Krankengeldzahlung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses (Gesetzliche Krankenkassen)
Bekommt man auch weiterhin das Krankengeld der GKV und auch der PKV (Zusatz-Krankentagegeld für die gesetzliche Lücke)ausbezahlt, wenn man schon seit 01/2012 erkrankt ist, und zum 30.09.2012 vom Arbeitgeber gekündigt wird?
Oder erlischt die Zahlung?
Krankengeldzahlung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Hallo,
nein, das Ende der Beschäftigung während des Krankengeldbezuges hat keine Auswirkung auf diesen, d.h. das Krankengeld wird bei forlaufend bestehender Arbeitsunfähigkeit auch weiter gezahlt.
Wie das bei der PKV ist, weiss ich leider nicht.
Gruss
Czauderna