Sozialversicherungsabgabe des AG (Gesetzliche Krankenkassen)

Alex, (vor 6770 Tagen)

Hallo,

wenn man 22 % für eine Kalkulation der Sozialversicherungsbeiträge des ArbeitGEBERS ansetzt, liegt man dann deutlich zu hoch oder noch im akzeptablen Bereich?

Danke für die Hilfe und noch ein schönes WE,
Alex

Re: Sozialversicherungsabgabe des AG

Besucher, (vor 6768 Tagen) @ Alex

Hallo Alex!

Rechnen wir doch mal zusammen:

* RV: grds. hälftiger BS (19,9 : 2) - 9,95 %
* ALV: grds. hälftiger BS (4,2 : 2) - 2,1 %
* PV: grds. hälftiger BS (1,7 : 2) - 0,85 % (in Sachsen nur 0,35 %)
* KV: grds. hälftiger BS (12-15 : 2) - ca. 7 %
* Umlageversicherung U1: trägt AG allein - je nach Kasse durchschn. 2 % (0,1 bis 4,9)
* Umlageversicherung U2: trägt AG allein - je nach Kasse durchschn. 0,15 % (0,00 bis 0,25)
* Unfallversicherung: trägt AG allein - je nach Unfallkasse + Firma wohl bei ca. 1-2 %

Summe: 19,50 bis 27,55 % (je nach Bundesland, Firma, Krankenkasse usw.)

Fazit: Die 22 % könnten etwas knapp kalkuliert sein - können aber auch ausreichen. Als "deutlich zu hoch" kalkuliert würde ich sie jedenfalls ganz und gar nicht ansehen.

Freundliche Grüße

Re: Sozialversicherungsabgabe des AG

Besucher, (vor 6768 Tagen) @ Besucher

Nachtrag:

Bei der Pflegeversicherung wird aktuell eine dringend nötige Erhöhung um 0,5 bis 0,8 diskutiert.

Dafür könnte evtl. die Arbeitslosenversicherung um wenige Zehntel gesenkt werden.

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