Krankenkassenwechsel (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Mittwoch, 18.07.2012, 17:47 (vor 4512 Tagen) @ Melanie

Hallo,

bei bestimmten Leistungen sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet zu prüfen, was in der Vergangenheit war:

- z.B. Krankengeld -> Arbeitsunfähigkeitszeiten in den letzten 3 Jahren

- Kuren/Reha -> Maßnahmen in den letzten 4 Jahren durch andere Kostenträger

- Psychotherapie -> Behandlungen in den letzten 2 oder 3 Jahren

- Entgeltfortzahlung -> (auf Arbeitgeberanfrage) Arbeitsunfähigkeitszeiten in den letzten 12 Monaten

Gruß

RHW


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