Reha in Zusatzversicherung (Private Krankenversicherungen)
Hallo liebes Forum,
nach dem ich schon eine ganze Weile im Internet gesucht habe bin ich auf dieses Forum gestossen und hoffe das mir hier jemand meine Frage beantworten kann:
Gibt es Reha Maßnahmen die nicht von gesetzlichen Trägern übernommen werden ?
Hintergrund ist, das man mir vorgeschlagen hat meine stationäre ZV zu wechseln.
Diese beinhaltet aber folgende Passus:
Die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme werden erstattet, soweit
diese nicht von einem gesetzlichen Rehabilitationsträger übernommen werden.
Mir ist aber nicht ganz klar was das konkret bedeutet. Gibt es solche Fälle überhaupt? Bisher war ich der Meinung das für gesetzlich Versicherte alle Reha-Maßnahmen von gesetlichen Rehaträgern übernommen werden.
Im Internet finde ich leider nicht passendes dazu
Die neueren Zusatzversicherungden enthalten diesen Passus wohl nicht mehr.
Da hier teilweise sehr kompetente Antworten gegeben werden, gibt es vielleicht auch jemanden der diese Frage beantworten kann
LG
Gabi
Reha in Zusatzversicherung
Hallo,
die Rentenversicherung ist immer dann wenn es um die Frage der Erwerbsfähigkeit geht und wenn dafür auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das bedeutet grundsätzlich, jeder, der Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt oder innerhalb der letzten
24 Monate (??) eingezahlt hat, oder bei Kindern werden die Eltern
dafür beurteilt, hat in solchen Fällen vorrangig Anspruch beim Rentenversicherungsträger und die Kasse (GKV oder wenn Vertragsinhalt, die PKV) scheiden dann als Kostenträger aus.
Und genau das will der Passus in deinen Unterlagen damit besagen.
Gruss
Czauderna
Reha in Zusatzversicherung
Hallo Gabi,
es wäre sehr hilfreich, nähere Angaben zu der Ausgangssituation zu erhalten:
Besteht aktuell eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung? Arbeitnehmerin mit Rentenversicherungspflicht? Selbständige mit welchen Rentenversicherungsbeiträgen? Beamtin? ....
Gruß
RHW
Reha in Zusatzversicherung
Hallo zusammen,
vielen Dank erst mal für die schnellen Antworten.
Die Ausgangsituation ist folgende:
Geseztlich versichert, momentan noch 2 Jahre in Mutterschutz, danach wahrscheinlich wieder berufstätig. Möglich, wenn auch unwahrscheinlich wäre aber auch noch weitere Zeit zu Hause (Erziehung) und damit wohl familienversichert.
Mann ist berufstätig und ebenfalls gesetzlich versichert.
Mir ist aber leider immer noch nicht ganz klar ob bei dieser Konstellation der Punkt mit der Reha vielleicht irgendwann von Bedeutung sein könnte (für beide) oder ob man da drauf verzichten kann.
Die andere Zusatzversicherung hätte folgende Pluspunkte:
Freie Krankenhauswahl, Leistungen über Höchstsätze ohne schriftliche Zustimmung.
Danke und LG
Gabi
Reha in Zusatzversicherung
Hallo,
in der beschriebenen Konstellation ist es sehr wahrscheinlich, dass die Rentenversicherung eine notwendige Rehamaßnahme bezahlen würde (wenn in der Vergangenheit entsprechende Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden).
RV-Voraussetzungen für eine Reha
Falls es bei der Rentenversicherung Probleme gibt (z.B. fehlende Beitragsmonate), übernimmt die gesetzliche Krankenkasse notwendige Rehamaßnahmen.
Es gibt auch Konstellationen, in denen kein gesetzlicher Träger die Reha zahlt:
- bei PKV-Versicherten, wenn ein spezieller PKV-Tarif für Reha abschlossen wurde (insbesondere bei Selbständigen ohne gesetzl. Rentenversicherung oder bei Rentnern)
- die PKV-Versicherten selber, wenn kein spezieller PKV-Tarif für Reha abschlossen wurde (insbesondere bei Selbständigen ohne gesetzl. Rentenversicherung oder bei Rentnern)
- wenn die GKV (oder Rentenversicherung) eine Reha abgelehnt hat und man dennoch zur Reha fährt
Wichtig ist, unter welchen Bedingungen die Zusatzversicherung die Kosten für die Reha übernehmen würde. Bei dem letzten Beispiel habe ich große Zweifel. ob die Zusatzversicherung dann leisten würde. Ggf. ergeben die Versicherungsbedingungen nähere Hinweise zu diesem Punkt (ggf. auch Verweis auf andere Quellen).
Gruß
RHW
Reha in Zusatzversicherung
Geht es bei der Zusatzversicherung nicht um die Übernahme privatärztlicher Leistungen die zusätzlich zu den gesetzlichen Kosten (Pflegesätze/ Fallpauschale) entstehen?
Ich verstehe die Diskussion nicht ganz. Es geht doch gar nicht um die Übernahme einer kompletten Reha, sondern nur um die Zusatzkosten, die der gesetzliche Träge nicht zahlt. Oder bin ich auf dem Holzweg?
Reha in Zusatzversicherung
Hallo,
"Die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme werden erstattet, soweit
diese nicht von einem gesetzlichen Rehabilitationsträger übernommen werden"
So stand es im Eingangsbeitrag - wir müssen also davon ausgehen, dass es sich um die grundsätzlichen Kosten einer Reha handelt und nicht nur um die Mehrkosten.
Gruss
Czauderna
Reha in Zusatzversicherung
Hallo Gabi,
was beinhalten denn die Versicherungsbedingungen denn noch (außer des bereits zitierten Satzes)?
Gruß
RHW
Reha in Zusatzversicherung
"Die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme werden erstattet, soweit
diese nicht von einem gesetzlichen Rehabilitationsträger übernommen werden"So stand es im Eingangsbeitrag - wir müssen also davon ausgehen, dass es sich um die grundsätzlichen Kosten einer Reha handelt und nicht nur um die Mehrkosten.
Aber genauso könnte man herauslesen, dass es sich um Kosten handelt die über die Pflegesätze oder Fallpauschalen hinausgehen. Worauf bezieht sich "diese" im Zitat?
"Diese" bezieht sich laut C. auf die "Rehabilitationsmaßnahme" (Zitat aus Zitat..), man kann aber auch rauslesen, dass sich "diese" auf "Die Kosten" bezieht.
Blöd zu beschreiben, versteht ihr, was ich meine?
Reha in Zusatzversicherung
Hallo an Alle,
Danke für die rege Teilnahme
In den Versicherungsbedingungen finde ich zu dem Thema Reha leider nichts anderes passendes. Es handelt sich aber wohl nicht um Zusatzkosten.
Falls das weiter hilft, es handelt sich um den Tarif SW1 der DKV (stationäre Zusatzversicherung).
LG
Gabi
Reha in Zusatzversicherung
Die stationäre Zusatzversicherung erstattet nicht die Kosten einer Rehabilitation. Dies wäre nur möglich über einen Zusatztarif oder als sogenannte AGM gleich anschließende gesundheitliche Maßnahme, wie es in der PKV heißt. Die muß vom Krankenhaus beantragt werden und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des stationären Aufenthaltes einsetzen. Eine wohlgemerkt sehr spezielle Fragestellung und deshalb stelle ich Rechtsquellen nicht ein.
Reha in Zusatzversicherung
Hallo Herr Röhl,
danke für ihre Info.
Leider verstehe ich das nicht so ganz
In den Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung steht doch der oben genannte Passus. Also müsste es doch Fälle geben wo dieser greift oder bin ich hier komplett aufe dem Holzweg
LG
Gabi
Reha in Zusatzversicherung
In der Vollversicherung ist das richtig, in der Zusatzversicherung gilt das fast überall nicht. Nachzulesen bei der dkv im §5 Punkt 1 unter d, bei der unter 1.2 geltenden Ausnahme falls sie nicht vom gesetzlichen Rehabilitationsträger übernommen werden. Das gilt aber meist nur für gesetzlich freiwillig versicherte Selbständige oder Freiberufler ohne Träger oder abgelehnte Fälle, wo aber auch die PKV gern den Entscheidungen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen folgt und dann die medizinische (Nicht!)Notwendigkeit kopiert.
Reha in Zusatzversicherung
Hallo Herr Röhl,
na das ist doch mal eine Aussage, das macht es für mich schon verständlicher, Danke
Wenn ich das dann richtig verstehe gilt das dann auch nicht für freiwillig gesetzlich Versicherte in Anstellung, diese hätten dann wohl auch keinen Anspruch ?
Wenn dem so ist, sollte doch eigentlich nichts gegen den Wechsel in den neuen Tarif (GZ1) sprechen (Vorteile: Freie Krankenhauswahl, Leistungen über Höchstsätze ohne schriftliche Zustimmung). Nachteile demnach wohl keine ?
Oder übersehe ich hier noch etwas ?
LG
Gabi
Reha in Zusatzversicherung
So wie oben und in den Bedingungen geschrieben und Du solltest auch den Tarif Best Care nicht vergessen, sonst gäbe es weitere Lücken. Noch mehr Fragen? joachimroehl@web.de
Reha in Zusatzversicherung
Hallo Herr Röhl,
eine Frage hätte ich dann doch noch.
Würde der Tarif SW1 auch für Privatkliniken gelten.
Die Tarife SW die zur Vollversicherung dazu gebucht werden können, würden das ja abdecken oder sind das dann andere SW1/SW2`s ?
Viele Grüße
Gabi
Reha in Zusatzversicherung
Was sollen wir über geschlossene Tarif sprechen - SW2 ist nicht mehr verkaufsoffen. Du könntest den stationären Zusatztarif GZ2 wählen, der allerdings nur nach Vorleistungen der GKV erstattet. Andernfalls gemäß Punkt 2a nur die Kosten 2Bettzimmer und Wahlessen.
Reha in Zusatzversicherung
Guten Morgen,
d.h. der Zusatztarif SW1 würde dann doch Privatkliniken mit abdecken ?
Die Frage ist ja ob es vielleicht nicht doch besser wäre im Zusatztarif SW1 zu bleiben anstatt in den GZ1 zu wechseln.
Viele Grüße
Gabi