DAK sieht zurecht auf die Finger (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 28.08.2012, 13:15 (vor 4471 Tagen) @ Fritz

1. Die Wahlfreiheit zu Privat besteht für alle, die unter 400,01€ oder über 50.850€ verdienen, desweiteren fast alle Selbständigen, Freiberufler, die Beamten ... und selbst wer nicht zugehörig ist, kann durch die Wahl von Kostenerstattung oder umfangreiche private Zusatztarife seine GKV einer PKV durchaus gleich stelllen.

2. In die GKV kommt man unter anderem zurück über ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis vor dem 55. Geburtstag eingegangen und ohne zeitliche Grenze über die kostenlose Aufnahme in der Familienversicherung des Ehepartners gesetzlich beides geregelt im §10 SGB V.

3. Alterungsrückstellungen werden beim Wechsel innerhalb der PKV bei Abschlüssen nach 2009 zu großen Teilen mitgegeben, für bereits vorher Versicherte lediglich in der Pflegeversicherung.

Fragen? joachimroehl@web.de


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