Rückkehr in die KV (Sozialpolitik)

NRS, Sonntag, 26.08.2012, 21:45 (vor 4470 Tagen)

Guten Tag,

ich möchte mich hier gerne informieren und Meinungen sammeln. Zu meiner Situation.

Bis ins Jahr 2005 war ich über eine schulische Ausbildung familienversichert (Barmer). Danach lebte ich unter dem sozialen Netz der BRD. Kein Job, kein Hartz IV (nicht gemeldet), keine Leistungen/Maßnahmen oder etwaige Einnahmen.

Mittlerweile kämpfe ich mich Schritt für Schritt aus der Grauzone zurück ins gesellschaftliche Leben. Durch die Krankenversicherungspflicht ab 2007 bzw. 2009 ist eine Rückkehr ins Gesundheitssystem erschwert worden. Ich hätte mich schon längst bei meiner alten Krankenkasse gemeldet, wenn die drohende Nachzahlung nicht wäre. Ich bin derzeit in der Lage den freiwilligen Satz (laufende Kosten) zu zahlen ... nicht aber die "Schulden", die mir der Gesetzgeber auferlegt hat (höchstens über niedrige Abstotterungsraten). Anders gelagerte Schulden hatte ich noch nie in meinem Leben. Ein Schufa-Eintrag existiert dementsprechend nicht.

Selbstverständlich bin ich daran interessiert, die Nachzahlung so gering wie möglich zu gestalten. Meine Meinung über das solidarische System unseres Landes behalte ich besser für mich. Nur eines, Leistungen vom Staat in direkter Art werde ich Zeit meines Leben nicht annehmen. Das ist eine Frage des Prinzips.

Alter: 28 Jahre
keine Krankheiten (soweit bekannt) - letzter Arztbesuch: 2004
(ich hätte/habe seither auch keinen gebraucht)
Das Wort Allergie existiert für mich nicht. Ich weiß noch nicht einmal wie ein Bohrer beim Zahnarzt aussieht (alle Zähne vorhanden, keine Beschwerden, keine Plomben etc.).

Welche Möglichkeiten habe ich? GKV ... PKV Chancen? Würde mich eine private KK aufnehmen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Was würde mich bei der GKV nach Meldung genau erwarten?

berufliche Situation
als Arbeitnehmer:
auf der Suche nach einem sozialversicherungspflichtigen, temporären Nebenjob

Selbstständiger:
Aufbau einer neuen Existenz; Gewerbe ist relativ frisch angemeldet

LG NRS

Rückkehr in die KV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 28.08.2012, 09:48 (vor 4468 Tagen) @ NRS

Die letzte Krankenkasse, hier die Barmer, muß Dich Kraft Gesetz wieder aufnehmen und würde hohe Nachforderungen für den Zeitraum ab 01.04.2007 stellen. Wenn Du im Forum z.B. mal nach den Begriffen NICHT KRANKENVERSICHERT suchst, findest Du mehrere Wege aufgezeigt, wie eine Aufnahme auch ohne Strafzahlungen laufen kann. Zum einen gibt es Privatversicherer, die nach Prüfung der gesundheitlichen Risiken und der oft gewichtigeren finanziellen Bonibilität Grünes Licht geben und einem 28jährigen Selbständigen dann um die einhundertfünfzig Euro monatlich kosten. Und die Strafzahlungen? Nach Auffassung einiger Versicherer sind für Aussenstände die letzten Kassen zuständig. Desweiteren besteht keine Nachzahlungspflicht, wenn Du Dich längere Zeit im Ausland aufgehalten hast. Wie auch immer, Ziel sollte in Deiner Situation sein mittelfristig über ein mindestens 401€ Beschäftigungsverhältnis versichert zu werden.

Fragen? joachimroehl@web.de

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