Wechsel PKV / GKV (Krankenkassenrecht)
hallo,
ich werde nächsten Monat 54 Jahre und habe letztes Jahr im Okt.
einen neuen Versuch gestartet mich aus der PKV zu befreien.( versicherungspflichtige Arbeit)
Der 1. Versuch ist 2010 krankheitsbedingt in der Probezeit gescheitert,und jetzt bin ich seit Januar schon wieder krank und nicht in der Lage zu arbeiten. Dank der AoK bin
ich gut versorgt. Bisher habe ich mir eingebildet
daß die Zeit der Arbeitsunfähigkeit als Vorversicherungszeit
angerechnet wird. War gestern deswegen bei der VDK und der
Mitarbeiter hat mir mitgeteilt, daß dem nicht so wäre.Ein Albtraum,
da scheidungsbedingt mein ganzes Leben aus den Fugen gerät.
Hat der VDK Mitarbeiter recht?
Für eine klärende Antwort wäre ich dankbar
MfG Renate