Versicherungspflicht (Gesetzliche Krankenkassen)

Yipselys @, Erlangen, Samstag, 18.08.2012, 14:20 (vor 4482 Tagen)

Bitte um Info der Experten.
Ich werde ab Oktober meine Arbeitszeit (Angestellter und seit 17 Jahren in der PkV) reduzieren um mich mehr um meine kranke Mutter kümmern zu können (ist 80....). Daher werde ich meinen Arbeitsvertrag befristet für 1 Jahr ändern.
Dadurch werde ich jedoch unter die Jahresentgeltgrenze (wie hoch
ist diese z.Zt. für Altversicherte eigentlich exact?) rutschen!
Geht es dann zurück in die GkV? Befreien möchte ich mich eigentlich
nicht lassen.
Ist auch auch nur für 1 Jahr befristet!
Ab wann müßte ich dann zurück in die GkV? Sofort im Oktober?
Oder wenn erkannt wird (durch AG) daß die JAEG unterschritten wird?
Für Informationen wäre ich dankbar.

Versicherungspflicht

Czauderna, Samstag, 18.08.2012, 15:56 (vor 4481 Tagen) @ Yipselys

Hallo,
ich nehme mal an, dass Du noch keine 55 Jahre alt bist ? -
wenn ja, dann stellt der Arbeitgeber, in deinem Fall wäre dies der 1.10.2012 ??!!, die Versicherungspflicht fest und meldet dich bei der Kasse deiner Wahl an - äußerst du keinen Wunsch, wählt er eine aus. Eine Kopie der Mitgliedsbescheinigung nach § 175 SGB V.
solltest du deiner PKV-Kasse sofort vorlegen, damit du aus dem Vertrag heraus kannst.
Du schreibst, dass das Ganze auf ein Jahr befristet ist, d.h.
Eintritt der Versicherungspflicht am 01.10. - Ende der Versicherungspflicht frühstens am 01.01.2014 ggf. auch erst zum 01.01.2015. denn das Ende der Krankenversicherungspflicht tritt immer erst um Kalenderjahresende ein bei gleichem Arbeitgeber.
Das hat auch den Vorteil für dich, dass du die Vorversicherungszeit von 12 Monaten erfüllt hättest und dich auch als nichtkrankenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bei der GKV weiter versichern könntest.
Gruss
Czauderna

Versicherungspflicht

Yipselys, Sonntag, 19.08.2012, 15:31 (vor 4480 Tagen) @ Czauderna

Hallo Hr./Fr. Czauderna,

danke für die Info.

Richtig. Mit dem 01.10.2012 beginnend würde ich ein Gehalt unter der JAEG bis zum 30.09.2012 erhalten. Danach wieder darüber.
Wenn ich aber wie Sie schreiben erst zum 01.01.2014 entgültig in
die GkV eintreten kann würde ich ja - da das Einkommen der letzen
12 Monate zählt ja wieder darüberliegen und so automatisch wieder
in die PKV zurück müssen. Richtig?
Die Jahresentgeltgrenze ist meiner Info nach 42TEu. Richtig?
Wenn ich Ihre Erläuterungen richtig verstanden habe würde ich zwar
ab dem 01.10.12 in die GkV müssen (habe immer gedacht, daß immer die letzen 12 Monaten bzw. Kalenderjahr gilt), müßte jedoch ab dem 01.10.13 wieder in die PkV.
Wie Sie sehen habe ich es noch nicht richtig verstanden :-(

Versicherungspflicht

Czauderna, Montag, 20.08.2012, 10:32 (vor 4480 Tagen) @ Yipselys

Hallo,
ja, nicht so ganz.Also noch einmal - Eintritt der Versicherungspflicht zum 01.10.2012 und damit auch ab 01.01.2013 versicherungspflichtig - Gehaltserhöhung zum 01.01.2013, dann über der JAG. - Ender der Versicherungspflicht ab der 31.12.2013.
Somit wären 15 Monate Pflichtversicherung nachgewiesen und der Verbleib in der GKV. möglich.
Gruss
Czauderna

Versicherungspflicht

Yipselys, Dienstag, 21.08.2012, 07:54 (vor 4479 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

leider noch Fragen.

1. Warum erst zum ....01.01.2013 versicherungspflichtig.
Verdiene ja ab schon 01.10.2012 unter JAEG
2. Da der Vertrag auf 1 Jahr (12Mon) befristet sein wird,
erhalte ich ab 01.10.2013 das alte Gehalt über der JAEG
wieder.

Danke und schöne Grüße

Versicherungspflicht

Czauderna, Dienstag, 21.08.2012, 08:45 (vor 4479 Tagen) @ Yipselys

Hallo,
ja sicher, das Datum 01.01.2013 habe ich deshalb erwähnt, damit klar ist, dass auch wegen Veränderung der JAG zum 01.01. eines jeden Jahres die Versicherungspflicht (weiter)besteht.
Gruss
Czauderna

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