Fortführung K-Tagegeld (Private Krankenversicherungen)

RHW, Samstag, 30.06.2012, 21:41 (vor 4528 Tagen) @ Anne_2012

Hallo,

wenn man ein Schreiben abschickt, hat ggf. der Absender zu beweisen, dass es angekommen ist. Der Empfänger kann nicht beweisen, dass etwas nicht angekommen ist.

Manchmal kann diese Stelle vermitteln:

PKV-Ombudsmann

Unter Tätigkeitsbericht sind übrigens häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet.

Gruß

RHW


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