Re: Sozialversicherungsabgabe des AG (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Alex!
Rechnen wir doch mal zusammen:
* RV: grds. hälftiger BS (19,9 : 2) - 9,95 %
* ALV: grds. hälftiger BS (4,2 : 2) - 2,1 %
* PV: grds. hälftiger BS (1,7 : 2) - 0,85 % (in Sachsen nur 0,35 %)
* KV: grds. hälftiger BS (12-15 : 2) - ca. 7 %
* Umlageversicherung U1: trägt AG allein - je nach Kasse durchschn. 2 % (0,1 bis 4,9)
* Umlageversicherung U2: trägt AG allein - je nach Kasse durchschn. 0,15 % (0,00 bis 0,25)
* Unfallversicherung: trägt AG allein - je nach Unfallkasse + Firma wohl bei ca. 1-2 %
Summe: 19,50 bis 27,55 % (je nach Bundesland, Firma, Krankenkasse usw.)
Fazit: Die 22 % könnten etwas knapp kalkuliert sein - können aber auch ausreichen. Als "deutlich zu hoch" kalkuliert würde ich sie jedenfalls ganz und gar nicht ansehen.
Freundliche Grüße