Rückkehr in die KV (Sozialpolitik)
Die letzte Krankenkasse, hier die Barmer, muß Dich Kraft Gesetz wieder aufnehmen und würde hohe Nachforderungen für den Zeitraum ab 01.04.2007 stellen. Wenn Du im Forum z.B. mal nach den Begriffen NICHT KRANKENVERSICHERT suchst, findest Du mehrere Wege aufgezeigt, wie eine Aufnahme auch ohne Strafzahlungen laufen kann. Zum einen gibt es Privatversicherer, die nach Prüfung der gesundheitlichen Risiken und der oft gewichtigeren finanziellen Bonibilität Grünes Licht geben und einem 28jährigen Selbständigen dann um die einhundertfünfzig Euro monatlich kosten. Und die Strafzahlungen? Nach Auffassung einiger Versicherer sind für Aussenstände die letzten Kassen zuständig. Desweiteren besteht keine Nachzahlungspflicht, wenn Du Dich längere Zeit im Ausland aufgehalten hast. Wie auch immer, Ziel sollte in Deiner Situation sein mittelfristig über ein mindestens 401€ Beschäftigungsverhältnis versichert zu werden.
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NRS,
26.08.2012, 21:45
- Rückkehr in die KV - Joachim Röhl, 28.08.2012, 09:48