Nicht Krankenversichert - wie komme ich in eine GKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 30.06.2012, 08:48 (vor 4528 Tagen) @ Hr .hehn

Seit meiner letzten Antwort hat sich vieles verschärft, was aber am prinzipiell kreativen Umgang mit den Antragsabteilungen der Versicherer nichts geändert hat. So muß z.B. bei einer Insolvenzgeschichte ein ausführlicher Bericht zum Warum und Wie mit zu, oft ist es in so einer vertrackten Lage hilfreich Ehefrau oder gar Mutter als Versicherungsnehmer und sichere Beitragszahler zu benennen. Falls ein Beitragsschuldner zwischenzeitlich mal ins Ausland abgemeldet war, wäre er den Häschern auch entronnen, es gilt hier die vierjährige Verfallsfrist und erst mit Wiedereinreise begänne die Beitragspflicht erneut. Besonders hoch Verschuldete haben in 18 Monaten gar einen schuldenfreien Neustart in Frankreich hinbekommen usw.


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