Frage zu Tarifen mit Kostenerstattung / Selbstbehalt (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Mittwoch, 18.07.2012, 17:13 (vor 4511 Tagen) @ Lars

Hallo Lars,

ich habe keine genauen Zahlen. Aus meiner Erfahrung haben viele GKV-Versicherte mit Wahl der Kostenerstattung (KE) einen Anspruch auf Beihilfe (evtl. auch alte Beihilferegelungen, die es jetzt für Neuzugänge nicht mehr gibt). Die übrigen haben eine private Zusatzversicherung, die die Restkosten abdeckt. Es gibt aber nur wenige Privatversicherungen, die einen passenden Restkostentarif abdecken.

Die KE ist auf keinen Fall empfehlenswert, wenn man weder Beihilfe noch eine eine passende Zusatzversicherung hat.

Einzelheiten zur KE sind in § 13 Absatz 2 SGB V und der Satzung der jeweiligen Krankenkasse geregelt.

Zahlen zu den KE-Teilnehmern gibt es evtl. hier:

Bürgertelefon

Gruß

RHW


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