PKV oder GKV (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 29.08.2012, 20:02 (vor 4468 Tagen) @ Jan

Es gibt eine sommerlich kurze und eine ausführliche Antwort auf Nachfrage per Telefon ... wenn Dir die GKV die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Versicherung verwehrt, greift Punkt (9) des SGB V §5 und Du benützt die einjährige Rücknahmegarantie der PKV, hier der debeka. Falls Du mit ein klein wenig Kreativität die fehlenden Tage auf ein Jahr Vorversicherungszeit schiebst, läßt Du die debeka weiterhin brav schlummern, baust Alterungsrückstellungen auf und harrst der Tage bis zur Verbeamtung mit Privatschutz zu meist fünfzig Prozent des Zahlpreises der Gesetzlichen. Wozu hatte ich die Anwartschaft könntest Du noch fragen? Sie sicherte Dir den Zugang zur PKV, ganz ohne erneute Risikoprüfung auch weit nach! dieser Jahresfrist.


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