ca. 2 Std.) den Heimweg anzutreten.
Ich habe von meiner Krankenkasse widersprüchliche Auskünfte bekommen und aus den Beratungsbögen kann ich auch nichts rechtes herauslesen.
Hat hier im Forum jemand konkrete Hinweise, oder ist dies auch wieder ein Ermessensspielraum der jeweiligen KK?
Vielen Dank schonmal.
Marianne

Fahrkostenübernahme

ratte123, Freitag, 31.08.2012, 16:29 (vor 4468 Tagen) @ Marianne

Hallo,

es ist vor allen Dingen eine Entscheidung des Arztes. Der muss entscheiden, welches Verkehrsmittel medizinisch notwendig ist bzw. war. Wenn er ein Taxi für erforderlich hielt, soll er das entsprechend bescheinigen, dafür gibt es das Muster 4 (siehe Formulare der Kassenärztlichen Bundesvereinigung).

MfG
ratte1

Fahrkostenübernahme

RHW, Freitag, 31.08.2012, 19:25 (vor 4468 Tagen) @ Marianne

Hallo Marianne,

hier ist das Muster 4:

Muster 4 der KBV

Wenn der Arzt Buchstabe A ankreuzt und das Krankenhaus eine stationäre Behandlung abrechnet, werden die Kosten für das Verkehrsmittel übernommmen, das der Arzt auf der Verodnung für erforderlich hält.

Auch wenn der Arzt B ankreuzt und ein Taxi für erforderlich hält, wird dieses von der Krankenkasse bezahlt.

Bei den Buchstaben A und B ist eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse nicht erforderlich.

Buchstabe C trifft nur in besonderen, eher seltenen Fällen zu.

Gruß

RHW

Fahrkostenübernahme

Marianne, Samstag, 01.09.2012, 10:37 (vor 4468 Tagen) @ RHW

Hallo Marianne,

hier ist das Muster 4:

Muster 4 der KBV

Wenn der Arzt Buchstabe A ankreuzt und das Krankenhaus eine stationäre Behandlung abrechnet, werden die Kosten für das Verkehrsmittel übernommmen, das der Arzt auf der Verodnung für erforderlich hält.

Auch wenn der Arzt B ankreuzt und ein Taxi für erforderlich hält, wird dieses von der Krankenkasse bezahlt.

Bei den Buchstaben A und B ist eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse nicht erforderlich.

Buchstabe C trifft nur in besonderen, eher seltenen Fällen zu.

Gruß

RHW


Das Muster lässt sich leider nicht öffnen. "Die Webanmeldekennung für diesen Nutzer und diese Bibliothek ist nicht vorhanden"
Trotzdem vielen Dank schon mal.

Fahrkostenübernahme

RHW, Samstag, 01.09.2012, 10:46 (vor 4468 Tagen) @ Marianne

Hallo,

hoffentlich funktioniert dieser Link:

Muster 4

Gruß

RHW

Fahrkostenübernahme

Marianne, Sonntag, 02.09.2012, 12:34 (vor 4467 Tagen) @ RHW

Vielen Dank, der Link hat funktioniert.
Ich hatte als erstes die Auskunft, Taxischein vom Arzt holen und Taxifahrer aushändigen. Mein Arzt meinte es wäre immer genehmigungspflichtig, so dass ich nochmals nachfragte. Ein anderer Sachbearbeiter erklärte mir dann, ich muss die Fahrt genehmigen lassen, weil das Krankenhaus ca. 60 km entfernt ist. Allerdings ist es das nächsterreichbare mit der benötigten Fachabteilung.
Also werde ich es genehmigen lassen.

Fahrkostenübernahme

Czauderna, Sonntag, 02.09.2012, 20:53 (vor 4466 Tagen) @ Marianne

Hallo,

genau so mach es - der Arzt stellt die Verordnung entsprechend aus und vermerkt gleich, dass es sich um die nächstgelegene Behandlungsmöglichkeit handelt und dass es sich um eine stationäre Behandlung dreht - und die Kasse zahlt das Taxi abzgl. des Eigenanteils (wenn keine Befreiung vorliegt).
Gruss
Czauderna

Danke

Marianne, Mittwoch, 05.09.2012, 07:31 (vor 4464 Tagen) @ Czauderna

Danke

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