Wechsel PKV / GKV (Krankenkassenrecht)

renate53 @, daheim, Donnerstag, 12.07.2012, 14:20 (vor 4519 Tagen)

hallo,
ich werde nächsten Monat 54 Jahre und habe letztes Jahr im Okt.
einen neuen Versuch gestartet mich aus der PKV zu befreien.( versicherungspflichtige Arbeit)
Der 1. Versuch ist 2010 krankheitsbedingt in der Probezeit gescheitert,und jetzt bin ich seit Januar schon wieder krank und nicht in der Lage zu arbeiten. Dank der AoK bin
ich gut versorgt. Bisher habe ich mir eingebildet
daß die Zeit der Arbeitsunfähigkeit als Vorversicherungszeit
angerechnet wird. War gestern deswegen bei der VDK und der
Mitarbeiter hat mir mitgeteilt, daß dem nicht so wäre.Ein Albtraum,
da scheidungsbedingt mein ganzes Leben aus den Fugen gerät.
Hat der VDK Mitarbeiter recht?
Für eine klärende Antwort wäre ich dankbar
MfG Renate

Wechsel PKV / GKV

Czauderna, Donnerstag, 12.07.2012, 14:41 (vor 4519 Tagen) @ renate53

Hallo,
wie bist du denn bei der AOK versichert - bekommst du Krankengeld und stehst du noch in einem Beschäftigungsverhältnis ?
Gruss
Czauderna

Wechsel PKV / GKV

renate53 @, daheim, Donnerstag, 12.07.2012, 18:46 (vor 4519 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
wie bist du denn bei der AOK versichert - bekommst du Krankengeld und stehst du noch in einem Beschäftigungsverhältnis ?
Gruss
Czauderna

hallo Czauderna,
ich bekomme Krankengeld und bin noch in einem Beschäftigungsverhältnis.Danke und Gruß
Renate

Wechsel PKV / GKV

Czauderna, Donnerstag, 12.07.2012, 20:55 (vor 4518 Tagen) @ renate53

Hallo,
dann ist die Auskunft des VDK-Menschen nicht richtig, denn diese Zeit wird als Pflichtversicherungszeit angerechnet.
Wenn du insgesamt 12 Monate zurückgelegt hast, dann steht einer ggf. erforderlichen freiwilligen Weiterversicherung nichts im Wege.
Gruss
Czauderna

Wechsel PKV / GKV

renate53 @, daheim, Donnerstag, 12.07.2012, 22:32 (vor 4518 Tagen) @ Czauderna

hallo.
ist deine Aussage ganz sicher und irgendwo für mich nachlesbar bzw
könnte ich bei der AOK nachfragen ohne dass ich "schlafende Hunde"
wecke ( Aussage des VDK Beraters ).
Danke für die schnelle Hilfe
Gruß
Renate

Wechsel PKV / GKV

Czauderna, Freitag, 13.07.2012, 12:24 (vor 4518 Tagen) @ renate53

Hallo,
das ergibt sich aus den Vorschriften des § 5 SGB V. - danach biszt du pflichtversichert - die Tatsache, dass du Entgeltersatzleistungen bekommst spielt dabei keine Rolle.
Für die Weiterversicherung musst du gegenüber der Krankenkasse eine
12monatige Pflichtversicherung nachweisen, das ist alles.
Gruss
Czauderna

Wechsel PKV / GKV

renate53 @, daheim, Sonntag, 15.07.2012, 23:54 (vor 4515 Tagen) @ Czauderna

hallo,
vielen Dank für die Auskunft.
Gruß Renate

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